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Antrag der Verwaltung - 0008/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 05.03.2025
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 6, 2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 20, 2025
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Antrag
- Die Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1040 „Töpfergrube“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Vorschläge beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“ im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet westlich der Hamburger Chaussee, nördlich des Drachensees und südlich der Waldfläche zwischen dem Gewerbegebiet Töpfergrube, der Rudolf-Steiner-Schule, der Theodor-Heuss-Schule, dem Sportplatz, der Gemeinschaftsschule Hassee und dem Bummelgang wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Begründung (Anlage 2) zum Bebauungsplan wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans Nr. 1040 umfasst das gesamte Gewerbegebiet an der Töpfergrube. Es wird begrenzt
- im Osten durch die Hamburger Chaussee,
- im Süden durch die am Drachensee gelegene Waldfläche,
- im Westen und Norden durch die Waldfläche zwischen dem Gewerbegebiet, der Rudolf-Steiner-Schule, der Theodor-Heuss-Schule, dem Sportplatz, der Gemeinschaftsschule Hassee und dem Bummelgang. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 6,45 ha.
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Es handelt sich größtenteils um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und angrenzende Außenbereichsflächen gemäß § 35 BauGB. Das Gebiet wird im Wesentlichen geprägt durch zwei großflächige Einzelhandelsbetriebe (EDEKA und ALDI), verschiedene gewerbliche Nutzungen (Kfz-Werkstatt, Baustoffhandel, Fachhandel für Farben und Lacke) mit den zugehörigen Lagerflächen sowie im Norden durch eine etwa einen Hektar große ungenutzte Freifläche.
Das Plangebiet ist vollständig erschlossen durch die Straße Töpfergrube sowie die angrenzende Hamburger Chaussee.
II. Anlass, Planungserfordernis und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist eine vorliegende Bauvoranfrage eines im Gebiet ansässigen Lebensmitteldiscounters für die Erweiterung der Verkaufsfläche von 999 m² auf 1.200 m² Verkaufsfläche. Das Vorhaben widerspricht den Steuerungsleitsätzen des am 18.11.2021 von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Kiel (Drs. 0845/ 2021). Insofern dient das Planverfahren der Umsetzung der im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten städtebaulichen Zielsetzungen sowie der Sicherung des bereits vorhandenen und in Teilen neu zu entwickelnden Gewerbegebietes.
Insbesondere ist hier der Steuerungsleitsatz II zu nennen, nach dem zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment zukünftig primär in den zentralen Versorgungsbereichen und sekundär an (besonderen) Nahversorgungsstandorten vorzusehen ist.
Die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment liegen zwar nicht in einem hierfür vorgesehenen Positivstandort, erfüllen aber faktisch eine Funktion der Nahversorgung. Sie sollten daher gesichert, aber gleichzeitig auch „gefasst“ werden, da sie bereits heute in ihren Verkaufsflächen weit über eine standortgerechte Dimensionierung eines hilfsweise zur Dimensionierung herangezogenen Nahversorgungsstandorts hinausgehen. Es wird eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche um 5% eingeräumt, die noch die Entwicklung der bestehenden Nutzungen bspw. für die Anpassung an sich verändernde Betriebsabläufe ermöglicht.
Die beiden bestehenden Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe werden somit im Hinblick auf die Belange der Grundstückseigentümer*innen und Betreiber*innen und aufgrund ihrer anzuerkennenden Nahversorgungsfunktion planungsrechtlich in bestimmtem Umfang über eine bestandsschutzerweiternde Festsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO abgesichert.
Der Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“ wird darüber hinaus aufgestellt, um das bestehende Gewerbegebiet soweit möglich für „klassische“ Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern und zu entwickeln. Nachrangige und flächenkonkurrierende Nutzungen sollen dem primären Ziel zur Sicherung der Gewerbeflächen für Handwerk und produzierendes Gewerbe untergeordnet werden. Daraus folgt auch das Erfordernis zur planungsrechtlichen Steuerung dortiger Einzelhandelsbetriebe durch eine lediglich bestandsorientierte Absicherung gemäß den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EZK, 2021).
Hinweis: Bei den gestalterischen Festsetzungen zum Thema „Werbeanlagen“ wurde eine inhaltliche Klarstellung in geringfügigem Umfang ergänzt.
III. Umweltbericht und Flächennutzungsplan
Bei dem B-Plan Nr. 1040 handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit gestalterischen Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung. Der Bebauungsplan dient somit künftig als alleinige Grundlage zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden.
Die Planung ist aus der Darstellung des Flächennutzungsplans entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.
IV. Veränderungssperre Nr. 88
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1040 „Töpfergrube“ gilt die Veränderungssperre Nr. 88. Die Ratsversammlung beschloss am 18.01.2024 die Verlängerung ihrer Geltungsdauer bis zum 23.03.2025 als Satzung. Die Satzung wurde am 23.01.2024 bekanntgemacht.
V. Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“ wurde am 03.03.2022 (Drucksache Nr. 0128/2022) gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 14.06.2024 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.06.2024 bis zum 05.07.2024 durch Veröffentlichung der Planung im Internet und zusätzlich durch Aushang der Planung im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 18.06.2024 in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Hassee / Vieburg frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.
Der Bebauungsplan Nr. 1040 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 07.11.2024 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurde am 13.11.2024 öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung fand vom 21.11.2024 bis zum 23.12.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.11.2024 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 23.12.2024 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr.1040.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält die Vorlage zur Kenntnis.
VI. Finanzcheck
Unmittelbare finanzwirksame Auswirkungen durch die Bauleitplanung entstehen für die Vergabe von Gutachten zur planerischen Grundlagenermittlung sowie für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren (z.B. Veröffentlichungen). Nach aktuellem Kenntnisstand belaufen sich diese Kosten schätzungsweise auf insgesamt rd. 205.000,00 €. Hiervon wurden bereits rd. 180.000,00 € verausgabt; es fallen noch rd. 25.000,00 € an. Bei der Umsetzung der Planung werden Mittel für den naturschutzrechtlichen Ausgleich erforderlich. Diese investiven Kosten belaufen sich schätzungsweise auf rund 81.200,00 €.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Planung nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens werden weitere Kosten (u.a. für Erschließung, soziale Infrastruktur, Grunderwerb, etc.) entstehen. Diese Mittel werden durch die jeweiligen Fachämter angemeldet.
Der Antrag der Verwaltung hat finanzielle Auswirkungen auf den laufenden Haushalt.
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
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Erträge |
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Aufwendungen |
25.000 |
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Saldo |
- 25.000 |
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investive Einzahlungen |
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investive Auszahlungen |
81.200 |
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investives Saldo |
- 81.200 |
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Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten investiven Mittel stehen in Höhe von 50.000 € bei der Investitionsnummer 5110030036 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Töpfergrube zur Verfügung.
Die im lfd. Haushaltsjahr weiteren benötigten investiven Mittel können im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets 511 zur Verfügung gestellt werden.
Der überplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 511 bei der Investitionsnummer 5110030036 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Töpfergrube wird gemäß § 82 GO in Höhe von 31.200 € zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus investiven Minderauszahlungen im Teilplan 511 bei der Investitionsnummer 5110030035 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Rotenbek.
Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten konsumtiven Mittel stehen im Teilplan 511 zur Verfügung.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält die Vorlage zur Kenntnis.
i.V. Alke Voss
Dezernat VI
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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612,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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553,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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