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Interfraktioneller Antrag - 1436/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 1354/2024 Neuplanung der Kanal- und Straßensanierung in der Esmarchstraße zwischen Niebuhrstraße und Holtenauer Straße
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Dec 5, 2024
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Antrag
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird gebeten, die laufenden Planungen zur Kanalsanierung im Bereich der Esmarchstraße (Abschnitt zwischen Holtenauer Straße und Niebuhrstraße (Drs. 0355/2024) noch einmal zu überprüfen.
Vor Umsetzung der vom Bauausschuss am 28.03.2024 beschlossenen Maßnahme sind folgende Punkte zu prüfen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook vorzulegen:
- In Abstimmung mit Vonovia ist zu klären, ob Grunderwerb dergestalt getätigt werden kann, dass die Kanäle gegebenenfalls in die Vorgärten verlegt werden können.
- Welche baumerhaltenden Maßnahmen sind für die Durchführung der erforderlichen Kanalsanierungen technisch möglich und welche Mehrkosten wären damit verbunden?
Für die Oberflächengestaltung sind alternative Planungen vorzulegen. Diese sollen neben der vom Bauausschuss beschlossenen Ausführung mit zwei Fahrbahnen mindestens folgende Varianten berücksichtigen:
- Wiederherstellung der jetzigen Flächenaufteilung mit besonderem Augenmerk auf den Erhalt von Grünflächen und Gehwegen,
- Einrichtung einer Fahrradstraße mit Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr sowie Erhalt und Anpassung der Grünflächen und Gehwege,
- Kombinierte Varianten der genannten Optionen.
Etwaige Mehrkosten im Vergleich zur beschlossenen Ausführung sind darzustellen.
Das Planungsverfahren soll bis spätestens Juni 2025 abgeschlossen sein, um eine rechtzeitige Vergabe, Einplanung der Haushaltsmittel und den geplanten Baubeginn im Frühjahr 2026 sicherzustellen.
Vor Planungsbeginn soll die Verwaltung in einem Termin mit dem Ortsbeirat weitere Anregungen der Öffentlichkeit aufnehmen und bei der Planung berücksichtigen.
Sachverhalt/Begründung
Mit dem Änderungsantrag werden die Anregungen und wird das Begehren des Ortsbeirats aufgenommen. Abgelehnt wird die Durchführung eines Werkstattverfahrens. Dessen Einführung bei Sanierungsmaßnahmen ohne gesamtstädtische Bedeutung würde eine grundsätzliche Änderung der Art und Weise, wie Kanal- und Straßenerhaltungsmaßnahmen derzeit in Kiel geplant werden, bedeuten. Eine solche Verfahrensänderung, die mit erheblichem Mehraufwand verbunden wäre, hätte Auswirkungen auf alle Stadtteile und damit weit über das Gebiet des Ortsbeirats hinaus. Sie müsste durch die Ratsversammlung nach gründlicher Diskussion in den zuständigen Ausschüssen einschließlich des Finanzausschusses beschlossen werden.