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Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0255/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahrung der Neutralitätspflicht von Stadträtinnen und Stadträten im Kontext politischer Kooperationsvereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 17.03.2025
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Mar 20, 2025
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May 15, 2025
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Sachverhalt/Begründung
Anfrage
Nach § 33 Abs. 1-2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, dem gesamten Volk unparteiisch und gerecht zu dienen, ihre Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zu bekennen. Zudem wird ihnen auferlegt, bei politischer Betätigung Überparteilichkeit und Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren.
In der „Kieler Kooperationsvereinbarung zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD“ wird jedoch festgehalten, dass mit den zu wählenden Dezernentinnen und Dezernenten „eine inhaltliche Vereinbarung auf Grundlage des Kooperationsvertrags getroffen“ wird (S. 47).
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
1. Wurde seitens der Kooperation aus Grünen und SPD im Kieler Rathaus mit den jeweils gewählten Kieler Dezernentinnen und Dezernenten eine inhaltliche Vereinbarung auf Grundlage des Kooperationsvertrags geschlossen?
2. Wenn ja, welche Inhalte umfassen diese Vereinbarungen, und sind sie öffentlich einsehbar?
3. Inwieweit entsprechen solche Vereinbarungen auf Grundlage eines politischen Kooperationsvertrags den Grundpflichten des Beamtenverhältnisses gemäß § 33 BeamtStG, insbesondere in Bezug auf die geforderte parteipolitische Neutralität?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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