Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1378/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1023 „Altes Postareal“:
Abschluss eines Letter of Intent mit der Vorhabenträgerin Tom Kyle Quartier GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 5, 2024
|
Sachverhalt/Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 1023 „ Altes Postareal“ wird synonym unter dem Projekttitel „ Werftterrassen“ bearbeitet. Die Werftterrassen sollen ein vielfältiges Stadtquartier in enger räumlicher Verknüpfung mit den angrenzenden Bereichen des Stadtteils Gaarden werden. Über den geplanten grünen Anger soll eine direkte Verbindung zum Pastor-Gosch-Weg und über das Karlstal soll eine schnelle Vernetzung mit der Innenstadt und dem Gaardener Zentrum umgesetzt werden. Die Besonderheit und zugleich Herausforderung liegt bei den topografischen Verhältnissen: zwischen niedrigstem und höchstem Punkt des Geländes besteht ein Höhenunterschied von 17 Metern.
Nachdem im März 2023 über die städtebaulichen Figuren in der ersten Phase des städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs entschieden wurde, folgte im Januar 2024 die zweite Phase, bei der über die Architektur des Hochbaus entschieden wurde. Auf Basis dieser beiden Wettbewerbs-Phasen wird der Bebauungsplan Nr. 1023 „ Altes Postareal“ erarbeitet, welcher die planungsrechtliche Grundlage für die spätere Realisierung des Quartiers ermöglichen soll.
Im Januar 2024 hat die Vorhabenträgerin der Stadt Kiel mitgeteilt, dass das weitere Verfahren aufgrund drastischer Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Baubranche einige Monate ruhen wird. Im Sommer 2024 hat die Vorhabenträgerin den Wunsch nach einem Letter of Intent (LOI) geäußert, in dem Abweichungen von der Abwendungsvereinbarung und dem Ergebnis des städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs beabsichtigt werden, um eine wirtschaftlichere Ausgangslage zu schaffen. Nach zielführenden Verhandlungen zwischen Verwaltung und Vorhabenträgerin haben sich die Parteien auf den beigefügten Entwurf des LOI geeignet. Dieser liegt als Beschlussvorlage vor. Wesentliche Inhalte sind die Erhöhung der maximalen Baumasse und die Vereinfachung von Architekturen unter Erhalt der Vielfalt. Das zentrale Grüngerüst kann beibehalten werden.
Auswirkungen des LOI
Folgende Abweichungen sind im LOI enthalten:
- Erhöhung der maximalen Baumasse von 83.000 m² auf 92.000 m² oberirdischer Geschossfläche, indem die Baufelder 1B und 3B erweitert werden (weiterhin 30% geförderter Wohnungsbau als Vorgabe): Abweichung vom Wettbewerbsergebnis und der Abwendungsvereinbarung;
- Ein Verfahren zur Vereinfachung der Architekturen unter Beibehalten der Vielfalt: Abweichung vom Wettbewerbsergebnis;
- Berücksichtigung des neuen Regelstandards E „ Erleichtertes Bauen“ für den geförderten Wohnungsbau: Abweichung vom Wettbewerbsergebnis;
- ggf. Reduzierung der in Tiefgaragen nachzuweisenden KFZ-Stellplätze auf Grundlage eines Mobilitätskonzeptes und der sich in Arbeit befindlichen Überarbeitung der städtischen „ Richtzahlentabelle für den Mindestbedarf an KFZ-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen im Baugenehmigungsverfahren“ .
Der Ortsbeirat Gaarden erhält die Unterlagen zur Kenntnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
312,8 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
2 MB
|
|||
3
|
öffentlich
|
2,8 MB
|
|||
4
|
öffentlich
|
133,5 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
506,6 kB
|
|||
6
|
öffentlich
|
222,8 kB
|
|||
7
|
öffentlich
|
1,8 MB
|