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Geschäftliche Mitteilung - 0034/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorgehensweise Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan und VEP- Planungsprogramm
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 17.02.2025
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Mar 4, 2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Mar 20, 2025
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May 15, 2025
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Sachverhalt/Begründung
I. Sachverhalt
Ein Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein konzeptionelles, übergeordnetes und strate- gisches Steuerungsinstrument, in dem die Ziele und Strategien der Stadtentwicklung im Bereich Verkehr dargestellt werden. Er schafft für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren den Rahmen für die verkehrliche Entwicklung. Verkehrsentwicklungspläne sind in der Regel verkehrsträgerübergreifend und dienen als Rahmenplanung für die Verwaltung und sind für Politiker*innen, Planer*innen und Bürger*innen von großem Interesse.
Der aktuelle Verkehrsentwicklungsplan ist von 2008 (Drs. 1197/2007; https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/verkehrswege/verkehrsentwicklung/verkehrsentwicklungsplan.php) und hat einen Planungshorizont bis 2020. Damit ist der Geltungszeitraum abgelaufen.
II. Weiteres Vorgehen
Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des VEP wird vorbereitet. Dabei sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden, um die Verkehrsplanung und Mobilität langfristig und nachhaltig zu gestalten:
1. Ganzheitliche Verkehrsplanung
Ein VEP koordiniert die verschiedenen Verkehrsarten (Individualverkehr, öffentlicher Nahverkehr, Fuß- und Radverkehr) und sorgt für ein integriertes Verkehrssystem.
Er hilft dabei, Verkehrsströme effizient zu lenken und Staus oder Überlastungen zu minimieren.
Erforderlich ist auch die Erstellung einer neuen Verkehrsprognose, um die künftigen
verkehrlichen Anforderungen ableiten zu können.
2. Nachhaltigkeit
Ein VEP fördert nachhaltige Mobilität durch den Ausbau von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie ÖPNV, Radwegen und Bereichen für Fußgänger*innen. Er trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Einhaltung von Klimaschutzzielen bei.
3. Synergien nutzen
Mögliche Veränderungen (bei Planungen und Bau) bieten oftmals auch die Chancen, Synergien zu heben. Insbesondere in frühen konzeptionellen Planungsphasen und Planungsstadien müssen diese erkannt und fest verknüpft werden. So kann auch ein Beitrag zur Modernisierung und Instandhaltung der Infrastruktur (Straße, Wege und Plätze sowie Kanalanlagen) gelingen.
4. Steigerung der Lebensqualität
Durch die Reduzierung von Verkehrslärm, Abgasen und Staus verbessert ein VEP die Lebensqualität der Bürger*innen. Die Entwicklung von nachhaltigen Mobilitätslösungen schafft attraktivere und lebenswertere Stadt- und Wohnräume in Kiel.
5. Verkehrssicherheit
Der VEP analysiert Unfallhäufungspunkte und unfallauffällige Orte bzw. Bereiche und entwickelt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger*innen und Radfahrende oder Personengruppen mit besonderem Schutzbedürfnis (z. B. Kinder, ältere Personen).
6. Anpassung an demografische und räumliche Veränderungen
Der VEP berücksichtigt Bevölkerungswachstum und Veränderungen in der Raum- und Stadtentwicklung, um den Verkehr entsprechend anzupassen.
Neue bzw. „veränderte“ Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtgebiet und der Region erfordern beispielsweise angepasste Verkehrswege und -konzepte.
7. Förderung des Wirtschaftsstandorts
Ein funktionierendes Verkehrssystem ist essenziell für eine attraktive Landeshauptstadt Kiel, insbesondere für die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Dienstleistungen. Logistik- und Lieferverkehre können optimiert werden.
8. Rechtlicher und finanzieller Rahmen
Ein VEP ist oft Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Er dient der Einhaltung gesetzlicher Regelungen, etwa im Bereich Klimaschutz, Emissionsschutz oder Barrierefreiheit. Für verkehrsbezogene Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen, Parkzonen für Bewohner*innen oder Fahrradzonen können daraus Grundlagen entnommen werden. Darüber hinaus kann er Grundlage/Unterstützung für Planverfahren (B-Pläne, Planfeststellungsverfahren) bieten.
9. Beteiligung von Bürger*innen und Akzeptanz
Ein VEP fördert den Dialog mit Bürger*innen sowie anderen Interessensgruppen, was die Akzeptanz von Verkehrsprojekten erhöht. Beteiligungsprozesse helfen, Bedürfnisse der Bevölkerung besser zu verstehen und in die Planung einzubeziehen.
Eine hier aufgeführte Aufzählung ist nicht gewichtet oder abschließend, sondern nur beispielhaft.
Die Verwaltung wird unter Einbeziehung des Mobilitätsforums und der Selbstverwaltung einen Fahrplan (Roadmap) über das weitere Vorgehen vorschlagen. Dieser beinhaltet neben fachlichen Inhalten auch die weitere Beteiligung von Öffentlichkeit, Selbstverwaltung, Stakeholdern, Gremien oder Beiräten.
Die KielRegion GmbH strebt aktuell eine Fortschreibung des Masterplans Mobilität für die KielRegion mit einer thematischen Schärfung an.
Hier stellt sich die Frage:
Welche Themen sind sinnvoll regional zu betrachten und welche verstärkt auf lokaler Ebene in einem neuen Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt Kiel?
Die Verwaltung entwickelt daher derzeit im Austausch mit dem Mobilitätsmanagement der KielRegion GmbH einen Zeitplan als Entwurf für die Aufstellung eines VEP für die Landeshauptstadt Kiel und für die Erstellung des Masterplans Mobilität KielRegion 2.0.
Die Fortschreibung bzw. Aktualisierung des VEP soll auch den Anforderungen an einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) entsprechen. Diese wurden auf europäischer Ebene (Europäische Kommission) entwickelt.
Die Bezeichnung hier als VEP dient nur als Arbeitstitel und ist somit abschließend noch offen.
In der Anlage 1 ist eine schematische Übersicht von übergeordneten Zielen (z. B. strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel oder Zielen der Verkehrsentwicklungsplanung) bis zur Umsetzungsebene dargestellt.
Aktuelle Rahmenkonzeptionen, Umsetzungsstrategien sowie Gutachten und Studien werden beispielsweise ergänzt.
„Darunter“ werden Programme aufgeführt. Hierunter fällt auch das Programm Verkehrsentwicklungsplanung, dessen Fortschreibung nachfolgend beschrieben und abgebildet ist (Anlage 2).
III. VEP Planungsprogramm und andere Maßnahmenprogramme
Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 wurde festgelegt, im Zweijahresrhythmus ein Planungsprogramm vorzulegen und fortzuschreiben. Letztmalig wurde dies durch das Planungsprogramm 2021/22 (Drs. 0586/2021) durch die Selbstverwaltung beschlossen. Das Programm wurde jetzt fortgeschrieben (Anlage 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Programm auch Projekte für die weiteren Jahre benannt werden, deren Umsetzung nicht unmittelbar ansteht, die aber längere Planungsvorläufe benötigen. Nicht aufgeführt sind u. U. wichtige Projekte, für die zurzeit noch keine konkreten Planungsarbeiten anstehen, die aber dennoch einer kontinuierlichen Weiterverfolgung in Gesprächen und Verhandlungen bedürfen.
Die Abarbeitung erfolgt nach folgenden Prioritäten:
Priorität 1 Maßnahme mit
- vertraglichen Verpflichtungen (Planung + Ausführung),
- Förderung und
- besonderer „Rentierlichkeit“ (hohe Folgekosten bei Ausführungsverzögerung)
Priorität 2 Maßnahme mit
- hoher Übereinstimmung mit den verkehrlichen und strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel und
- besonderer Dringlichkeit zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
Priorität 3
- Maßnahme, an der aufgrund fehlender Ressourcen nicht prioritär gearbeitet werden kann
- Es ist zu prüfen, ob ein Planungserfordernis besteht.
Priorität 4
- Für Planungsprogramm erledigt
Abhängigkeiten zum Projekt Stadtbahn
Sämtliche Planungen des Tiefbauamtes werden auf mögliche Abhängigkeiten zum Projekt Stadtbahn geprüft und ggf. abgestimmt. Bei Abhängigkeiten zum Projekt Stadtbahn werden folgende Planungsvarianten geprüft:
- Planungsvarianten, die in Zusammenhang mit der Umsetzung einer Stadtbahn stehen (Synergieeffekte).
- Die Nullvariante – insbesondere, wenn hohe Kosten auf geringe Verbesserungseffekte treffen.
- Varianten als Zwischenlösung bis zur Umsetzung der Stadtbahn. Bei temporären Zwischenlösungen ist davon auszugehen, dass nicht alle Planungsziele erreicht werden können. Aus wirtschaftlichen Gründen wird jedoch ein besonderer Fokus auf Kosten gelegt.
Weitere Planungsprogramme im Tiefbauamt
Auch die Fortschreibung anderer in Anlage 01 dargestellter Planungsprogramme ist vorgesehen, so dass die Umsetzung von Maßnahmen parallel zur Aufstellung eines neuen Verkehrsentwicklungsplans erfolgen kann.
- Programm Mobilitätsmanagement mit Prioritätenliste (neu),
- Programm Mobilitätsstationen mit Prioritätenliste,
- Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste,
- Programm Radverkehr mit Prioritätenliste (Veloroutennetzplan 2025 – Rahmenprogramm mit Umsetzungsstufen)
- Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste,
- Lichtsignalanlagen (LSA) in der Landeshauptstadt Kiel, Jahresprogramm
- Programm zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung und Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze, hier: Programm mit Prioritätenliste
Beteiligung Mobilitätsforum
Das Vorgehen zur Fortschreibung des VEP und das VEP Programm wurden am 14.11.2024 im Mobilitätsforum mit folgendem Fazit vorgestellt und befürwortet:
Die Teilnehmenden begrüßen das Vorgehen des Planungsprogramms und nehmen es wohlwollend zur
Kenntnis. Für das weitere Vorgehen wünschen die Teilnehmenden viel Erfolg.
Die Verwaltung wird voraussichtlich Anfang 2025 in einer Geschäftlichen Mitteilung das VEP Planungsprogramm und die im September im Mobilitätsforum vorgestellten weiteren Vorgehensweisen zur Fortschreibung des Masterplans Mobilität und des Verkehrsentwicklungsplans darstellen.
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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468,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.018,6 kB
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