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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0263/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 1.   Finanzplan

Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 411 (Krankenhäuser) bei der Investitionsnummer 4110010002 – ÖGD-Pakt IGV Hafen – Absonderungseinrichtung wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 850.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter derselben Investitionsnummer.

Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 412 (Gesundheitseinrichtungen) bei der Investitionsnummer 4120010010 ÖGD-Pakt IGV Hafen - Fahrradbox, in Höhe von 8.000 EUR sowie bei der Investitionsnummer 4120010011 ÖGD-Pakt IGV Hafen – Mückenmonitoring, in Höhe von 4.000 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter derselben Investitionsnummer.

Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 128 (Katastrophenschutz) bei der Investitionsnummer 1280010009 ÖGD-Pakt IGV Hafen wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 96.200 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter derselben Investitionsnummer.

Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 128 (Katastrophenschutz) bei den Sammelposten SP00002025 (Kostenstelle 10155, Kostenträger 12800101) wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 10.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter denselben Sammelposten.

2.   Ergebnisplan

Im Teilplan 412 (Gesundheitseinrichtungen) wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Aufwendung bei Position 16 (Sonstige Aufwendungen) bis zur Höhe von 14.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter der Position 02 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) im selben Teilplan. Die Mittel werden für die Beschaffung von diversem Zubehör für das Mückenmonitoring verwendet (z.B. Kabelbinder, Zahlenschlösser, Rundstahlketten, Mückenfallen, Powerbanks, Ladegeräte, Boxen, Versandkartons, Kühlakkus).

Im Teilplan 128 (Katastrophenschutz) wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Aufwendung bei Position 16 (Sonstige Aufwendungen) bis zur Höhe von 170.200 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter der Position 02 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) im selben Teilplan.

1.  

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Sachverhalt/Begründung

Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unterstreichen der Bund und die Länder die herausragende Bedeutung des ÖGD für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass bei einer Pandemie dieses Ausmaßes die vorhandenen Kapazitäten der internationalen Häfen aufgrund der internationalen Verflechtungen weiter ausgebaut werden müssen, um alle erforderlichen operativen Aufgaben angemessen bewältigen zu können. Hierdurch kann wesentlich zur Sicherstellung des Güter- und Passagierverkehrs beigetragen werden.

 

Ein entscheidendes Ziel dieses Förderprogramms im Rahmen des Paktes ÖGD ist es, die jederzeit geforderten Kernkapazitäten des Hafens sowie eine schnelle Reaktionsfähigkeit bei gesundheitlichen Notlagen internationaler Tragweite weiter zu stärken.

Gemeinsam mit dem Städtischen Krankenhaus und der Feuerwehr wurden vier Steckbriefe mit entsprechenden Maßnahmen aufgestellt, die vom Ministerium für Justiz und Gesundheit genehmigt wurden (siehe Anlage 1-4).

 

Anschließend wurde ein Zuwendungsvertrag zwischen dem Ministerium und der Landeshauptstadt Kiel unter der Federführung des Amtes für Gesundheit als Zuwendungsempfängerin (Trägerin des Öffentlichen Gesundheitsdienstes) geschlossen.

Die Aufwendungen aus diesen Maßnahmen werden vom Amt für Gesundheit jeweils in mehreren Raten beim Land zur Auszahlung beantragt und an die Mitwirkenden entsprechend weitergeleitet.

 

Alle Zuwendungsmittel müssen bis zum 30.06.2025 zum Abfluss gebracht werden.

 

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Finanzcheck

 Die Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan.

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

184.200

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Aufwendungen

184.200

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Saldo

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investive Einzahlungen

968.200

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investive Auszahlungen

968.200

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investives Saldo

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Beschlüsse

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Mar 11, 2025 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen

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Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - vertagt

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May 15, 2025 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen