Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0023/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehemaliges Marineuntersuchungsgefängnis Wik, kommunaler Eigenanteil und Zuwendungsantrag zum Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Jan 28, 2025
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 6, 2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Feb 11, 2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 20, 2025
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Antrag
- Im Rahmen des Förderprogramms „ Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ für das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis in der Wik ist der bisherige Eigenanteil gem. Zuwendungsbescheid vom 13.12.2024 um 44.500,- Euro aufzustocken , um die 10 % Eigenanteil für die Bundesfördermittel von 4.000.000,00 € zu komplettieren. Die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils i.H.v. insgesamt 444.500,- € erfolgt in den Haushaltsjahren 2025 bis 2028. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Mittelabrufe zu tätigen und die notwendigen Eigenmittel im Haushalt bereitzustellen bzw. anzumelden.
- Die dargestellten, wesentlichen Inhalte des mittlerweile eingereichten Zuwendungsantrags werden zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt/Begründung
Zu 1)
Die Verwaltung hat sich Ende April 2024 mit einer Projektskizze zur Weiterentwicklung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses in der Wik beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung auf das Programm „ Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ beworben. Daraufhin wurde die Landeshauptstadt Kiel im Juli 2024 in die 2. Phase der Antragsstellung aufgenommen und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aufgefordert einen Zuwendungsantrag beim Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu stellen. Auf der Grundlage des Beschlusses des Kulturausschusses zur „Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm ‚Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus‘ für das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis“ (Drs. 0395/2024) und des Ratsbeschlusses über die „Projektskizze zur Weiterentwicklung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses in der Wik“ (Drs. 0494/2024) sowie des Ratsbeschlusses zur Bereitstellung notwendiger Eigenmittel (Drs. 1074/2024) wurde der Zuwendungsantrag beim BBSR eingereicht (s. Antragspunkt 2). Der Beschluss zur Bereitstellung notwendiger Eigenmittel (Drs. 1074/2024) war Anlage des Zuwendungsantrags.
Im Rahmen der Zuwendungsantragsprüfung stellte sich im Dezember 2024 heraus, dass sich der erforderliche kommunale Eigenanteil von 10% nicht auf die vom Bund bereitgestellten 4.000.000,- € bezieht, sondern auf die gesamthaften Kosten. Das Ermitteln der Gesamtkosten auf Grundlage der bereitgestellten Fördermittel entspricht dabei nicht dem gängigen Vorgehen bei Komplementärfinanzierungen wie z.B. der Städtebauförderung. Aus dieser Berechnungsart ergibt sich ein erforderlicher Mehrbedarf zu dem in Drs. 1074/2024 beschlossenen Eigenanteil (400.000,- € ) i.H.v. 44.444,44 € (gerundet 44.500,- € ) in den Jahren 2025 bis 2028. Insgesamt beträgt die Fördersumme inkl. gerundeten Eigenanteil dann 4.444.500,- € . Der Mehrbedarf i.H.v. 6.000,- € im lfd. Haushaltsjahr kann im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets 511 zur Verfügung gestellt werden.
Der Zuwendungsbescheid vom 13.12.2024 ist bei der Verwaltung vorbehaltlich des Beschlusses von Antragspunkt 1 eingegangen. Der Beschluss zur Bereitstellung des fehlenden kommunalen Eigenanteils ist beim BBSR nachzureichen.
Die Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan.
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
Erträge |
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Aufwendungen |
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Saldo |
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investive Einzahlungen |
540.000 |
600.000 |
1.060.000 |
1.800.000 |
- |
investive Auszahlungen |
600.000 |
720.000 |
1.177.750 |
1.946.700 |
- |
investives Saldo |
-60.000 |
-120.000 |
-117.750 |
-146.700 |
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Zu 2)
In einem zweistufigen Antragsverfahren hat sich die Landeshauptstadt Kiel um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte baus“ beworben. Zwischenschr itte wurden der Selbstverwaltung zum Beschluss (Drs. 0395/2024, Drs. 0494/2024) bzw. zur Kenntnis (0567/2024) vorgelegt. Im Dezember 2024 folgte die finale Einreichung des Zuwendungsantrags mit Beschreibung des konkreten Vorgehens zur Entwicklung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses. Die wesentlichen Inhalte des Zuwendungsantrags werden im folgenden Text dargestellt.
Ausgangslage
Das Marineuntersuchungsgefängnis ist als Teil des Marinequartiers Wik ein wichtiger Bestandteil des baukulturellen Erbes Kiels. Es wurde 1904 als kaiserliche Arrestanstalt errichtet und 1937 von den Nationalsozialisten umfassend erweitert. Es befindet sich in direkter Nachbarschaft der historischen technischen Marineschule, die aktuell als zentrale Unterkunft für Geflüchtete genutzt wird, sowie des Anschar-Quartiers, welches zwischen 2006 und 2018 vom Marine-Garnisonslarzarett zu einem gemischt genutzten Viertel (Wohnen und Arbeiten) konvertiert wurde. Westlich grenzt das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis an die Petruskirche an, östlich befindet sich nach wie vor der Marinestützpunkt Wik. Das leerstehende und sanierungsbedürftige Marineuntersuchungsgefängnis bildet außerdem in der zentralen Achse des zukünftigen „Schleusenparks“ , der durch das Verbinden der im Norden des Stadtteils gelegenen Aussichtsplattform „Wiker Balkon“ am Nord-Ostsee-Kanal und dem südlich gelegenen Anscharpark entstehen soll, eine städtebauliche und freiräumliche Barriere. Im Rahmen der Entwicklung des Gebäudes soll der Freiraum, bestehend aus den straßenbegleitenden Grünflächen und dem Innenhof, qualifiziert werden und so der Barrierewirkung entgegengewirkt werden.
Während des 2. Weltkrieges waren im Marineuntersuchungsgefängnis insbesondere desertierte und regimekritische Matrosen inhaftiert, die teils auf die Vollstreckung eines Todesurteils warteten. Nach Aufgabe der Gefängnisnutzung Ende des 2. Weltkriegs wurde es zunächst als Männerledigenwohnheim und später als Kreiswehrersatzamt genutzt. Wie wenige andere Orte in der Stadtgeschichte steht das Marineuntersuchungsgefängnis für „ die Historie des Rechts in gleich vier Systemen: Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Diktatur und Bundesrepublik“ (Quelle: www. https://marineuntersuchungsgefaengnis-kiel.de/: Initiative Marine-Untersuchungsgefängnis Kiel (IMUG)).
Seit 2004 steht das Gebäude leer und befindet sich aufgrund des vorliegenden Sanierungsstaus und dem langen Leerstand in einem schlechten baulichen Gesamtzustand. Im Jahr 2016 wurde das Gebäude von der Landeshauptstadt Kiel erworben.
Das Marinequartier bildet einen räumlichen Handlungsschwerpunkt des auf Grundlage vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) im Jahr 2023 von der Ratsversammlung beschlossenen Sanierungsgebietes „ Grüne Wik“ (Drs. 0357/2023). Zentrale Ziele des IEK zum Marinequartier sind u.a. die Aktivierung des baukulturellen Erbes, die Etablierung neuer Nutzungen in den historischen Gebäuden, die Sichtbarmachung der Geschichte und die Verknüpfung des historisch isolierten Marinearsenals mit dem Ortsteil Wik. Beispielhaft dafür steht als Schlüsselmaßnahme des IEK die Transformation des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses.
Im Rahmen der NPS-Förderung soll der Entwicklungsprozesses des Marineuntersuchungsgefängnisses einer breiten Stadtgesellschaft die Möglichkeit zur Mitgestaltungen geben. Das Gebäude soll sowohl durch Mitwirken der Initiativen und Stakeholder aus dem Stadtteil als auch durch das Engagement der Kieler Zivilgesellschaft entwickelt werden.
Ziele des Vorhabens
Die Entwicklung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses erfordert eine spezifische Form des Austauschs über die Historie und den zukünftigen Entwicklungsprozess. Herausforderungen im Umgang mit dem „unbequemen Erbe“ soll mit einem offenen und experimentellen Prozess begegnet werden.
Mit der Umsetzung dieses Prozesses werden mehrere inhaltliche Ziele verfolgt, die im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen während des Förderzeitraums erreicht werden sollen:
• Ziel 1: Schaffung baulicher und programmatischer Bedingungen für die Erprobung und Festlegung geeigneter Nutzungen und deren Betrieb im Marineuntersuchungsgefängnis im Kieler Stadtteil Wik
• Ziel 2: Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und städtebaulichen Einbindung des Marineuntersuchungsgefängnisses in den zukünftigen Grünzug „ Schleusenpark“ , Öffnung des Gebäudes zum Stadtteil und Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes
• Ziel 3: Aufarbeitung der geschichtlichen Bedeutung des Gebäudes und Entwicklung eines Betriebs- und Nutzungskonzepts für das Gebäude als Dritten Ort. Das Betriebs- und Nutzungskonzept dient als Grundlage für den zukünftigen Aus- und Umbau.
• Ziel 4: Aktivierung zivilgesellschaftlichen Engagements für die Gestaltung angemessener, zukünftiger Nutzungen des Marineuntersuchungsgefängnisses und Förderung der Auseinandersetzung und dem Umgang mit diesem, als sogenannten „ unbequemes Erbe“ zu bezeichnenden Ort.
Darstellung des Vorhabens
Die Entwicklung des Marineuntersuchungsgefängnisses im Rahmen des NPS-Förderprogramms umfasst sowohl erste bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung des Gebäudes als auch konzeptionelle Maßnahmen u.a. zur temporären Innutzungnahme des Gebäudes, zur Bespielung und Öffnung des Gebäudes und des Innenhofs oder zur Einbindung der Öffentlichkeit. Von der Sanierung des eingeschossigen Südflügels über erprobende Nutzungen bis hin zur Entwicklung eines umfassenden Nutzungs- und Betriebskonzepts für das gesamte Gebäude zielt der Prozess darauf ab, eine nachhaltige Perspektive für die Liegenschaft zu entwickeln. Begleitende Beteiligungsformate ermöglichen dabei den kontinuierlichen Dialog mit der Öffentlichkeit und relevanten Akteuren. Außerdem soll der gesamte Prozess durch eine Fotodokumentation begleitet und dokumentiert werden.
Das Gebäude, welches aus drei Flügeln aus zwei unterschiedlichen Entstehungszeiten (1904 & 1937) besteht, bildet den Rahmen für die Innutzungnahme und Sanierung. Gedanklich wird das Gebäude für die bauliche und konzeptionelle Entwicklung in drei Gebäudeteile (T1-T3, vgl. Schema) unterteilt. Gebäudeteil T1 besteht aus dem eingeschossigen Südflügel inkl. den angrenzenden, pergolaartigen Unterständen/Vorbauten im Innenhof und entlang der Weimarer Straße; Gebäudeteil T2 umfasst den dreigeschossigen kaiserlichen Teil sowie den Hochpunkt/Turm an der Rostocker Straße; Gebäudeteil T3 besteht aus dem dreigeschossigen Nordflügel, vergl. Schema Gebäudeeinteilung, Anlage 1.
Bauliche Maßnahmen
Als erstes ist die Beauftragung und die Durchführung von Fachgutachten vorgesehen; sie beziehen sich jeweils immer auf den gesamten Gebäudekomplex und umfassen folgende Themen: Schadstoffe, Gebäudesubstanz, Tragwerk, technische Gebäudeinstallation, Bauphysik, Artenschutz, Kanaluntersuchung, Kampfmittel, Baugründung & Brandschutz.
Für die Umsetzung aller investiven Maßnahmen soll Anfang 2025 eine in der Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel angesiedelte Stelle, die auf den Förderzeitraum bis Ende 2028 befristet ist, ausgeschrieben und besetzt werden. Die Projektleiterstelle soll über Fördermittel aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus finanziert werden. So ist sichergestellt, dass während des gesamten Projektverlaufs genügend Arbeitskapazität für die Umsetzung von investiven Maßnahmen zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben der Projektleitung bei der Immobilienwirtschaft gehören sowohl die Wahrnehmung der Bauherrenvertretung als auch das Erbringen eines Großteils der Architektenleistungen. Sobald die Stelle besetzt ist, soll die Ausschreibung und Vergabe von Fachplanerleistungen (Tragwerk, Elektro, HLS, Bauphysik, Brandschutz) durchgeführt werden.
T1:
Die umfassendste bauliche Maßnahme wird die Sanierung des eingeschossigen Südflügels (T1) sein. Hier soll ein multifunktional nutzbarer Raum für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen, Ausstellungen, Vorträge, etc. entstehen, der sowohl von Nutzer*innen, Bürger*innen als auch von Initiativen genutzt werden kann. Er soll als Schnittstelle zum Quartier dienen und eine Öffnung des Gebäudes zum Stadtteil ermöglichen. Gleichzeitig ist geplant, eine Durchlässigkeit zum Innenhof herzustellen. Neben der Herrichtung eines ca. 90 qm großen Veranstaltungsraumraums sollen außerdem Sanitäranlagen instandgesetzt und eine Teeküche installiert werden. Die Sanierungsbedürftigkeit wird derzeit in den Fachgutachten festgestellt. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass der bauliche Zustand von T1 einen erheblichen Sanierungsumfang fordert. Dies inkludiert die Sanierung von Dach & Decke und ggfs. Tragstruktur, Wärmedämmmaßnahmen, Erneuerung der Geschossdecke gegen Erdreich, Austausch von Fenster/Türen, Innenausbau, Herstellung Elektro- und Sanitäranlagen.
Vorgeschaltet zum Planungsprozess soll 2025 eine Vorstudie für ein gestalterisches Konzept durchgeführt werden, um trotz des Verzichts auf einen Wettbewerb nach RPW und auf extern erbrachte Architektenleistungen in den Leistungsphasen 3-9 die gestalterische Qualität für T1 sicherzustellen. Hierfür werden voraussichtlich drei junge Büros ausgewählt, um auf Honorarbasis einen Stegreifentwurf zu erarbeiten. Die beste gestalterische Konzeptidee soll Grundlage für die Planung bilden. Die Planung, Ausschreibung und Vergabe wird Anfang 2027 abgeschlossen werden, der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. Im dritten Quartal 2028 soll die Sanierung von T1 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme des Südflügels stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des Marineuntersuchungsgefängnisses dar. Seine konkrete Nutzung und Betrieb nach Ende des Förderzeitraumes wird in einem zu erstellenden Betriebs- und Nutzungskonzept mit Blick auf die Gesamtentwicklung über 2028 hinaus erarbeitet.
T2 & T3:
Für die Gebäudeteile T2 & T3 gibt es zwei Sicherungsmaßnahmenpakete. Die Architektenleistungen für diese sollen ebenfalls als Eigenleistung durch die geförderte Projektleiterstelle erbracht werden. Im Rahmen des Sicherungsmaßnahmenpakets 1 soll für T2 &T3 die Verkehrssicherheit hergestellt werden, so dass diese Gebäudeteile wieder für die Öffentlichkeit im zeitlich begrenztem Rahmen zugänglich gemacht werden können. Im Rahmen des Sicherungsmaßnahmenpaket 2 sollen T2 & T3 baulich gesichert werden, so dass das Gebäude vom weiteren Verfall geschützt ist und eine Nutzung der Flächen in T2 durch Pioniernutzung ermöglicht wird. Ab 2027 sollen dort erste Pioniernutzungen im Erdgeschoss und ggfs. auch in den Obergeschossen einziehen. T3 soll für eine temporäre Innutzungsnahme im Rahmen der NPS ausgeschlossen werden. Für diesen Gebäudeteil steht die Geschichtsforschung im Fokus.
Freiflächen:
Anfang 2025 soll als erste Maßnahme der Wildwuchs auf den straßenbegleitenden Freiflächen, im Innenhof und am Gebäude beseitigt werden. Dies ist notwendig um die Gebäudesubstanz zu schützen, das Gebäude im Stadtraum wieder sichtbarer zu machen und den Innenhof in Nutzung nehmen zu können.
Die Freiraumplanung für diese Bereiche soll im VgV-Verfahren mit Konzeptidee an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben werden. Die Aufgabenbeschreibung für die Ausschreibung der Freiraumplanung soll auf Basis erster Erkenntnisse z.B. aus Beteiligungen, ersten Pioniernutzungen und temporärerer Nutzungen des Innenhofs erfolgen. Eine Umsetzung ist bis Ende 2028 vorgesehen.
Ziel ist es, Aufenthaltsqualität für die Bürger*innen, Nutzer*innen, etc. zu schaffen und das Gebäude stadträumlich wieder stärker in das Stadtgefüge einzubinden.
Konzeptionelle Maßnahmen
Zu Beginn des Prozesses sollen erste Strukturelemente für die zukünftige Projektorganisation aufgebaut werden. Dazu gehört die Einberufung einer verwaltungsinternen Projektgruppe, die Vertreter verschiedener beteiligter Ämter vereint, sowie die Einrichtung eines Begleitgremiums. Das Begleitgremium wird u.a. politische Vertreter*innen und das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) umfassen.
Als Auftakt soll 2025 eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden, die voraussichtlich am bundeweiten Tag der Städtebauförderung am 10.05.2025 stattfinden soll. Hier soll ein erster Diskurs über die geschichtliche Bedeutung des Gebäudes und seiner zukünftigen potentiellen Nutzung angeregt werden. Voraussetzung für die Durchführung ist die Herstellung der Verkehrssicherheit im und am Gebäude.
Parallel sollen von 2025 bis Anfang 2026 verschiedene konzeptionellen Leistungsbausteine (LB) ausgeschrieben und in der ersten Hälfte 2026 beauftragt werden. Hierzu zählen:
• LB1 - Prozessentwicklung
• LB2 - „ Hausmeisterei“
• LB3 - „ Impulse setzen und Kuratieren“
• LB4 - Gutachten und fachliche Begleitung Historie und Denkmalpflege
• LB5 - Journalistische Recherche und Reflexion Historie; öffentlichkeitswirksame Aufbereitung
Bei der Vergabe der Leistungsbausteine besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter sich auf mehr als einen Baustein bewerben kann. Für die detaillierte Entwicklung der Leistungsbausteine sowie der rechtssicheren Vergabe werden externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen.
LB1 – Prozessentwicklung:
Der Leistungsbaustein „ Prozessentwicklung“ umfasst drei Teilaufgaben: „ Prozessgestaltung, -steuerung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit“ „ Ausschreibungs- und Auswahlprozess Pioniernutzungen“ und das Erarbeiten des langfristigen Betreiber- und Nutzungskonzepts. Er soll den konzeptionellen Überbau für die Entwicklung des Marineuntersuchungsgefängnisses innerhalb des Förderzeitraums liefern, ein Verfahren für die Innutzungnahme durch Pioniernutzungen entwickeln, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, Öffentlichkeitsarbeit leisten und abschließend ein Betreiber- und Nutzungskonzept erarbeiten.
Als erstes soll der Gesamtprozess über den Förderzeitraum in Hinblick auf Beteiligung und Innutzungnahme entwickelt werden. Danach soll ein Verfahren für die Innutzungnahme durch Pioniernutzungen konzipiert werden. Auf Basis des Verfahrens soll in der zweiten Hälfte 2026/Anfang 2027 eine Ausschreibung für Pioniernutzungen für Teilbereiche des Gebäudeteils T2 vorgenommen werden. Voraussetzung für die Innutzungnahme ist der Abschluss des Sicherungsmaßnahmenpakets 2. Die Nutzungen werden sich voraussichtlich zunächst auf das Erdgeschoss beschränken, wobei eine Ausweitung auf das erste Obergeschoss im weiteren Projektverlauf möglich ist. Der Keller und der Nordflügel bleiben aufgrund ihrer historischen Bedeutung von der temporären Innutzungnahme ausgeschlossen. Die Auswahl bzw. Bestätigung der Nutzungen erfolgt durch eine Fachjury, die aus externen Fachleuten, Vertreter*in des Büros für die Prozessentwicklung, Ethiker*in/ Philosoph*in, der Dezernentin für Stadtentwicklung und Bauen sowie ggf. Vertretern des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) besteht. Die Pioniernutzungen sind grundsätzlich nutzungsoffen. Jedoch hat die Fachjury die Aufgabe abzugleichen, inwieweit die jeweiligen potentiellen Nutzungen mit den Gesamtprojektzielen und der besonderen Geschichte im Einklang stehen. Bei den Pioniernutzungen wird es sich aller Voraussicht nach weitestgehend um nicht gewerbliche Nutzungen handeln. Gewerbliche Nutzungen werden aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggfs. Mieteinnahmen generiert werden. Je nach Verlauf und Stand der ersten Innutzungnahme können weitere Ausschreibungen für Pioniernutzungen erfolgen. Es ist denkbar, dass – abhängig vom Projektfortschritt und der Nachfrage – auch Teile der Obergeschosse von T2 in die Nutzung einbezogen werden. Einige der bisherigen Pioniernutzungen könnten sich zu einem fortgeschrittenen Projektzeitpunkt bereits etabliert haben, bei anderen ist auch eine zeitliche Begrenzung denkbar.
Flankierend soll der Entwicklungsprozess des Marineuntersuchungsgefängnisses über die gesamten vier Jahre durch Öffentlichkeitsbeteiligungen begleitet werden. Ziel ist es, über die Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Erkenntnisse für die weitere Entwicklung des Marineuntersuchungsgefängnisses zu gewinnen.
Auf Grundlage der erprobten Nutzungen, der Ergebnisse aus Beteiligungen sowie der Auseinandersetzung mit der Geschichte und dem Umgang mit dieser wird ein langfristiges Betreiber- und Nutzungskonzept für das Marineuntersuchungsgefängnis erarbeiten.
Außerdem soll der Prozess u.a. über eine Fotodokumentation dokumentiert werden.
LB2 - „ Hausmeisterei“:
Zur Koordination und Umsetzung der Pioniernutzungen soll eine Art „ Hausmeisterei“ vor Ort angesiedelt werden. Aufgabe der „ Hausmeisterei“ ist es – in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Kiel - die Koordination und Umsetzung temporärer Umgestaltungen, die für die jeweilige temporäre Nutzung erforderlich sind, durchzuführen. Zu den voraussichtlich notwendigen temporären Instandsetzungsmaßnahmen zählen die Bereitstellung von Strom, die Aufstellung von Sanitärcontainern im Innenhof, die Bereitstellung elektrischer Heizmöglichkeiten, ggfs. Herstellung der Barrierefreiheit sowie erforderliche Reparaturen. Auch obliegt der „ Hausmeisterei“ das Einholen von erforderlichen Genehmigungen für die Pioniernutzungen. Zusätzlich zur Infrastruktur für die Pioniernutzungen soll 2027 ein temporärer Pavillon und ggfs. Container im Innenhof durch das „ Hausmeisterei“ konzipiert und aufgestellt werden. So soll schon während der Sanierung von T1 sichergestellt werden, dass ein Ort für Veranstaltung, Diskussion und dem Austausch zur Verfügung steht. Auf den Container kann ggfs. verzichtet werden, wenn im Erdgeschoss von Gebäudeteil T2 entsprechende Flächen zur Verfügung stehen.
LB3 - „ Impulse setzen & Kuratieren“:
Über den Leitungsbaustein „ Impulse setzen & Kuratieren“ sollen von 2026-2028 Veranstaltungen durchgeführt werden, die zum Ziel haben, das Gebäude über die Pioniernutzungen hinaus zu aktivieren. Es sollen ca. 6 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. Hierbei kann es sich um Konzerte, Lesungen, Ausstellungen etc., aber auch um Zusammenarbeiten mit Universitäten (z.B. Summer School) oder andere experimentelle Formate handeln. Die temporäre Instandsetzung des Innenhofes ist hierfür essenziell.
LB4 - Gutachten und fachliche Begleitung Historie und Denkmalpflege:
2025 sollen ein Gutachten und die fachliche Begleitung von Historie und Denkmalpflege ausgeschrieben und vergeben werden. Zu Beginn der historischen Aufarbeitung soll eine Ersteinschätzung zum Gebäude verfasst werden. Diese Einschätzung soll die denkmalpflegerische Grundlage für die Sanierung von T1 bilden. Die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse der geschichtlichen Forschung sollen jeweils in öffentlichen Veranstaltungen reflektiert und besprochen werden. Das Gutachten wird in 2025 abgeschlossen werden, die fachliche Begleitung zur Historie und Denkmalpflege soll bis zum Abschluss der NPS-Förderung weitergeführt werden.
LB5 - Journalistische Recherche und Reflexion Historie; Öffentlichkeitswirksame Aufbereitung:
Neben der gutachterlichen Untersuchung der Historie des Gebäudes soll die Geschichte des Gebäudes in einem weiteren Leistungsbaustein ab 2026 im Rahmen einer journalistischen Recherche und Reflexion der Historie eine begleitende, öffentlichkeitswirksame Aufbereitung durchgeführt werden. Bei dieser Arbeit soll es sich nicht um eine reine Dokumentation des Prozesses handeln, sondern um eine journalistische Arbeit, welche die Bedeutung des Gebäudes für die Öffentlichkeit sichtbar macht. Dies beinhaltet unter anderem die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Hauses, mit Zeitzeug*innenberichten und dem Entwicklungsprozess im Rahmen des NPS etc.. Hierbei soll das Thema Demokratie immer wieder aufgegriffen werden. Abschließend soll 2028 eine öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung z.B. in Form einer Publikation und/ oder einer (Dauer-) Ausstellung erstellt werden.
Projektbeteiligte und Organisationsstruktur
Der Prozess, der sowohl klassisch planerisch/bauliche Komponenten enthält als auch experimentelle Prozesse der Nutzungserprobung und der Bürger- und Akteurseinbindung, benötigt verschiedene Expertisen. Aus diesem Grund werden neben der Einbindung von verschiedene Ämtern der Landeshauptstadt Kiel auch verschiedene Externe beauftragt.
Die Gesamtprojektleitung wird das Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtgestaltung Stadterneuerung innehaben. Dazu gehört u.a. das Projekt inhaltlich zu steuern und die Einhaltung der Förderkriterien zu verantworten. Die externen Dienstleistungen für die oben beschriebenen Leistungsbausteine werden ebenfalls durch das Stadtplanungsamt ausgeschrieben und vergeben. Die Immobilienwirtschaft wird die bauliche Umsetzung des Projekts betreuen. Außerdem werden weitere Ämter u.a. durch eine regelmäßig tagende Projektgruppe in den Prozess einbezogen.
Zeitplanung:
Für die Durchführung des Projekts ist der Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 vorgesehen.
Information der Selbstverwaltung:
Die Selbstverwaltung wird regelmäßig über den Fortschritt des Projektes anhand von Sachstandberichten informiert.
Der Ortsbeirat Wik erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Stadträtin
Anlagen
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öffentlich
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