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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0188/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des zweiten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Holstenstraße und angrenzenden Plätze zu veranlassen. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Holstenplatz, den Übergang in den Europaplatz, die Schevenbrücke, die Andreas-Gayk-Straße, den Heinrich-Ehmsen-Platz und den nördlichen Stresemannplatz (s. Anlage 1).

 

  1. Die Verfasser des mit dem ersten Preis prämierten Gesamtentwurfs aus dem Planungswettbewerb Holstenstraße und angrenzende Plätze  (Umgriff Wettbewerbsgebiet s. Anlage 1) werden gemäß dem Auftragsversprechen aus dem Wettbewerb mit der Freiraumplanung für den zweiten Bauabschnitt (bis einschließlich Genehmigungsplanung und - nach erfolgtem Baubeschluss   mit der Ausführungsplanung)  beauftragt.

 

  1. Die Entwurfsplanung des zweiten Bauabschnitts ist den politischen Gremien zum Baubeschluss und zur Fertigung und Einreichung der Förderantragsunterlagen vorzulegen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

I.  anlass und Auftrag

 

Das Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt (IEK, Drs.-Nr. 0871/2021) weist die Umgestaltung der Holstenstraße und der angrenzenden Plätze (IEK-Maßnahme Nr. 2.4) als bedeutendes Impulsprojekt zur weiteren Revitalisierung der Kieler  Innenstadt aus, das weitere private Investitionen nach sich zieht.

Um für die Gestaltung des öffentlichen Raums der Holstenstraße und der angrenzenden Plätze das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wurde ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt (Drs.-Nr. 0283/2018, Drs.-Nr. 0311/2020, Drs.-Nr. 0494/2021).

 

II. Beschusslage

 

Die Ratsversammlung hat am 19.08.2021 (Drs.-Nr. 0594/2021) beschlossen, dass der mit dem ersten Preis prämierte Wettbewerbs-Gesamtentwurf des Büros Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten/Stadtplaner Grundlage für die weitere, konkretisierende Planung für den Flächenumgriff des Wettbewerbsgebiets (s. Anlage 1) wird.

Für den ersten Bauabschnitt erfolgte der Baubeschluss (Ratsbeschluss vom 11.05.2023, Drs.-Nr. 0294/2023) - unter Vorbehalt der Förderzusage des Landes Schleswig-Holstein und der Finanzierung durch Städtebauförderungsmittel. Der Förderantrag für den ersten Bauabschnitt liegt der Fördergeberin (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes S-H) vor.

 

III. Beschlussfolge

 

Mit diesem Antrag der Verwaltung (Maßnahmenbeschluss) sollen Planungsleistungen für die Freianlagengestaltung des zweiten Bauabschnitts, zunächst bis einschließlich der Genehmigungsplanung, beauftragt werden. Im Verlauf des Planungsprozesses wird dabei der Ratsversammlung die Entwurfsplanung zum Beschluss der baulichen Umsetzung (Baubeschluss) und zur Freigabe der Fertigung und Einreichung der Förderantragsunterlagen vorgelegt.

 

IV. Information und Beteiligung

 

Die Öffentlichkeit, einschließlich Kinder und Jugendliche, anliegende Geschäftsleute, Anlieger*innen und Eigentümer*innen werden - wie bereits bei der Planung des ersten Bauabschnitts erfolgt - auch zur Planung des zweiten Bauabschnitts intensiv informiert und beteiligt. Ziel ist, die Inhalte des Wettbewerbs-Siegerentwurfs unter Berücksichtigung der Stadtbahn-Trassenplanung im Bereich der Andreas-Gayk-Straße weiter zu entwickeln, zu erläutern, Fragen zu beantworten, Anregungen und Wünsche für die Planung des zweiten Bauabschnitts zu sammeln und in die Planung angemessen zu integrieren.

 

V. Integration der Stadtbahn-Trassenplanung

 

Der zweite Bauabschnitt zur Umgestaltung der Holstenstraße und benachbarten Plätze beinhaltet u.a. auch die im Rahmen des Stadtbahnprojekts geplante ÖPNV-Trasse durch die Andreas-Gayk-Straße inklusive der notwendigen Bus- und Stadtbahnhaltestellen in diesem Bereich. Die Planung des zweiten Bauabschnittes Holstenstraße und benachbarten Plätze erfordert somit eine sehr enge Abstimmung und Verzahnung der Verkehrsplanung mit der Freiraumplanung. Daher wird richtigerweise die Beauftragung der Planung des zweiten Bauabschnitts zeitgleich mit der Entscheidung der Ratsversammlung über das Einleiten der nächsten Planungsphasen (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) der Stadtbahn vorgeschlagen. Die enge Zusammenarbeit, Abstimmung und Verzahnung von Verkehrs- und Freiraumplanung wird sichergestellt.

 

 

 

VII. Finanzierung

 

Die Maßnahme wird innerhalb eines Fördergebietes gemäß Baugesetzbuch als städtebauliche Gesamtmaßnahme durchgeführt. Dieses Gebiet ist aufgenommen in die Städtebauförderung und unterliegt den damit verbundenen Vorgaben. Für alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen muss gemäß Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein ein Sonderkonto außerhalb des städtischen Haushalts geführt werden.

 

Städtebauförderungsmittel setzen sich zusammen aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mittel und können für alle förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahem eingesetzt werden. Für die nicht-förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme müssen ebenfalls kommunale Mittel bereitgestellt werden. Die Zuführung der insgesamt erforderlichen kommunalen Mittel erfolgt nicht einzelmaßnahmenbezogen, sondern auf Grundlage der insgesamt benötigten Mittel für die Durchführung der Gesamtmaßnahme. Die Höhe des kommunalen Anteils der jeweiligen Gesamtmaßnahme wird mit dem jährlichen Haushaltsplan beschlossen.

Die kommunalen Mittel gemäß Investitionsnummer 5110030018 werden dem Sonderkonto Innenstadt im Laufe des Jahres zugeführt. Die Höhe der kommunalen Mittel im Haushaltsplan ändert sich durch die Vorlage nicht.

 

Die Kosten für die Freiraumplanung (bis einschließlich der Genehmigungsplanung, inklusive der Öffentlichkeitsbeteiligung, abzüglich Preisgeldanteil für den Wettbewerbsgewinn) und für vorlaufende Baugrunduntersuchungen und Suchschachtungen zur Feststellung der genauen Leitungslagen belaufen sich geschätzt auf rd. 910.000,- € . Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 Planungskosten (Lph 1-4), brutto:    rd. 735.000,-

 Öffentlichkeitsbeteiligung, brutto pauschal  rd.   75.000,-

 Untersuchungen Baugrund, Leitungslagen, brutto rd. 100.000,-

 

Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die Finanzierung gesichert.

 

 

Hinweise:

 

Üblicherweise wird eine geplante Beauftragung im nicht öffentlichen Sitzungsteil behandelt. Mit der Beratung in öffentlicher Sitzung, und aufgrund der Zustimmung des potentiellen AN zu diesem Verfahren, soll der Bedeutung der Inhalte des AdV Rechnung getragen werden.

 

Der Ortsbeirat Mitte wurde in seiner Sitzung am 18.02.2025 über die Inhalte des Antrags der Verwaltung informiert und hat diese zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 13, 2025 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

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Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - vertagt

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May 15, 2025 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen