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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1457/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Für das Jahr 2024 wird dem Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH ein Zuschuss von 9,55 Mio. Euro gewährt.

Zur Finanzierung wird im Teilplan 411 (Krankenhäuser) gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Aufwendung beim Sachkonto 53150000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen 8,7 Mio. Euro zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Bereich Gewerbesteuer (netto) im Teilplan 611 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen).

 

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Sachverhalt/Begründung

Durch die Betrauung der Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH (SKK GmbH) durch die Landeshauptstadt Kiel (LHK) mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung und Gewährleistung eines wirtschaftlichen Krankenhausbetriebes im Gebiet der LHK (Betrauungsakt vom 19.03.2022, vgl. Drs. 0166/2022) erkennt die Stadt in der kontinuierlichen Bereitstellung der medizinischen Versorgung der SKK GmbH ein öffentliches Interesse an. Sie ist bereit, die SKK GmbH dabei finanziell zu unterstützen, um der Bevölkerung der LHK ein überzeugendes Angebot an Krankenhausdienstleistungen zu gewährleisten und zu erhalten.

Die aktuelle Prognose der SKK GmbH weist für das Jahr 2024 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von rund 11 bis 12 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2024 auf. Bereits im letzten Jahr hatte die LHK der SKK GmbH einen Fehlbedarfszuschuss i.H.v. 9,7 Mio. Euro gewährt (vgl. Drs. 1409/2023).

In dem Fehlbetrag sind unter anderem 3,7 Mio. Euro aus der Einführung des TVöD in der Service GmbH enthalten. Der Ausgleich dieses Defizits wurde von der Ratsversammlung bereits im Rahmen des Betrauungsaktes zugesagt. Die LHK möchte darüber hinaus eine Zuwendung im Rahmen einer Fehlbedarfszuweisung an die SKK GmbH leisten, um den voraussichtlichen eintretenden Verlust zu mindern.

Im TP 411 (Krankenhäuser) ist für das Städtische Krankenhaus Kiel GmbH für das Haushaltsjahr 2024 bereits ein Ansatz von 0,85 Mio. Euro ermächtigt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich nicht ausschließen, dass es auch mittelfristig einen Stabilisierungsbedarf gibt, insbesondere wenn in der Krankenhausfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein keine Änderungen vorgenommen werden. Inwieweit das durch den Bund beschlossene sog. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Entlastung schafft, ist noch nicht abschließend zu beurteilen.

Gerwin Stöcken

 

Stadtrat

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Beschlüsse

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Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen