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Antrag der Verwaltung - 1312/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Gemeindewahlleiters und des Wahlausschusses für die Wahl einer Oberbürgermeisterin*eines Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 09.12.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtamt
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 12, 2024
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Antrag
Als Gemeindewahlleiter zur Wahl einer Oberbürgermeisterin*eines Oberbürgermeisters wird gewählt
Stadtrat Christian Zierau.
Weiter werden in den Gemeindewahlausschuss gewählt als Beisitzerinnen und Beisitzer
Yaprak Aktepe GRÜNE
Ann-Kristin Johannsen CDU
Oliver Vongehr SPD
Oliver Lichtfuß SSW
Eike Reimers AfD
Jonas Thiel DIE LINKE
Kathrin Ivens FDP
Hans Wischmann Die PARTEI
als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer
Julia Grüner GRÜNE
Lasse Jarno Strauß CDU
Birgit Stöcken SPD
Maximilian Kreft SSW
Thorsten Neis AfD
Florian Jansen DIE LINKE
Magdalena Kattner FDP
Jens Wemhöner Die PARTEI
Sachverhalt/Begründung
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters Dr. Ulf Kämpfer endet im April 2026. Gemäß § 57a Gemeindeordnung (GO) ist eine Neuwahl frühestens 8 Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Gem. § 48 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) bestimmt der Gemeindewahlausschuss den Wahltag und den Tag einer eventuell durchzuführenden Stichwahl. Beide haben an einem Sonntag stattzufinden, die Stichwahl ist innerhalb von 28 Tagen nach dem Wahltag durchzuführen. Daher ist die frühzeitige Wahl des Wahlorgans Gemeindewahlausschuss nötig, um rechtzeitig die Wahltermine bestimmen zu können. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Mitglieder. Die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertretungen vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten (§ 12 Absatz 3 GKWG).
Der Oberbürgermeister, der per Gesetz Wahlleiter ist, hat von sich aus auf das Amt des Gemeindewahlleiters verzichtet. Deshalb wählt die Ratsversammlung gem. § 12 Abs. 2 GKWG eine andere Person zum Gemeindewahlleiter.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
