Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0219/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Gebührensatzung KSSB
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksache freigegeben:
- 04.03.2025
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Mar 13, 2025
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die derzeit gültige Gebührensatzung für die Bäder der Landeshauptstadt Kiel ist am 01.12.2018 in Kraft getreten und seitdem nicht verändert worden. In der Satzung festgelegt sind die Eintrittspreise für das Hörnbad und das Sommerbad Katzheide sowie die Gebühren für Schwimmunterricht, die Abnahme von Schwimmabzeichen und Aquasportangebote.
Auf der Basis von Zahlen aus dem Jahr 2023 werden im Folgenden die Ergebnisse einer Analyse der Nutzer*innenstruktur sowie der Kosten inklusive Kostendeckungsgrade dargestellt. Abschließend erfolgt anhand ausgewählter Vergleichszahlen eine Einordnung der Kieler Bäder in die schleswig-holsteinische Bäderlandschaft.
Hintergrund der Analyse ist ein Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) ebenfalls aus dem Jahr 2023. 36 schleswig-holsteinische Schwimmbäder wurden zwischen 2018 und 2021 insbesondere im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit und Kostendeckungsgrade geprüft. Auch hat der LRH in dem Bericht explizit darauf hingewiesen, dass eine fundierte Gebührenkalkulation die Grundlage für eine Gebührensatzung sein muss.
1. Nutzer*innenstruktur
Das Hörnbad und das Sommerbad Katzheide wurden 2023 von insgesamt 426.704 Gästen besucht. Dabei entfielen auf
- das öffentliche Schwimmen im Sportbereich des Hörnbades: 144.000 (34%)
- die öffentliche Nutzung des Freizeitbereichs im Hörnbades: 133.000 (31%)
- die öffentliche Nutzung der Sauna im Hörnbad: 18.000 (4%)
- das öffentliche Schwimmen im Sommerbad Katzheide: 18.000 (4%)
- das Vereinsschwimmen: 53.271 (13%)
- das Schulschwimmen: 51.994 (12%)
- die Nutzung von anderen Institutionen: 8.439 (2%).
Die verfügbaren Bahnstunden im Hörnbad und in Katzheide belaufen sich auf 72.720 pro Jahr. Dabei entfielen 2023 auf
- die Öffentlichkeit: 43.915 (61%)
- die Vereine: 16.785 (23%)
- die Schulen: 10.400 (14%)
- andere Institutionen: 1.620 (2%)
2. Kostenanalyse
2.1. Gesamtkosten
Um einen Überblick über die Gesamtkostenstruktur der Kieler Bäder vornehmen zu können, wurden neben dem Hörnbad und dem Sommerbad Katzheide auch das Eiderbad Hammer, die Badestege Bellevue und Reventlou sowie die Strände in Falckenstein und Schilksee in die Analyse miteinbezogen.
2023 betrugen die Gesamtkosten 7.580.253,17 Euro. Dem standen Erträge in Höhe von 2.121.507,37 Euro gegenüber. Der Gesamtzuschussbedarf belief sich auf ca. 5,4 Mio. Euro. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten findet sich in Anlage 1 „Gesamtkostenanalyse“ zu dieser GM.
2.2 Kostendeckungsgrade
Bei einer Betrachtung der Kostendeckungsgrade fallen in Bezug auf die verschiedenen Nutzer*innengruppen gravierende Unterschiede auf. Während bei den Schulen ein Kostendeckungsgrad von 87,54% erreicht wird, kommen die Vereine auf lediglich 12,93%. Der vergleichsweise hohe Kostendeckungsgrad der Schulen ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen einer verursachergerechten Kostenzuordnung die Kostenbeteiligung der Kieler Schulen 2023 angepasst wurde. Anlage 1 „Kostendeckungsgrade“ bietet einen detaillierten Überblick über die Kostendeckungsgrade und in Anlage 2 „Nutzungspreise IST-Werte“ sind die derzeitigen Nutzungspreise für das Hörnbad und das Sommerbad Katzheide aufgeführt.
Da es für den Eintritt in das Hörnbad (Sportbereich, Freizeitbereich, Sauna) unterschiedliche – in der Regel zeitlich determinierte – Tarifgruppen gibt, sind die öffentlichen Eintrittspreise für das Hörnbad sowie die Sauna als Mittelwerte ausgewiesen. Eine Preiskalkulation für einen Kostendeckungsgrad von 100% findet sich in Form einer Soll-Ist-Wert-Gegenüberstellung in Anlage 2 „Preiskalkulation für 100% Kostendeckungsgrad“.
3. Einordnung
Laut LRH-Bericht weist von allen untersuchten Bädern einzig die HolstenTherme in Kaltenkirchen einen Kostendeckungsgrad von 100% auf. Allerdings ist die Therme aufgrund ihrer Konzeption als „Erlebnis-Wasserwelt inklusive Fitness-Studio“ nicht mit den Kieler Bädern vergleichbar. Schlusslicht war das Kombi-Bad in Elmshorn mit 22%. Der Durchschnitt aller Bäder betrug 43%. Das Hörnbad liegt mit 31,03% im unteren Mittelfeld. Eine einheitliche Betrachtung des Hörnbades und des Sommerbads Katzheide weist für 2023 ein Defizit von 9,12 Euro pro Besucher*in aus.
Ein Vergleich der Eintrittspreise des Hörnbades mit denen von Bädern aus dem regionalen Umfeld ist in Anlage 3 dargestellt.
Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gibt es in fast allen Bädern Schleswig-Holsteins. Die Ermäßigungen, die bisher bei den Kieler Bädern zur Anwendung gekommen sind, richten sich insbesondere an die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sowie an alle Personen, die Unterstützungsbedarf haben (50% Ermäßigung für Kiel-Pass-Inhaber*innen).
Noch nicht in der aktuellen Gebührensatzung erhalten, aber gängige Praxis:
- Freier Eintritt (Schwimmguthaben) für Kinder und Jugendliche mit Kiel-Pass (Drs. 1332/2023)
- Freier Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Merkzeichen B)
- Gutschein über eine 10er-Karte für Inhaber*innen eines Senior*innen-Passes (Abrechnung über das NetteKieler-Ehrenamtsbüro).
Diese Regelungen müssten in eine neue Gebührensatzung miteingearbeitet werden.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
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