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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0208/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Ratsversammlung stimmt der Einrichtung eines Stadtbahnbeirates als beratendes Gremium der Landeshauptstadt Kiel zur Einführung eines Stadtbahnsystems zu. Die zugehörige Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Stadtbahnbeirat wird beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss vom 17.11.2022 (Drs. 0785/2022) wurde die Verwaltung durch die Ratsversammlung u.a. mit der Einrichtung eines Expert*innengremiums zur fachlichen Beratung der Landeshauptstadt Kiel bei der Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems beauftragt.

 

Der Stadtbahnbeirat berät die Landeshauptstadt Kiel bei der Einführung eines Stadtbahnsystems im Rahmen der Planungs-, Bau- und Betriebsphasen. Die Mitglieder weisen einen breiten Erfahrungsschatz aus unterschiedlichen Fachbereichen aus Stadt- bzw. Straßenbahnbahnprojekten oder Neubauprojekten aus anderen Städten auf.


Die Expertise des Gremiums unterstützt insbesondere bei der Erreichung folgender Ziele:

  • Ausgestaltung eines modernen Stadtbahnangebotes bei Sicherstellung der wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekte
  • Berücksichtigung neuster technischer/funktionaler Lösungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Systems
  • Optimale Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Infrastruktur, dem Fahrbetrieb und der Unterhaltung sämtlicher Anlagen
  • Sicherstellung möglichst hochwertiger stadtgestalterischen Lösungen
  • Umfangreiche Einbeziehung der Bürger*innenschaft und Öffentlichkeit

 

Nach Beschlussfassung wird ein Vorschlag für die Besetzung des neuen Stadtbahnbeirates entwickelt und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Sinne der Satzung des Stadtbahnbeirats müssen u. a. aus Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Aufgabenträgern Expert*innen für die Besetzung des Beirates gefunden werden.

Die geforderte Expertise und Erfahrung über kommunale Infrastrukturgroßprojekte, die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, erfordern eine auskömmliche Aufwandsentschädigung für die zukünftigen Mitglieder.

 

Nach §7 wird die Tätigkeit der Beiratsmitglieder pauschal pro Sitzung für ein Mitglied mit 600,- Euro für die Teilnahme in Präsenz und mit 300,- Euro für die digitale/hybride Teilnahme vergütet. Die Tätigkeit der*des Vorsitzenden wird pauschal pro Sitzung mit 800,- Euro für die Teilnahme in Präsenz und mit 400,- Euro für die digitale/hybride Teilnahme vergütet. Die Fahrtkosten bei Präsenzveranstaltungen werden entsprechend dem Bundesreisekostengesetz in der jeweilig geltenden Fassung erstattet. Eine weitergehende Erstattung von Nebenkosten (z.B. Übernachtungskosten) ist ausgeschlossen.

 

Zur Orientierung und Festlegung fand ein Abgleich mit regulären Tagessätzen für die gemäß Satzung erforderlichen Expert*innen statt. Die Vergütung liegt unter den üblichen Tagessätzen, die aus Ausschreibungen für vergleichbare Tätigkeiten bekannt sind.

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

           10.000

       40.000

         40.000

       40.000

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Saldo

           10.000

       40.000

         40.000

       40.000

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

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investives Saldo

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Anlagen

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Beschlüsse

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