Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0181/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 20.02.2025
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Grünflächenamt
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Mar 4, 2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Mar 11, 2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 20, 2025
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Sachverhalt/Begründung
Die derzeit gültigen Satzungen datieren vom 29.06.2017. Sie müssen nicht nur formell, sondern auch inhaltlich neu gefasst werden.
Zu 1.:
Die einzelnen Änderungen der Friedhofssatzung sind in der als Anlage 1 beigefügten Synopse entsprechend aufgeführt und gekennzeichnet.
Im Zuge der Überarbeitung wurden inhaltliche Anpassungen an die sich verändernde Friedhofs- und Bestattungskultur berücksichtigt. Insgesamt wurde die Satzung sprachlich angepasst und gegendert.
Zu 2:
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2023 hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Gebührensatzung auf Grundlage einer KAG SH konformen Gebührenkalkulation anzupassen ist.
Als kostenrechnende Einrichtungen müssen die Friedhöfe der LH Kiel grundsätzlich kostendeckend betrieben werden. Im Hinblick auf die seit 2017 stark angestiegenen Löhne, Entgelte für Waren und Dienstleistungen sowie sonstige Kosten ist eine Anpassung erforderlich.
Das Grünflächenamt hat daraufhin eine neue Software angeschafft, die eine rechtskonforme Gebührenkalkulation gewährleistet.
Bei der Neukalkulation der Gebühren (siehe Anlage 3) wurde die Kalkulation KAG-konform vorgenommen. Dafür wurden die Kosten verursachungsgerecht den Kostenstellen und –trägern zugeordnet.
Ab dem 01.01.2025 sind bestimmte Leistungen der LH Kiel umsatzsteuerpflichtig. Nach Bewertung des Amtes 90 unterliegen die verschiedenen Gemeinschaftsgräber ohne Grabstein bzw. Namensschild der Umsatzsteuerpflicht.
Im Grünflächenamt werden außerdem Entgelte für die Erbringung von Grabpflegeleistungen und für den Tierfriedhof erhoben. Die letzte Änderung der Entgeltordnungen erfolgte 2017. Die Anpassung der Entgeltordnungen ist zum 01.01.2026 geplant.
Auswirkungen
Mit der vorliegenden Anpassung der Gebührensatzung werden Einnahmeerhöhungen prognostiziert. Aufgrund eines bundesweit veränderten Kundenverhaltens und einer sich wandelnden Bestattungskultur, kann jedoch nicht zwangsläufig garantiert werden, dass die Einnahmen tatsächlich steigen werden. Für die Landeshauptstadt Kiel erwarten wir aufgrund der hohen lokalen Bindung und der hohen Bekanntheit und Beliebtheit weiter gute Kundenzuläufe. Zudem tragen die speziellen und modernisierten Angebote und Services auf den städtischen Friedhöfen zu ihrer Attraktivität für die Kund*innen bei. Die angepassten Gebühren befinden sich im Vergleich zu den Gebühren anderer Träger*innen von Friedhöfen, auf dem derzeitigen Marktniveau.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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850,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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527,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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204,4 kB
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