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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1414/2024-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine neue Parkgebührenverordnung in der beigefügten Fassung zum 01.01.2025 zu erlassen. Die bis dahin geltende Parkgebührenverordnung vom 15.05.2023 ist dann aufzuheben. Die beigefügte Neufassung der Parkgebührenverordnung wird gemäß § 55 des Landesverwaltungsgesetzes vorgelegt.

1.    § 2 Absatz 1 und 2 | Höhe der Parkgebühren zum 01.01.2025  

Die Gebühren werden von 1,50 € pro Stunde auf 2,- € pro Stunde angehoben. Die Kosten der Tageskarte werden von 10,- € auf 16,- € angehoben.  

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Im Kerngebiet nach Absatz 6 beträgt die Parkgebühr 2,00 € pro Stunde. Soweit ½ Stunde Parkdauer nicht überschritten wird, wird keine Gebühr erhoben.  

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Auf Flächen, auf denen eine besondere Regelung auf den Parkscheinautomaten entsprechend ausgewiesen ist, beträgt die Höchstgebühr 16,00 €. Diese Gebühr berechtigt zu einer Parkdauer von max. 24 Stunden. Dies gilt nicht auf dem Exerzierplatz an Tagen mit Wochenmarkt.

 Begründung:  

Im interkommunalen Vergleich erhebt Kiel eher unterdurchschnittliche Parkgebühren und die letzte Erhöhung der Parkgebühren liegt viele Jahre zurück.

Außerdem entsteht ab dem Jahr 2025 eine Umsatzsteuerpflichtpflicht für städtische Parkflächen (außer für straßenbegleitendes Parken), weshalb ein Großteil der Mehreinnahmen nicht dem städtischen Haushalt zufließen.   

 

 

2.    § 2 Absatz 5 – Streichen von Satz 4   

§ 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

Halter*innen von Kraftfahrzeugen, deren auf sie zugelassenes Fahrzeug nachweislich einen CO2- Ausstoß von nicht mehr als 100 g/ km aufweist und die für diese Tatsache eine besondere amtliche Plakette sichtbar an der Windschutzscheibe (Beifahrerseite, oben) angebracht haben, dürfen im Kerngebiet gemäß Absatz 6 auf durch Gebühren bewirtschafteten, öffentlich gewidmeten Parkplätzen maximal zwei Stunden gebührenfrei parken. Dort, wo kürzere Maximalzeiten gelten, sind diese einzuhalten. Die Ankunftszeit ist durch die Auslegung der Parkscheibe (VZ 318) anzuzeigen.

Begründung:

Die ausgestellten Plaketten für Fahrzeuge vor dem 01.03.2017 sind nun abgelaufen. Es werden nur noch Plaketten ohne eine zeitliche Begrenzung ausgegeben. Folglich ist die Regelung obsolet.  

3.    § 2 Absatz 7 | Erweiterung Free Floating Carsharing 

Neu aufgenommen wird die Befreiuung von Free Floating Carsharing Fahrzeugen. 

§ 2 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

Free Floating Carsharing Fahrzeuge als alternative Mobilitätsform sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. 

Begründung: 

Es soll ein zusätzlicher Anreiz für die Nutzung der Carsharing Fahrzeuge geschaffen werden, um alternative Mobilitätsformen zu fördern.  

4.    § 2 Absatz 8 | Alter Absatz 7 

Durch die Aufnahme des neuen § 2 Absatz 7 (Erweiterung Free Floating Carsharing) wird die die Festlegung des Kerngebiets zu § 2 Absatz 8. Sie bleibt inhaltlich unverändert. 

§ 2 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

Gaardener Ring, Werftstraße, Sörensenstraße, Zum Brook, Bahnhofstraße, Rondeel, Königsweg, Ringstraße, Hermann-Weigmann-Straße, Stephan-Heinzel-Straße, Möllingstraße, Knooper Weg, Mittelstraße, Holtenauer Straße, Preußerstraße, Koldingstraße, Breiter Weg, Adolfstraße, Marinegang, Feldstraße, Schwesterngang, Niemannsweg, Schwanenweg, Koesterallee, Düsternbrooker Weg bis einschließlich der Parkplätze Bernhard-Harms-Weg und Reventlouallee (Buswende), Wall, Kaistraße. 

Begründung: 

Redaktionelle Änderung.  

 

 

 

 

5.    § 3 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten 

§ 3 erhält folgende Fassung:

Diese Verordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft und am 31.12.2027 außer Kraft. Die Parkgebührenverordnung vom 15.05.2023 tritt mit Wirkungsbeginn dieser Verordnung außer Kraft.

  

Christian Zierau 

Stadtrat

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Finanzcheck

Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt 2025 planerisch berücksichtigt. Eine genaue Aussage, in welcher Höhe Mehreinnahmen erzielt und Ausgaben auf Grund der Umsatzsteuer anteilig fällig werden, lässt sich nicht treffen. Die Verwaltung rechnet in Summe mit Mehreinnahmen im mittleren sechsstelligen Bereich.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 3, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen

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Dec 10, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

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Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen