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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0196/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung berichtet das Amt für Sportförderung nach 2022 erneut über den aktuellen Bestand der Flutlichtanlagen auf städtischen Sportplätzen.

Im Bereich der Sportplatzbeleuchtung besteht ein großes Potential, durch energetische Sanierungen den Stromverbrauch erheblich zu reduzieren und darüber hinaus bei den Wartungs- und Reparaturarbeiten Einsparungen zu erzielen. Außerdem wird die Lichteffizienz auf den Plätzen durch die Umstellung auf LED erheblich verbessert.

Die Energiekrise hat dazu geführt, die Bemühungen zur energiesparenden Umrüstung auf LED-Technologie zu intensivieren. So konnten in den letzten Jahren eine Vielzahl an Flutlichtanlagen umgerüstet werden.

Die Stadt verfügt über 31 Sportanlagen mit Flutlichtanlagen. Auf diesen Sportanlagen sind insgesamt 45 Einzelplätze mit Flutlichtanlagen ausgestattet. 20 dieser Plätze sind bereits vollständig mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet, 3 davon mit mobilen Flutlichtanlagen (Drs. 1338/2023). Insgesamt sind mehr als 50% der verwendeten Strahler bereits auf LED umgestellt.

Auch in den Jahren 2025/2026 sollen mit den vorhandenen Mitteln für Bauunterhaltung und durch Beantragung von Fördermitteln aus der Kommunalrichtlinie des Bundes weitere Flutlichtanlagen auf LED-Technologie umgestellt werden. Die Umrüstungen auf LED sind für die folgenden Sportanlagen geplant:

 Prof.-Peters-Platz (KMTV und UT)

 Hans-Mohr-Platz (Inter Türkspor)

 Sportanlage Russee (TSV Russee)

 Sportanlage Schilksee (TSV Schilksee)

 Sportanlage Friedrichsort (SV Friedrichsort)

 Sportanlage Elmschenhagen (TuS Schwarz Weiß Elmschenhagen)

 

Für diese 6 Sportanlagen mit insgesamt 8 Sportplätzen ist mit Kosten für die Umstellung auf LED-Technologie von ungefähr 200 TEUR für die nächsten zwei Jahre zu rechnen. Bei einer Förderung über die Kommunalrichtlinie des Bundes könnten bis zu 80 TEUR an Fördermitteln eingeworben werden. Die Verwaltung wird bei einem positiven Fördermittelbescheid diese bei der Erstellung eines Nachtragshaushalts 2025 sowie in der Haushaltsplanung 2026ff. berücksichtigen.

 

Die genaue Reihenfolge der Durchführung und Aufteilung der Maßnahmen auf die Jahre 2025/2026 werden sich im Verlauf des Jahres in Abhängigkeit von der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel sowie den verfügbaren Kapazitäten in der Immobilienwirtschaft ergeben.

In der Anlage sind die einzelnen Sportanlagen zur besseren Übersichtlichkeit aufgeführt.

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Finanzcheck

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen in voller Höhe bei der Investitionsnummer 4240020034 zur Verfügung.

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

100.000,00

100.000,00

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investives Saldo

-100.000,00

-100.000,00

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Check für Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und

Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f

Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.

Bei dem dargestellten Vorhaben sind keine Interessen von Kindern und Jugendlichen

betroffen. Eine Beteiligung hat nicht stattgefunden.

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 13, 2025 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen