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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0244/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

  1. Einleitung

 

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) ist als Schulträgerin für die Schulverpflegung an den Kieler allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und Regionalen Berufsbildungszentren in Kiel (RBZ) in eigener Trägerschaft verantwortlich. Die LHK hat dabei die Möglichkeit, über die Ausgestaltung dieser Verpflichtung selbst zu entscheiden (weisungsfreie Pflichtaufgabe). Sie kann daher z. B.  festlegen, ob sie selbst das Essen produzieren oder die Dienstleistung an Dritte übertragen möchte.

 

Die Produktion von Mittagessen an Schulen gehört nicht zum Kernbereich der LHK, sodass diese Dienstleistung seit zehn Jahren an Dritte, die sich darauf spezialisiert haben, übertragen wird, um ein kostengünstiges Mittagessen anbieten zu können. Die Schulverpflegung wurde zum Schuljahr 2014/2015 (Drs. 0701/2014) und zum Schuljahr 2020/2021 (Drs. 1035/2019 und Drs. 0406/2020) neu konzeptioniert, mit dem Ziel die Qualität sowie die Rahmenbedingungen stetig zu verbessern. Seitdem wird die Schulverpflegung in insgesamt sechs sog. Losen mit sechs Produktionsküchen europaweit ausgeschrieben.

 

Aus diesen sechs Produktionsküchen werden täglich durchschnittlich 8700 Schüler*innen in 52 Schulen mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt. Für Kinder von fünf weiteren Schulen wird die Mittagsverpflegung aktuell durch die Betreuungsträger der Betreuten Grundschulen sichergestellt. Die Nachfrage wird in den nächsten Jahren eher weiter zunehmen, unter anderem aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 und prognostizierten steigenden Schüler*innenzahlen.

 

Zum Schuljahr 2026/2027 muss die Schulverpflegung neu ausgeschrieben werden. Mit dieser anstehenden Vergabe sollen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungprozesses (KVP) die Rahmenbedingungen und Qualität weiter verbessert werden.

 

Ein primäres Ziel der LHK ist es, ein zielgruppenorientiertes Schulessen anzubieten. Daher ist es wichtig, Erkenntnisse aus den bereits durchgeführten Vergaben und den Erfahrungen des Schulalltags der letzten Jahre einzubeziehen. Auch haben die Vergangheit und Gegenwart gezeigt, dass das Schulessen aktuellen Einflüssen unterliegt.

So wirkten und wirken sich bspw. die Pandemie, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Wiedereinführung G9, Klimaziele usw. unmittelbar auf das Schulessen aus.

 

Da die LHK als Schulträgerin nicht alle Aspekte direkt beeinflussen kann, gilt es die entsprechenden Stellschrauben zu identifizieren und geeignete Lösungen zu entwickeln, um diese bei der neuen Vergabe zu berücksichtigen.

 

Dabei ist die Kinder- und Jugendbeteiligung der entscheidene Schlüssel, um ein zielgruppenorientiertes Schulessen anzubieten. Das Amt für Kinder- und Jugendeinreichtungen (Amt 56) hat die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt, die im Juni 2022 durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0369/2022) und in Vorbereitung der anstehenden Vergabe angewendet wurde.

 

 

  1. Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Die Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgte in zwei aufeinander aufbauenden Prozessschritten. Am Anfang stand eine Online-Umfrage, um möglichst alle Schüler*innen niedrigschwellig zu erreichen und deren Einschätzungen und Wünsche zum Schulessen abzufragen. Im zweiten Schritt erfolgten Beteiligungs-Workshops, um mit den Schüler*innen direkt in den Austausch zu kommen und Nachfragen zu stellen, was sie denn genau meinen oder welche Intention bestimmte Wünsche und Kritikpunkte haben. Diese beiden Beteiligungsformate werden im Folgenden dargestellt.

 

 

2.1 Online-Umfrage

 

Bereits bei der letzten Vergabe im Jahr 2019 wurde eine Befragung an den Schulen zur Zufriedenheit, Qualität und Rahmenbedingungen durchgeführt. Da sich dieses Vorgehen bewährt hat, wurde auch im Schuljahr 2023/2024 in Vorbereitung auf die neue Vergabe in einem ersten Schritt erneut eine Umfrage durchgeführt, diesesmal allerdings noch umfangreicher und detaillierter.

 

Hierfür wurde sich erstmals der Expertise eines Unternehmens bedient und dieses im Rahmen einer Vergabe beauftragt. Um möglichst viele Nutzer*innen zu erreichen und somit ein möglichst breites Stimmungsbild zu erhalten, hat das Amt für Schulen gemeinsam mit der Fachfirma eine Umfrage konzipiert, welche nicht nur Sachverhalte abfragt, sondern erstmals auch einen einfachen Zugang ermöglichte, indem der Fragebogen in verständlicher Sprache und den gängigen Fremdsprachen veröffentlicht wurde. Am Ende dieses ressourcenintensiven Prozesses stand eine qualitätiv hochwertige und gleichzeitig barrierearme Online-Umfrage.

 

Dank der Unterstützung der Schulaufsichten, Schulleitungen und Lehrkräfte für dieses Anliegen wurde der Fragebogen von den Schüler*innen während des Unterrichts ausgefüllt. Bedauerlicherweise war die Rückläuferquote trotz mehrmaliger Erinnerungen durch das Amt für Schulen sowie der Schulaufsicht insbesondere bei den Grundschulen sehr gering, obwohl der Teilnahmezeitraum mehrmals verlängert wurde. Insgesamt haben 3.234 Schüler*innen von 32.478 Schüler*innen an der Umfrage teilgenommen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von knapp 10 %. Teilnehmen konnten alle Schüler*innen, unabhängig davon, ob sie aktuell am Schulessen teilnehmen.

 

Die abschließende Auswertung der Umfrage ergab, dass künftig vermutlich eine deutlich größere Beteiligung der Schüler*innen erreicht werden könnte, wenn bei erneuten Umfragen neben den Schulleitungen auch die Träger der Schulkindbetreuung von Beginn an durch das Amt für Schulen in die Planung und Umsetzung der Umfragen (und Workshops) eingebunden werden, um alle Verantwortungsträger eines ganztägigen Schulangebots mit einzubeziehen.

 

Die Umfrage richtete sich darüberhinaus auch an die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten, damit diese zusammen mit ihrem Kind an der Umfrage teilnehmen, falls dies nicht schon in der Schule erfolgt ist, bzw. dies gewünscht wurde. Zusätzlich richtete sich die Online-Umfrage auch an die Lehrkräfte, das Betreuungspersonal und die Schulverwaltungsfachkräfte.

 

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse der Online-Befragung dargestellt.

 

Insgesamt wurde die Schulverpflegung wie folgt bewertet.

 

 

23 % der Befragten sehen demnach einen Verbesserungsbedarf.

 

 

Zu den folgenden Punkten gibt es keinen Handlungsbedarf (positive „“ bis neutrale „“ Bewertungen):

  • Auswahl der Speisen
  • Aussehen des Essens
  • Geschmack Hauptspeise und Nachtisch
  • Geschmack des Salats
  • Temperatur Hauptgericht
  • Platzgröße in der Mensa
  • Raumgestaltung der Mensa
  • Einfacher Bestellvorgang
  • Freundlichkeit des Personals

 

Ein Verbesserungsbedarf wird bei den folgenden Aspekten gesehen (negative „“ Bewertungen):

  • Lange Warteschlangen
  • Lautstärke in der Mensa
  • zu wenig Zeit
  • zu geringe Auswahl
  • keinen Nachschlag der Beilagen (an einigen Schulen)
  • keine Auswahl der Beilagen (an einigen Schulen)

 

Es wurden somit auch Punkte deutlich, an denen unabhängig von der Vergabe nachgesteuert werden kann, bspw. Raumgestaltung oder Akustik.

Da die Umfrageergebnisse pro Schule ausgewertet werden können, kann somit eine schulspezifische Nachsteuerung in diesem Bereich erfolgen.

 

Ein großer Kritikpunkt war die Zeit für das Mittagessen. Daher soll analysiert werden, ob Ausgabezeiten auch noch während der laufenden Verträge weiter optimiert werden können. Die Festlegung von Pausenzeiten sind innere Schulangelegenheiten. In Anbetracht der Ergebnisse wird das Amt für Schulen in den Austausch gehen.

 

 

2.2 Beteiligungs-Workshops

 

Die Umfrage-Ergebnisse bildeten die Grundlage für einen weiteren Baustein im Beteiligungs-prozess zum Schulessen. Im März 2024 wurden drei Workshops mit einer externen Moderation für alle Kieler Schulen durchgeführt. Zielsetzung war es, die Schüler*innen in den Mittelpunkt der Beteiligung  zu stellen, um zu erfahren, was in Bezug auf ihr Schulessen gut ist, aber auch, was verbessert werden könnte.

 

Vertretungen der Schulleitungen/Lehrkräfte, Schulelternbeiräte, Ganztagsträger, aber auch der Junge Rat sowie die bildungspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen wurden beteiligt. Zwei Workshops für die Kieler Grundschulen und ein Workshop für die weiterführenden Schulen und RBZ wurden mit einer Beteiligung von ca. 150 Teilnehmenden durchgeführt.

 

Dieser priorisierte und sehr zeitaufwändige Prozess führte jedoch innerhalb kurzer Zeit zu einem breiten Meinungsbild zu den Themenbereichen:

  • Qualität des Essens,
  • Essensausgabe,
  • Mensa,
  • Müll vermeiden,
  • Mensabeirat und
  • weitere Ideen

 

Dabei galt die Beteiligung der Grundschüler*innen mit kindgerechten Beteiligungsformaten als eine Herausforderung. Als besonders hilfreich und zielführend hat sich inbesondere bei der Konzeption einer Beteiligung für Grundschüler*innen die enge Kooperation des Amtes für Schulen und des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen erwiesen.

 

In Anbetracht der großen Anzahl der Teilnehmenden wurde die Workshop-Methode „World-Café“ angewandt. An den beiden Tagen, an denen die Grundschulen vertreten waren, stand es den Grundschüler*innen frei, sich den Erwachsenen oder an einer Extra-Kindergruppe anzuschließen. Die Kindergruppe wurde vom Ansprechpartner für Kinder- und Jugendbeteiligung begleitet und die Themen kindgerecht aufbereitet. Die Grundschüler*innen haben beide Angebote in Anspruch genommen. Jeder der oben genannten Themenbereiche wurde außerdem von zwei Schulsachbearbeitungen des Amtes für Schulen begleitet, um mit den Teilnehmenden in den direkten Austausch zu kommen. Somit konnten zudem die Rückmeldungen der Teilnehmenden entsprechend durch die Expert*innen direkt aufgenommen und sortiert werden.

 

Dieses Beteiligungsformat wurde von den Teilnehmenden sehr positiv angenommen. Die Teilnehmenden kamen sofort ins Gespräch. Außerdem waren die Beteiligten gut vorbereitet. Es herrschte durchweg eine positive Stimmung, die es ermöglichte, Verbesserungsvorschläge von den Nutzer*innen des Schulessens zu erfahren.

 

Während der gesamten Workshops wurde fleißig diskutiert und sich intensiv ausgetauscht. Es stellte sich während der Workshops sehr schnell heraus, dass die anwesenden Schulgemeinschaften sich seit langem sehr engagiert mit gesunder und nachhaltiger Ernährung auseinandersetzen.

 

 

Die Teilnehmenden habe dieses Beteiligungsformat gelobt, da im Gegensatz zur Umfrage ein direkter Austausch stattfinden konnte und sie sich somit ernst genommen gefühlt haben.

 

Ergänzend zu den Ergebnissen der Online-Umfrage wurden folgende am höchsten bewerteten  Wünsche und Verbesserungspotentiale der einzelnen Themenbereiche aus allen drei „World-Cafés“ gezogen:

 

Themenbereich: Qualität des Essens

  • korrekten Gargrad der Speisen weiter verbessern
  • Nachwürzung des Essens ermöglichen
  • mehr Vielfalt auf den Tellern

 

Themenbereich: Essensausgabe

  • Zeitdruck bei Ausgabe & beim Essen
  • Portionsgrößen individueller gestalten
  • Zeitpunkt der Bestellung flexibler gestalten
  • Ausgabe in Buffetform statt zentraler Ausgabe

 

Themenbereich: Die Mensa

  • Mülltrennung an allen Standorten umsetzen
  • Lärmschutz verbessern
  • individuelle Wünsche je nach Schulstandort

 

Themenbereich: Müll vermeiden

  • Essensreste besser verwerten
  • Mehrweggeschirr in der Zwischenverpflegung konsequent umsetzen
  • weiterhin kurze Transportwege

 

Themenbereich: Mensabeirat

  • Handreichung erwünscht
  • wichtige Gelingensbedingungen vor Ort beschreiben

 

Themenbereich: Weitere Ideen

  • Erreichbarkeit Caterer verbessern
  • mehr Kontrollen
  • Vorbestellung Zwischenverpflegung

 

Insgesamt wurde festgestellt, dass die Schulverpflegung ein sehr breit gefächertes Feld und weit mehr als reine Nahrungsaufnahme ist. Außerdem ist es nicht möglich, bei einer Gemeinschaftsverpflegung für viele Schulen alle individuellen Situationen und Wünsche der Schulen zu berücksichtigen. Bspw. wünschen sich Primarstufenschüler*innen ein Mittagessen, welches eher Kinder anspricht, wie Fischstäbchen oder Pfannkuchen während ein RBZ, welches von der gleichen Produktionküche beliefert wird, Currywurst-Pommes bevorzugt. Die eine Schule möchte alle Menüs in 100 % Bio-Qualität und nachhaltige Produktion, während es bei der anderen Schule darum geht, dass Kinder einfach satt werden, weil es die einzige warme Mahlzeit am Tag ist. Die Bandbreite in der Gemeinschaftsverfpflegung mit vielen unterschiedlichen Schularten ist sehr groß und erfordert immer wieder die Kompromissbereitschaft der einzelnen Schulen. Auch, wenn es an der einen oder anderen Stelle durchaus Verbesserungspotential gibt, sind die LHK und die Kieler Schulen dem Grunde nach erfreulich gut aufgestellt.

 

Für Punkte, die außerhalb des Vergabeverfahrens verbessert werden können, bspw. die Mülltrennung oder der Lärmschutz, sollen unabhängig des Verfahrens  Lösungen gefunden werden.

 

 

 

 

Auf sehr vielen Ebenen wurden Verbesserungspotentiale in Bezug auf die nächste Vergabe identifiziert, die allerdings teilweise auch im Widerspruch zueinander stehen, wie bspw. mehr Flexibilität einerseits und mehr Nachhaltigkeit andererseits. Das nächste Kapitel erläutert, wie mit diesen Zielkonflikten weiter umgegangen wurde.

 

 

  1. Verbesserungspotentiale beim Schulessen

 

Da die Workshops eine Vielzahl von Wünschen, Verbesserungpotentialen, usw. hervorgebarcht haben, werden exemplarisch folgende Aspekte genauer beleuchtet:

 

 

Individuelle Zusammenstellung der Mahlzeiten durch ein Beilagen-Büffet (Free-Flow-System)

In den vielfältigen Diskussionen mit allen Beteiligten zeigte sich erneut, dass Qualität und Rahmenbedingungen von Schulverpflegung sehr unterschiedlich und individuell wahrgenommen werden. Was einigen sehr gut schmeckt, ist für andere ungenießbar. Einigen ist das Essen zu viel gewürzt, anderen zu wenig. Ebenfalls wurden Vielfalt und Abwechslung der Speisepläne der einzelnen Caterer sehr unterschiedlich bewertet.

 

In den Diskussionen zeigte sich, dass die Zufriedenheit der Nutzer*innen von Schulverpflegung zunimmt, je mehr die Mahlzeit in Bezug auf Gemüsekomponenten, Sättigungsbeilagen, Salat und Nachttisch bzw. Obst individuell zusammengestellt werden kann. Vertraglich sind die Caterer zwar verpflichtet, über das Ausgabepersonal die nutzenden Schüler*innen diesbezüglich zu unterstützen, jedoch erfolgt dies in der Praxis durch die engen Ausgabezeiten oft nicht zuverlässig. In der Umfrage geben zwei Drittel der Befragten an, dass die Beilage fest vorgegeben ist. Knapp die Hälfte gibt an, sich keinen Nachschlag holen zu können.

 

Vielen Schüler*innen würde es helfen, mehr Zeit zur Auswahl und für das Essen zu haben. Da die Pausenzeiten jedoch zu den inneren Schulangelegenheiten gehören (s. o.), wird die LHK diesbezüglich weiterhin mit den Schulen und Schulaufsichten hierüber in den gemeinsamen Austausch gehen.

 

Eine andere Lösung, die im Gestaltungsspielraum der Schulträgerin liegt, könnte das Angebot von Beilagen (Reis, Kartoffeln, Nudeln etc.), Gemüse, Salat, Nachtisch bzw. Obst über freizugängliche Warm- und Kaltbüffets sein. Diese Ausgabeform wird in der Gemeinschaftsverpflegung als Free-Flow-System bezeichnet. Die Hauptkomponente der Mahlzeit würde weiter von einer Ausgabekraft ausgegeben werden, alle anderen Komponenten würden in diesem Fall individuell von den Kindern und Jugendlichen ganz nach ihren eigenen (tagesaktuellen) Wünschen selbst zusammengestellt. Ebenso könnte die Menge frei bestimmt werden und ein Nachschlag wäre möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat ihm Rahmen einer Fortbildung zur Schulgemeinschaftsverpflegung auf diese Ausgabevariante aufmerksam gemacht und auf viele Schulen in Hamburg verwiesen, bei denen ein Beilagen-Büffet in Schulen bereits umgesetzt ist.

 

Nach den Workshops im März 2024 haben zwei Schulen den Wunsch an das Amt für Schulen herangetragen, ein Beilagen-Büffet auszuprobieren. Aktuell wird daher im laufenden Schuljahr 2024/2025 an der Hardenbergschule und der Grundschule Suchsdorf ein Beilagen-Büffet erprobt. In den Workshops wurden auch Bedenken zu dieser Ausgabeform geäußert, bspw. in Bezug auf die Hygiene. Aus der Grundschule Suchsdorf gibt es bereits sehr positive Rückmeldungen in Bezug auf Zufriedenheit und weniger Essensreste. Die teilweise vorhandene anfängliche Sorge, die Essensausgabe könnte chaotisch werden und die Hygienevorschriften würden nicht eingehalten, hat sich nach einer kurzen Anpassungsphase noch nicht einmal im Ansatz bewahrheitet. Außerdem soll durch die spontane Auswahl der Beilagen durch die Kinder selbst die Zufriedenheit gestiegen sein.

 

 

 

Ein anderer positiver Aspekt beim Beilagen-Büffet ist die Müllvermeidung. Die DGE hat erst kürzlich eine Untersuchung an Schulen, unter anderem auch diesen beiden Erprobungsschulen, durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse wurden von der DGE noch nicht veröffentlicht, es steht aber zu erwarten, dass anfallender Müll und Essensreste reduziert wurden.

 

 

Diese Punkte decken sich mit den Kernaussagen des Artikels „Mittag – mehr als nur Essen“ in der Zeitschrift „Hamburg macht Schule“ in der Ausgabe 04/2021, welche von der „Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung“ herausgegeben wird.

 

Dort heißt es:

„Free Flow“ – ein System mit vielen Vorteilen

Im Free Flow-System können sich die Gäste im Ausgabebereich frei bewegen und an verschiedenen Ausgabestationen selbst bedienen. In Zeiten der Pandemie wurden Free Flow-Systeme aufgrund der Kohortentrennung teilweise eingeschränkt. Nun bietet sich die Rückkehr zu diesem System wieder an, denn es hat viele Vorteile:

  •      Weniger Fremd-, mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsspielraum für die Schüler:innen, z.B. bei der Zusammenstellung des eigenen Mittagessens und der Portionsgrößen.
  •      Höhere Vielfalt durch mehr unterschiedliche Komponenten, z.B. bei Gemüse und Beilagen, da diese nicht gleichzeitig für alle Portionen zubereitet werden müssen.
  •      Mehr Ruhe und Entspanntheit beim Essen (weniger Konflikte, weniger Lärm).
  •      Weniger Teller-Reste: Die Kinder lernen schnell, sich genau das und nur so viel zu nehmen, was sie wirklich essen möchten.
  •      Höhere Pausenqualität: Essen im Free Flow ermöglicht Freiräume sowie Entscheidungsmöglichkeiten und sorgt für mehr Entspannung in der Pause.
  •      Essen kann vielfältiger und interessanter präsentiert werden.
  •      Bei zusätzlichem Verzicht auf Essen in Schichten ist eine optimale Ausnutzung der Speiseraumflächen, Möbel und Ausgabestrukturen möglich und es bleibt mehr Zeit für Pausenaktivitäten.

 

Die Umstellung auf ein Beilagen-Büffet ist nachhaltiger und führt zu höherer Zufriedenheit, zudem ist dies für die LHK langfristig wirtschaftlicher, weil die Produktionskosten dadurch gesenkt werden können. Andererseits ist die Einführung eines Free-Flow-Systems mit Investitionskosten verbunden. Die Umstellung an allen Schulen kostet einmalig ca. 400.000 Euro.

 

Für alle 33 Grundschulen und Grundschulteile sowie Förderzentren wurden daher letztes Jahr im Rahmen des Förderprogramms zum investiven Ganztagsausbau (GGSK II) Fördermittel beantragt. Inzwischen liegen für alle beantragten Schulen Zuwendungsbescheide vor, die dieses Kalenderjahr noch abgerufen werden müssen. Für diese Investitionen stehen nun gesichert Fördermittel i. H. v. 214.000 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil der LHK für alle Schulen bzw. Mensen beträgt nur noch 186.000 Euro (46,5 %). Das aktuelle Förderprogramm bietet die einmalige Chance einer Co-Finanzierung von 53,5 %. Anschaffungen für Mensen ohne Primarstufenschüler*innen können auch noch Anfang 2026 getätigt werden, sodass die dafür benötigen Haushaltmittel i. H. v. 100.000 Euro erst im nächsten Jahr eingestellt werden müssen. 86.000 Euro müssten in diesem Jahr bereitgestellt werden.

  

 

Mensabeiräte

Einige Beteiligte erklären, dass der Kontakt mit dem jeweiligen Caterer zuweilen schwierig sei. Neben der Bereitstellung fester Bürozeiten durch den Caterer sollte die Bildung eines Mensabeirates bei vielen konkreten und wiederkehrenden Problemen vor Ort helfen.

 

Probleme wie lange Warteschlangen, unübersichtliche Ausgabesituationen, verkochte Nudeln, kaltes Essen, Kommunikation mit den Ausgabekräften oder andere individuelle Probleme konnten in einigen Schulen mit Mensabeirat erfolgreich bewältigt werden. Allerdings haben Mensabeiräte auch Grenzen, zum Beispiel, wenn es um Änderungen des grundsätzlichen Speiseangebotes geht, da bestimmte Aspekte aus Vergabegründen vertraglich zentral geregelt werden müssen.

 

Trotz der Vorteile haben bisher nur wenige Schulen einen regelmäßig tagenden Mensabeirat.

 

 

 

Viele Schulleitungen, Schüler*innen, Eltern und Ganztagsträger wünschen sich eine Handreichung des Schulträgers mit Möglichkeiten, Grenzen und guten Umsetzungsbeispielen für die Gründung von Mensabeiräten. Diese Handreichung wird aktuell durch das Amt für Schulen erarbeitet. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um das Ziel des Amtes für Schulen zu erreichen, möglichst flächendeckend Mensabeiräte zu etablieren.

 

Durch die Beteiligungsworkshops wurde deutlich, dass Kommunikation ein entscheidender Erfolgsfaktor ist. Wenn der Caterer als ein fester Kooperationspartner von Schule, wie bspw. Ganztagsträger oder Träger der BGS in bestehende Austauschformate integriert wird, trägt dies zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Schulverpflegung bei. Das Amt für Schulen kann hier auch bei der Vernetzung von Mensabeiräten unterstützen.

 

 

Qualität versus Preis

Einige Beteiligte sprechen sich für eine bessere Qualität des Essens aus und würden einen höheren Preis dafür in Kauf nehmen. Gemäß der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ soll für alle Schüler*innen ein warmes Mittagessen in der Schule angeboten werden. Abgeleitet aus der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit bedeutet „allen Schüler*innen“ auch finanzschwachen Schüler*innen, auch diejenigen, die keine finanzielle Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Qualität steht im Zusammenhang mit den Produktionskosten, sodass es ein Spannungsfeld zwischen höher Qualität und niedrigen Essenspreisen gibt. Bereits jetzt sind Qualitätsmerkmale fest in die Leistungsvereinbarung aufgenommen, z.B. bzgl. einer DGE-Menülinie, mindestens ein ovo-lacto vegetarisches Essen oder einem Mindestanteil von 35% Bioanteil bei den Beilagen. Im Amt für Schulen wird zurzeit daran gearbeitet, wie künftig die von vielen Teilnehmenden gewünschten unangemeldeten und standardisierten Qualitätskontrollen regelmäßig umgesetzt werden können.

 

 

Müllvermeidung versus Flexibilität

Die Mittagsverpflegung in den Kielen Mensen wird bereits seit vielen Jahren komplett mit Mehrweggeschirr und -besteck ausgegeben. Wasser wird kostenlos in Wasserspendern zur Verfügung gestellt, welches die Schüler*innen in Gläsern der Mensa trinken können. Verbesserungsbedarf gibt es vereinzelt im Bereich der Zwischenverpflegung, wenn diese nicht ausschließlich in der Mensa verzehrt oder getrunken wird. Wirtschaftlich ist dies für die meisten Caterer oft nur in Verbindung mit einem Anbieter von Mehrwegsystemen usw. möglich. Dies ist jedoch mit einem höheren Preis und einem Pfandgeld verbunden. Es wird daran gearbeitet, dies in der nächsten Vergabe umzusetzen.

 

Überproduktion lässt sich in keiner Produktionsküche ganz vermeiden, jedoch reduzieren. Von vielen Beteiligten wird daher gewünscht, dass Überproduktion, die noch nicht über den Tresen ging, wiederverwendet wird. Sofern diese nicht vom Caterer am nächsten Tag wiederverwendet werden kann, ist eine Kooperation mit spezialisierten Firmen sinnvoll. Die verpflichtende Zusammenarbeit des Caterers mit einer Verwertungsfirma wird im Rahmen der Vergabe rechtlich überprüft. Aktuell erfolgt eine Erprobung durch zwei von drei Caterern auf freiwilliger Basis.

 

Einzelne Teilnehmende wünschen sich spontanere Bestellmöglichkeiten. Aktuell ist eine Bestellung spätestens am Vortag bis 8:30 Uhr möglich (für Montage bereits am Freitag zuvor). Eine Abbestellung ist bis 8:30 Uhr am selben Tag möglich. Neben wirtschaftlichen Gründen der Caterer dient diese Regelung insbesondere auch der Müllvermeidung.

 

 

  1. Resümee und Ausblick

 

Die Kinder- und Jugendbeteiligung, insbesondere die durchgeführten Workshops waren durchgehend positiv. Die Beteiligten haben sich sehr konstruktiv zu Zielen und Inhalten von Schulverpflegung ausgetauscht. Es wurden einige Verbesserungsvorschläge entwickelt, die nun konkretisiert, rechtlich geprüft oder gar erprobt werden.

 

Die Rahmenbedingungen für die neue Vergabe der Schulverpflegung in allen sechs Losen zum 01.08.2026 werden mit der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung weiter erörtert und in einem Antrag der Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Sport, dem Jugendhilfeausschuss sowie der Ratsversammlung noch in diesem Schuljahr 2024/2025 zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Finanzcheck

 

Die dafür benötigten Mittel für 2025 werden gegebenenfalls über den Nachtrag zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 Eingang in den städtischen Haushalt finden.

 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 13, 2025 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen