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ALLRIS - Drucksache

Große Anfrage der SSW-Ratsfraktion - 0129/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anfrage

  1. Gibt es Stadtteile und Straßenzüge, in denen durch die neuesten Veränderungen der Bodenrichtwerte und Grundsteuerabgaben auffällig hohe Steigerungen bei den Abgaben zu erkennen sind?
     
  2. Wo sind die Abgaben im Kieler Stadtgebiet prozentual am meisten gestiegen und gesunken (wenn möglich als grafische Darstellung, orientiert am Vorbild der Wärmeplanung)?
     
  3. Welche Auswirkungen haben die aktuell festgesetzten Grundsteuereinnahmen nach den ergangenen Grundsteuerbescheiden für 2025 auf den Haushalt?
     
  4. Wie hoch sind die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer aufgeschlüsselt für private Haushalte und für gewerblich genutzte Grundstücke im Jahresvergleich 2025 zu 2024?
     
  5. Wie viel Fläche ist nach der Grundsteuerreform nun im Kieler Stadtgebiet von der Grundsteuer ganz oder teilweise befreit?
    1. Gibt es hier einen signifikanten Unterschied zur Veranlagung bis 2024?
    2. Wie hoch sind die entgangenen Grundsteuereinnahmen durch Geltendmachung etwaiger Steuerbefreiungen?
       
  6. Nach welcher Maßgabe wurde der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B über 500% bemessen?
     
  7. Nach welchen Kriterien wurde das Ziel einer aufkommensneutralen Festsetzung der Grundsteuer verfolgt? Wurden soziale Gesichtspunkte hierbei berücksichtigt?
     
  8. Welche Möglichkeiten einer niedrigeren Grundsteuerfestsetzung für private Haushalte wurden bislang ausgelotet? Gab es hierzu Gespräche mit der Kommunalaufsicht?
     
  9. Wie kalkuliert die Kämmerei für die nächsten 5 Jahre die Entwicklung des Grundsteuerhebesatzes?
    1. Unter welchen Bedingungen sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Grundsteuerfestsetzung zu erwarten?
    2. Mit welcher Wahrscheinlichkeit wird das Szenario einer Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes für die nächsten 5 Jahre von der Kämmerei bewertet?

 

gez. Ratsherr Pascal Schmidt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen