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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1290/2024-02

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Beratungsfolge

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Antrag

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung (Entwurf: Stand 22.10.2024) wird unter 4. „Zusammensetzung des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung“ wie folgt geändert:

Das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung ist ebenfalls paritätisch zusammengesetzt. Es hat neun zwölf Mitglieder: drei vier Mitglieder aus dem Jungen Rat, ein Mitglied aus der Kinder- und Jugendkommission, die Amtsleitungen des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen (56), des Stadtplanungsamtes (61) und des Umweltschutzamtes (18), ein*e Vertreter*in aus der Koordinierungsstelle für Mitwirkung, sowie drei vier Mitglieder der Ratsversammlung, die von der Kinderund Jugendkommission vorgeschlagen werden. die auf Vorschlag der Fraktionen durch die Ratsversammlung beschlossen werden. Bei Verhinderung benennen die Mitglieder eine Stellvertretung.

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Sachverhalt/Begründung

Es ist nicht verständlich, warum die Mitglieder der Ratsversammlung, die in das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung entsendet werden sollen, nicht wie sonst üblich (und auch in der gleichen Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung unter 3. (Satz 3) gefordert), auf Vorschlag der Fraktionen durch die Ratsversammlung beschlossen werden sollen.

Es ist ebenso nicht verständlich, warum das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung nur aus neun Mitgliedern und nicht auch aus zwölf Mitgliedern wie der Gremium für Mitwirkung bestehen soll, zumal laut Geschäftsordnung der Kinder- und Jugendkommission diese einen Vorschlag für das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung machen soll (vgl. Punkt 2 der Geschäftsordnung der Kinder- und Jugendkommission gemäß Beschluss Drs. 0373/2022).

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Beschlüsse

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Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen