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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1312/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Als Gemeindewahlleiter zur Wahl einer Oberbürgermeisterin*eines Oberbürgermeisters wird gewählt

 

Stadtrat Christian Zierau.

 

Weiter werden in den Gemeindewahlausschuss gewählt als Beisitzerinnen und Beisitzer

 

Yaprak Aktepe  GRÜNE

Ann-Kristin Johannsen CDU

Oliver Vongehr  SPD

Oliver Lichtfuß   SSW

Eike Reimers   AfD

Jonas Thiel   DIE LINKE

Kathrin Ivens   FDP

Hans Wischmann  Die PARTEI

 

 

als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer

 

Julia Grüner  GRÜNE

Lasse Jarno Strauß    CDU

Birgit Stöcken  SPD

Maximilian Kreft SSW

Thorsten Neis  AfD

Florian Jansen DIE LINKE

Magdalena Kattner FDP

Jens Wemhöner Die PARTEI

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters Dr. Ulf Kämpfer endet im April 2026. Gemäß § 57a Gemeindeordnung (GO) ist eine Neuwahl frühestens 8 Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

 

Gem. § 48 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) bestimmt der Gemeindewahlausschuss den Wahltag und den Tag einer eventuell durchzuführenden Stichwahl. Beide haben an einem Sonntag stattzufinden, die Stichwahl ist innerhalb von 28 Tagen nach dem Wahltag durchzuführen. Daher ist die frühzeitige Wahl des Wahlorgans Gemeindewahlausschuss nötig, um rechtzeitig die Wahltermine bestimmen zu können. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Mitglieder. Die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertretungen vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten (§ 12 Absatz 3 GKWG).

 

Der Oberbürgermeister, der per Gesetz Wahlleiter ist, hat von sich aus auf das Amt des Gemeindewahlleiters verzichtet. Deshalb wählt die Ratsversammlung gem. § 12 Abs. 2 GKWG eine andere Person zum Gemeindewahlleiter.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

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Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen