Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 0288/2025-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Die Ratsversammlung spricht sich für eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag aus.

Sie empfiehlt eine zeitliche Begrenzung für das Tanzverbot am Karfreitag von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr, analog zu anderen stillen Feiertagen wie dem Totensonntag und dem Volkstrauertag.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Mit der Forderung nach einer zeitlichen Anpassung des Tanzverbots kann die Ratsversammlung explizit dem Aspekt der Wichtigkeit der kulturellen Förderung Rechnung tragen. Eine solche Anpassung unterstützt auch und gerade den Veranstaltungsbereich. Ein wichtiger Faktor für die Stadt Kiel, besonders im Kontext als Tourismus-Hotspot. Im Jahr 2025 müssen wir die Trennung von Staat und Kirche endgültig berücksichtigen. Am Karfreitag entgehen der Kulturwirtschaft und den Freien Künsten erhebliche Umsätze, auf die diese gerade in den momentanen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten angewiesen sind. Die aktuelle Regelung mit einem Tanzverbot von 02:00 Uhr - 02:00 Uhr bewirkt, dass hierdurch nicht nur ein, sondern zwei umsatzstarke Wochenendtage entfallen, mindestens aber stark beschränkt werden.  

 

gez. Ratsmitglied Ove Schröter

Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - abgelehnt