Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1420/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlungen in den Teilplänen 211, 243 und 424
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 02.12.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
|
Dec 3, 2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
|
Dec 12, 2024
|
Antrag
Den überplanmäßigen Auszahlungen in den Teilplänen 211, 243 und 424 in Höhe von insgesamt 1.658.000 € wird gem. § 82 Gemeindeordnung (GO) zugestimmt.
Teilplan 211 - Grundschulen
Ausstattung neue Grundschule Gaarden (2110010220) in Höhe von 250.000 €
Teilplan 243 - Sonstige schulische Aufgaben
Digitalisierung der Schulen / Sammelposten 2024 (SP00002024) in Höhe von 250.000 €
Teilplan 424 - Sportstätten
Umbau Holstein - Stadion/Gesamtausbau (4240020030) in Höhe von 1.158.000 €
Die Deckung erfolgt aus investiven Mehreinzahlungen in Höhe von 500.000 € im Teilplan 424 – Sportstätten bei der Investitionsnummer 4240020030 – Umbau Holstein - Stadion/Gesamtausbau sowie im Teilplan 211 - Fördermittel Ganztagsbetreuung Ausstattungskosten 2110010050 in Höhe von 1.158.000 €.
Sachverhalt/Begründung
Für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II) konnten erfolgreich Fördermittel eingeworben werden. Für das Jahr 2024 liegen Mehreinzahlungen von rund 1,16 Mio. € vor. Da geförderte Baumaßnahmen bereits abgeschlossen oder mit Finanzmitteln im Haushalt abgebildet sind, stehen die Mehreinzahlungen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sollen diese Mehreinzahlungen für andere Investitionen zur Verfügung gestellt werden.
Für die neue Grundschule Gaarden, welche zum Schuljahresbeginn 2025/2026 in den Schulbetrieb starten soll, werden zusätzliche Mittel für die Innenausstattung der Unterrichts-, Ganztags- und Verwaltungsräume benötigt. Die Planung der Innenausstattung ist bereits erfolgt. Damit es zu keinen Verzögerungen beim Start in den Schulbetrieb kommt, muss das Vergabeverfahren noch im Dezember 2024 angestoßen werden.
Des Weiteren werden zusätzliche Mittel im Rahmen der Digitalisierung der Schulen für die Beschaffung von iPads (Schüler*in-Endgeräte) benötigt.
Insgesamt müssen bis zu 1.700 iPads ausgetauscht werden, da diese voraussichtlich nicht mehr von Apple mit Updates versorgt werden und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Aufgrund der Wertgrenzen werden diese Anschaffungen als Sammelposten verbucht.
Für die Herstellung der Erstligatauglichkeit des Holstein-Stadions wurde in der Drs. 0602/2024 beschlossen 1 Million € kurzfristig aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Da diese Mittel damals noch nicht vollständig veranschlagungsreif im Sinne der GemHVO waren, konnten sie, auch mit Blick auf die Teilgenehmigung des Haushaltes 2024 durch die Kommunalaufsicht, nicht eins zu eins im Nachtragshaushalt abgebildet werden.
Die Planungen haben sich im weiteren Verlauf des Jahres konkretisiert, sodass Auszahlungen an Holstein Kiel geleistet werden konnten.
