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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1330/2024-03

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Ratsversammlung lehnt die vom Justizministerium geplanten Schließungen des Sozialgerichts, des Arbeitsgerichts, des Finanzgerichts und des Landesarbeitsgerichts in der Landeshauptstadt Kiel ab.

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Landesregierung und dem Landtag für einen Erhalt der Fachgerichte in Kiel einzusetzen.

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Sachverhalt/Begründung

Am 24.9.2024 teilte die Justizministerin mit, dass seitens der Landesregierung beschlossen worden sei, Sozial- und Arbeitsgerichte auf einen Standort zusammenzuführen, der möglicherweise in Neumünster angesiedelt sein soll. Dafür sollen bestehende Standorte in Kiel, Lübeck, Itzehoe, Flensburg, Elmshorn und Schleswig zusammengelegt werden. Das in Kiel ansässige Finanzgericht soll nach Schleswig umziehen. Diese insgesamt zehn Gerichte betreffenden Maßnahmen sollen aber nicht vor 2027 und erst dann vollzogen werden, wenn ein geeignetes Gebäude vorhanden ist.

Am 19.11 wurde durch das Justizministerium mitgeteilt, dass die ursprünglichen Pläne nicht weiter verfolgt werden sollen. Die Gerichte in Kiel sollen erhalten bleiben und teilweise in andere Gebäude umziehen. Wir begrüßen, dass das Ministerium Einsicht gezeigt hat und seine ursprünglichen Pläne nicht weiterverfolgt. Die Ratsversammlung hält es dennoch für erforderlich deutlich zu machen, dass die Gerichtsstandorte in Kiel zu erhalten sind.

Die geplante Reform der Gerichtsstruktur hätte insbesondere für die Landeshauptstadt Kiel erhebliche Nachteile zur Folge. Die Menschen in Kiel als größte Stadt des Landes sind auf eine gut funktionierende Fachgerichtsbarkeit angewiesen. Gerade in Fragen des Sozialrechts und des Arbeitsrechts sind häufig Menschen betroffen, die sich in schwierigen Lagen befinden und unmittelbar Rechtsschutz vor Ort suchen. Weite Wege sind ihnen aus verschiedenen Gründen häufig nicht möglich und können auch nicht durch die Digitalisierung abgefedert werden.

Im direkten Gespräch und Austausch können Argumente und Fakten häufig am besten ausgetauscht und die besten Ergebnisse erzielt werden.

Auch für die Beschäftigten in der Justiz sind damit erhebliche Nachteile verbunden. Es müsste entweder ein Umzug erfolgen oder ein regelmäßiges Pendeln. Beides wird für viele Beschäftigte nicht attraktiv sein. Es ist bereits bekannt, dass landesweit schon etwa die Hälfte der nicht-richterlichen Beschäftigten angekündigt haben, bei einer Schließung ihres Gerichts sich eine andere Arbeitsstelle zu suchen. Der in der Justiz ohnehin schon herrschende Fachkräftemangel würde so noch einmal erheblich erschwert werden. Das gilt umso mehr bei den ehrenamtlichen Richter*innen und Richtern, die in Zukunft sehr lange Anfahrtswege hätten und bei deren Besetzung heute schon Probleme bestehen. Eine Zusammenlegung existiert in Kiel außerdem schon größtenteils: Das Amtsgericht, das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht sind bereits an einem Standort vereint. Diese gut funktionierende Einheit aufzulösen erscheint widersinnig.

Eine Landtagspetition gegen die Schließungen haben binnen zwei Tagen über 4000 Menschen unterschrieben. In der öffentlichen Anhörung im Landtag am 5.11.2024 hat sich gezeigt, dass die Planungen und Berechnungen des Justizministeriums oberflächlich und fehlerhaft sind. Diverse Kosten wie z.B. das Trennungsgeld wurden bisher außen vorgelassen. Bei einer Neuanmietung eines zukünftigen Gerichtsgebäudes wurden Mietpreise von 8 Euro pro Quadratmeter angenommen, realistisch sind jedoch deutlich höhere Mieten. Für den Verkauf des Gebäudes des Finanzgerichts wurde ein falscher Bodenrichtwert angenommen, sodass ein möglicher Verkaufserlös überschätzt wurde. Justizinterne Berechnungen haben ergeben, dass durch die Reform am Ende keine Einsparungen, sondern Mehrkosten in Höhe von ca. 40 Millionen Euro entstehen würden.

Angesichts dieser Ergebnisse der Anhörung und der hohen Bedeutung der Justiz als dritte Säule unseres Staates und als notwendige Anlaufstelle für die Kieler*innen und Kieler spricht sich die Ratsversammlung gegen die beabsichtigten Schließungen aus und fordert die Verwaltungsspitze auf, diese Haltung weiterhin nachdrücklich gegenüber der Landesregierung und dem Landtag zu vertreten und sich dafür einzusetzen, dass die Justizstandorte in Kiel erhalten bleiben. Dabei soll aber nicht ausgeschlossen werden, dass es neue Standorte in Kiel geben kann und sogar geben sollte. Das gilt insbesondere für die Außenstelle des Amtsgerichts in der Preußlerstraße. Eine Zusammenlegung vor Ort kann daher sinnvoll sein, ein zentraler Standort in Schleswig-Holstein ist es nicht.

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Beschlüsse

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen