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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Beirates - 1387/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung (Entwurf: Stand 22.10.2024) wird unter 4.

„Zusammensetzung des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung“ wie folgt geändert:

 

Das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung ist ebenfalls paritätisch zusammengesetzt.

Es hat neun zwölf Mitglieder: drei vier Mitglieder aus dem Jungen Rat, ein Mitglied aus der Kinder- und Jugendkommission, die Amtsleitungen des Amtes für Kinder- und

Jugendeinrichtungen (56), des Stadtplanungsamtes (61) und des Umweltschutzamtes (18), ein*e Vertreter*in aus der Koordinierungsstelle für Mitwirkung, sowie drei vier Mitglieder der Ratsversammlung, die von der Kinder- und Jugendkommission vorgeschlagen werden. und von der Ratsversammlung beschlossen werden. Bei Verhinderung benennen die Mitglieder eine Stellvertretung.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

20.11.2024

Junger Rat Kiel

 

 

Abstimmung: Ja:12 / Nein:0 / Enthaltung: 0

 

Die paritätische Besetzung des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung ist uns aus Sicht der Kinder- und Jugendinteressen besonders wichtig. Diese Kinder und Jugendinteressen können insbesondere durch Kinder- und Jugendgremien wie den Jungen Rat parteilich vertreten werden.

 

Es ist ebenso nicht verständlich, warum das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung nur aus neun Mitgliedern und nicht auch aus zwölf Mitgliedern wie das Gremium für Mitwirkung bestehen soll, zumal laut Geschäftsordnung der Kinder- und Jugendkommission diese einen Vorschlag für das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung machen soll (vgl. Punkt 2 der Geschäftsordnung der Kinder- und Jugendkommission gemäß Beschluss Drs. 0373/2022).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Meltem Söbütay      

Vorsitzende des Jungen Rates Kiel

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - vertagt

Erweitern

Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - abgelehnt