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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1360/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Als Mitglieder des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung werden vier Mitglieder der Ratsversammlung, die auf Vorschlag der Fraktionen durch die Ratsversammlung beschlossen werden, eingesetzt. Vorschläge hierfür werden mündlich in der Sitzung genannt. Bei mehr Bewerber*innen als Plätzen erfolgt die Wahl derjenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Folgende Personen werden gewählt:

 

1. Ratsherr Eike Selonke (Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

2. Ratsherr Lasse Strauß (CDU-Ratsfraktion)

3. Ratsherr Raman Muhamad (SPD-Ratsfraktion)

4. Ratsmitglied Marvin Schmidt (SSW-Ratsfraktion)

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Sachverhalt/Begründung

Die Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung soll neu gefasst werden (vgl. Drs. 1231/2024).

 

Das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung wird einberufen, wenn ein eingebrachter Antrag auf Kinder- und Jugendbeteiligung vom Fachamt abgelehnt worden ist, für eine Beteiligung aber grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum besteht.

 

Das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung soll entsprechend des Beschlusses des Hauptausschusses vom 13.11.2024 (Drs. 1231/2024-01, Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung) wie folgt besetzt sein:  Es hat zwölf Mitglieder: drei Mitglieder aus dem Jungen Rat, ein Mitglied aus der Kinder- und Jugendkommission, die Amtsleitungen des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen (56), des Stadtplanungsamtes (61) und des Umweltschutzamtes (18), ein*e Vertreter*in aus der Koordinierungsstelle für Mitwirkung, sowie vier Mitglieder der Ratsversammlung, die auf Vorschlag der Fraktionen durch die Ratsversammlung beschlossen werden.

Der Hauptausschuss hat die Verwaltung gebeten, einen Antrag entsprechend für die Ratsversammlung vorzubereiten.

 

Vorlagencheck zur Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.

Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Der Junge Rat wurde am 14.11.2024 vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen über den Beschluss des Hauptausschusses informiert.

 

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Beschlüsse

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Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen