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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1386/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Der außerplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 424 - Sportstätten bei der Investitionsnummer 4240020052 Sanierung des Platzes K1 im Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) Projensdorf wird gemäß § 82 GO in Höhe von 276.000 € zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus investiven Mehreinzahlungen durch erfolgreich eingeworbene Landesmittel für die Sanierung des Kunstrasenfeldes in Höhe von 246.000 € und Minderauszahlungen bei der Investitionsnummer 4240020034 Investive Maßnahmen Sportstättensanierung in Höhe von 30.000 €.

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Stadt Kiel hat in Zusammenarbeit mit der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (KSV Holstein) die Sanierung eines Kunstrasenfeldes geplant. Der Platz K1 ist Bestandteil des Nachwuchsleistungszentrums in Kiel Projensdorf. Durch die intensive Nutzung und das Alter des Kunstrasens, weist dieser Platz einen hohen Sanierungsbedarf auf. Sowohl der Trainings- als auch der Spielbetrieb diverser Jugend-Mannschaften findet im NLZ statt. Die Beschädigung des Platzbelages stellt zudem eine erhöhte Verletzungsgefahr für die Sportler*innen dar. Im Rahmen dieser Sanierung soll der Kunstrasenoberbelag erneuert werden. Die Verfüllung erfolgt mit einer Mischung aus Kork und Quarzsand.

 

Für die Sanierung des Kunstrasenplatzes K1 im Nachwuchsleistungszentrum Projensdorf konnte das Amt für Sportförderung beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein erfolgreich Fördermittel aus der Sportstättenförderrichtlinie in Höhe von 246.000 € einwerben. Die Fördermittel werden noch im laufenden Jahr vereinnahmt

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme wurden auf ca. 276.000 € geschätzt. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 30.000 € steht bei der Sportstättensanierungs-Investitionsnummer 4240020034 zur Verfügung.

 

Klimacheck

Da ein Verbrauch von Strom, Wärme und/oder Kraftstoffen besteht, gilt die Beschlussvorlage als klimarelevant. Die Beleuchtung des Platzes erfolgt nach den städtischen Standards und wird nur bei Betrieb des Platzes genutzt.

 

Check für Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Planungs- und Entscheidungsprozessen nach Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention und § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zu beteiligen. Auf dieser Grundlage wurde die Leitlinie für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel erstellt, die die Kieler Ratsversammlung am 9. Juni 2022 beschlossen hat.

Bei Planungen über Sportflächen und Sporteinrichtungen ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach der Leitlinie explizit zu prüfen.

Kinder und Jugendliche zählen zu den Nutzenden des neuen Platzes im Nachwuchsleistungszentrum. Da es sich bei der Sanierung des Platzes lediglich um den Ersatz verschlissener Bestandteile des Spielfeldes und keine Neugestaltung der Anlage handelt, liegt hier kein Beteiligungsspielraum vor, der die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt. Eine Beteiligungspflicht von Kinder und Jugendliche besteht nicht.

 

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Finanzcheck

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel können im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe (s. Antragstext) zur Verfügung gestellt werden.

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

246.000,00

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investive Auszahlungen

267.000,00

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investives Saldo

-30.000,00

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Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 3, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 5, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen