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Interfraktioneller Antrag - 1375/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugend im Rettungsdienst fördern
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 26.11.2024
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- SPD-Ratsfraktion; CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Dec 3, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 12, 2024
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Antrag
Gemäß Haushaltsbeschluss zum Planjahr 2025 wurden Mittel für einen „Fonds 'Jugend im Rettungsdienst stärken'“ zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen über 30.000 € eingerichtet, welche bis 2028 fortgeschrieben worden sind.
Dieser neu zu schaffender Förderfonds soll Möglichkeiten schaffen, die Jugendarbeit in den Hilfsorganisationen zu stärken und die Gewinnung von Neumitgliedern zu unterstützen.
Gefördert werden sollen Projekte und Maßnahmen, die eine nachhaltige Stärkung der Jugendabteilungen in Organisationen zum Ziel haben, die sich im Bereich Rettungsdienst, Feuerwehr, Wasserrettung und Katastrophenschutz engagieren. Das können zum Beispiel die Durchführung von Veranstaltungen, an denen hauptsächlich Kinder und Jugendliche teilnehmen, sowie die Anschaffung von Ausbildungsmaterial sein.
Die Vergabe der Finanzmittel soll über ein Antragsverfahren erfolgen. Antragsberechtigt sind in Kiel aktive Organisationen, die eine Kinder- bzw. Jugendgruppe haben. Die einzelne Fördersumme beträgt maximal 3.000 Euro. Eine mehrfache Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen. Im Falle einer Überzeichnung des für den Fonds vorgesehenen Gesamtbetrages, kann im Einzelfall eine reduzierte Fördersumme gewährt werden, um allen Antragstellenden Unterstützung zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Verfahren jeweils zum 2. Quartal eines Kalenderjahres zu initialisieren sowie nach Eingang der Anträge dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung jeweils bis zum 3. Quartal einen Vorschlag zur Vergabe der Mittel vorzulegen. Darin sollte ebenfalls begründet dargelegt werden, bei welchen Anträgen Ablehnung empfohlen wird. Der Junge Rat ist im Zuge der Beschlussfassung nach eigenem Ermessen mit einer Vergabeempfehlung zu beteiligen.
Vergabekriterien sollen sein (ohne Gewichtung und Reihenfolge):
- Grad der Einbindung von neuen und noch zu werbenden Mitgliedern der Jugendgruppe
- Stärkung des Zusammenhalts innerhalb der Jugendgruppe
- Einbindung der Jugendgruppe in die Gesamtorganisation der jeweiligen Institution
- Stärkung der Kenntnisse der Jugendgruppe im Tätigkeitsbereich der jeweiligen Institution
- Stärkung der Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen der hier antragsberechtigten Bereiche
- Wirken der Maßnahme innerhalb der Nachbarschaft des Sitzes der Institution
- Stärkung der Kooperation mit Institutionen aus den Umland-Gemeinden Kiels unter der Bedingung, dass die Projektkosten anteilig gerecht verteilt werden.
- Übertragbarkeit des Projektes bzw. der Maßnahme auf andere Institutionen
- Umsetzbarkeit des Projektes bzw. der Maßnahme (einschließlich ggf. Genehmigungen und Absprachen mit Verwaltung)
- (geplante) Dokumentation der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme bzw. des Projektes
Der Beschluss der Mittelvergabe erfolgt durch Vorberatung im Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung und abschließend durch die Ratsversammlung.
Nach der ersten und zweiten Durchführung des Förderwettbewerbs sollen die Ergebnisse evaluiert werden. Dazu sind unter anderem veränderte Mitgliedszahlen und Aktivitäten der Jugendarbeit in den jeweiligen Organisationen darzustellen und eine Einschätzung über die Wirkung des Förderfonds abzugeben.
Sachverhalt/Begründung
Wir verlassen uns als Stadtgesellschaft darauf, dass zuverlässige Hilfsorganisationen jederzeit in Notfällen Unterstützung leisten. Viele dieser Organisationen arbeiten ehrenamtlich – darunter auch die Freiwilligen Feuerwehren in Kiel, die Sanitäts- und Rettungsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und die Wasserrettung.
All diese Organisationen haben in der Regel Jugendgruppen und generieren so auch Nachwuchs für die Einsatzabteilungen. Diese Arbeit wollen wir stärken, weil sie auch eine wichtige gesellschaftliche und demokratische Funktion erfüllt. In den Jugendgruppen wird ein solidarisches Miteinander und das gemeinsame Arbeiten im Team gestärkt.
Besonders im Bereich Jugendarbeit stehen den Organisationen nur begrenzt Ausrüstungsgegenstände und Finanzmittel für die Durchführung von Projekten zur Verfügung.
Der Förderfonds „Jugend im Rettungsdienst stärken“ soll hier Möglichkeiten schaffen, die Jugendarbeit in den Hilfsorganisationen zu fördern und die Gewinnung von Neumitgliedern zu unterstützen.
Nur mit starken Hilfsorganisationen gewährleisten wir ein Leben in Sicherheit und Schutz vor Gefahren. Die Menschen in Kiel können sich auf viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer verlassen – und das wollen wir mit diesem Förderfonds unterstützen.
