Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0192/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beach-Volleyball in Kiel stärken, hier: Aktueller Sachstand zur Drs. 0217/2022
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksache freigegeben:
- 20.02.2025
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Mar 13, 2025
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Ratsversammlung vom 17.03.2022 mit der Drs. 0217/2022 darum gebeten, den Beachvolleyballstützpunkt in Kiel zu stärken und sich insbesondere dafür einzusetzen, den Bundesstützpunkt Hamburg/Kiel zu erhalten.
Der gemeinsame Bundesstützpunkt (BSP) Beachvolleyball Hamburg/Kiel am Strand in Schilksee wurde im Jahr 2004 eingerichtet. Seit dem Jahr 2022 ist dieser Standort zusätzlich auch als Landesstützpunkt (LSP) anerkannt. Bis 2022 wurde an diesem Strandabschnitt zunehmend Sand abgetragen, was die Trainingsmöglichkeiten und die Anzahl der verfügbaren Trainingsfelder stetig reduzierte. Da damals davon auszugehen war, dass sich dieser Trend fortsetzen würde, wurde die Verwaltung gebeten, nach Alternativen zu suchen oder Maßnahmen zur Stärkung des Stützpunkts zu ergreifen.
Die Stadt hat gemeinsam mit dem Träger des Stützpunktes, dem Schleswig-Holsteinischen Volleyballverband (SHVV), im Jahr 2022 Gespräche geführt und diverse Standorte geprüft, u.a. unter Beteiligung der angrenzenden Gemeinde Strande. Ein geeigneter Standort konnte jedoch nicht gefunden werden, der sowohl die Nähe zur Infrastruktur des Olympiazentrums gewährleistet als auch die entscheidenden Vorteile des Trainingsortes – das Training direkt am Meer auf natürlichem Sandstrand – bietet.
Die Sturmflut im Oktober 2023 hat die Situation grundlegend verändert. Durch den starken Sandabtrag am Strandabschnitt in Schilksee war eine Strandaufschüttung erforderlich. Diese wurde von den Kieler Schwimm- und Sportstättenbetrieben in Auftrag gegeben. Dabei konnte auch der Bereich des Bundesstützpunkts wieder verbreitert werden, sodass nun drei Trainingsfelder angelegt und genutzt werden können.
Um diese einmalige Gelegenheit zur Sicherung des Standorts zu nutzen, fanden frühzeitig Gespräche mit dem SHVV, den Kieler Schwimm- und Sportstättenbetrieben sowie dem Amt für Sportförderung statt. Ziel war es, im Rahmen der bestehenden Sondernutzungserlaubnis am Meeresstrand eine Verbesserung des bisherigen Standorts zu erreichen. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde hat der Wiederherstellung der drei Trainingsfelder inzwischen zugestimmt. Zudem konnte der durch die Sturmflut stark beschädigte und teilweise zerstörte Lagercontainer des SHVV rechtzeitig vor der kommenden Beachvolleyballsaison ersetzt werden. Dafür wurde eine Förderung im Rahmen der Sturmflutrichtlinie beantragt.
Der jetzige Standort bietet durch seine direkte Strandlage und die optimalen Trainingsbedingungen hinsichtlich Wind, Sonne und Untergrund einzigartige Voraussetzungen für die Vorbereitung auf Beachvolleyball-Turniere in Deutschland.
Parallel dazu wurde nach einer alternativen Wintertrainingsmöglichkeit gesucht, nachdem bekannt wurde, dass das Land Schleswig-Holstein den Bau einer kombinierten Beachvolleyball- und Leichtathletikhalle eingestellt hat. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, eine Traglufthalle zur Überdachung von vier Beachvolleyballfeldern zu errichten sowie vier weitere Beachvolleyballfelder auf dem Nordmarksportfeld zu bauen.
Die Finanzierung der Traglufthalle und der insgesamt acht Beachvolleyballfelder übernahm das Land Schleswig-Holstein, während die Stadt dem SHVV die Fläche – analog zu anderen Sportanlagen – kostenfrei zur Verfügung stellt. Diese Maßnahme ergänzt den erhaltenen Standort in Schilksee ideal und stärkt zugleich den Bundesstützpunkt, da nun auch im Winter überregionale Lehrgänge in Kiel stattfinden können.
Darüber hinaus ermöglicht die neue Anlage auf dem Nordmarksportfeld dem SHVV die Ausrichtung überregionaler Turniere und Meisterschaften, wie beispielsweise die Deutschen Hochschulmeisterschaften im Juni 2025.
Durch diese Maßnahmen wurde der Bundesstützpunkt in Kiel nachhaltig gestärkt und langfristig gesichert.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen. Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung hat nicht stattgefunden/wird nicht stattfinden. Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden nicht vorrangig berücksichtigt, weil es sich beim vorliegenden Sachverhalt um (Bundes-)Stützpunkte handelt, bei denen die Beteiligungsspielräume gering sind. Jugendliche können die Anlagen nutzen.
