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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 0285/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Koppelung der Aktualisierung von Mietspiegel und Mietobergrenzen
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksache freigegeben:
- 10.03.2025
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 20, 2025
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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May 22, 2025
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Jul 24, 2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Entscheidung
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Jun 10, 2025
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Jul 8, 2025
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Sep 9, 2025
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Sachverhalt/Begründung
Der Mietspiegel ist die Grundlage für Vermieter*innen Mieten zu überprüfen und ggf. zu erhöhen. Da die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) nicht automatisch steigen, bedeutet das für Bürgergeldempfänger*innen, dass sie ggf. für den Differenzbetrag oder einen Teil davon in Vorlast gehen müssen, bis auch die Mietobergrenzen auf Grundlage des neuen Mietspiegels angepasst sind. Auch wenn die Anpassung der Mietobergrenzen rückwirkend erfolgt, ist es für Bürgergeldempfänger*innen eine unnötige Härte, wenn sie aus den eh schon knappen Regelsätzen des Bürgergeldes die erhöhten Mieten vorstrecken müssen. Erst recht, wenn es zu mehreren Monaten Abstand zwischen dem Inkrafttreten des Mietspiegels und der Anpassung der Mietobergrenzen kommt – in diesem Jahr ist das Inkrafttreten des Mietspiegels für den 1. April vorgesehen, während die Mietobergrenzen frühestens auf der Sitzung der Ratsversammlung am 15. Mai beschlossen werden könnten.
Deshalb sollten die angepassten Mietobergrenzen zukünftig generell zeitgleich mit den neuen Mietspiegeln beraten werden und in Kraft treten.
gez. Ratsmitglied Björn Thoroe
Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI
