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Antrag der Verwaltung - 0207/2025-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der Stadtbahn Planungs- und Baugesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 19.03.2025
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stabsstelle Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 20, 2025
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Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss vom 17.11.2022 (Drs. 0785/2022) wurde die Verwaltung durch die Ratsversammlung u. a. mit der Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft zur Durchführung der späteren Planungsphasen beauftragt.
Parallel zum übrigen Voranschreiten des Stadtbahnprojektes haben sich die relevanten Abteilungen intensiv mit den verschiedenen Detailfragen beschäftigt. Ferner wurde Kontakt zu den Verantwortlichen verschiedener anderer ÖPNV-Infrastruktur-Großprojekte im übrigen Bundesgebiet aufgenommen, um von bereits gemachten Erfahrungen zu profitieren sowie vereinzelt juristische und steuerliche Beratung in Anspruch genommen.
Insgesamt kristallisierte sich hierbei heraus, dass sich die Abwicklung eines solchen Projektes spätestens mit Abschluss der Vorplanung in einer gesonderten Projektgesellschaft als am vielversprechendsten zeigt.
Ein besonderer Fokus lag bei den Planungen auf dem Erzielen einer steuerlich vorteilhaften Konstruktion. Zur Sicherstellung des größtmöglichen Vorsteuererstattungsanspruchs liegt eine positive verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes vor. Nötiger Grunderwerb ist zur Vermeidung doppelter Belastung mit Grunderwerbssteuer weiterhin durch die Landeshauptstadt Kiel selbst vorgesehen.
Eine nach § 106 GO erforderliche Anzeige des beabsichtigten Vorhabens bei der Kommunalaufsicht ist fristgemäß erfolgt.
Zur weiteren Darstellung des Sachverhaltes wird auf die umfangreichen Anlagen verwiesen.
Die zu gründende Gesellschaft (SPBG) wird die Maßnahme aus der Drucksache 0206/2025 “Stadtbahnplanung: Einleitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die erste Inbetriebnahmestufe (IBS1)“ umsetzen.
Hinsichtlich des investiven Umfangs der Maßnahme wird auf die Drucksache 0206/2025 verwiesen. Die zusätzlichen Stellen werden in der zu gründenden Projektgesellschaft in Form einer GmbH angesiedelt sein und nicht Teil des Stellenplans der LH Kiel werden.
Der Stellenaufwuchs der GmbH ergibt sich aus der Organisationsuntersuchung der Firma CIVITY Management Consultants und ist mit einer Schätzung der Personalkosten im Wirtschaftsplan hinterlegt. Alle weiteren für die GmbH notwendigen Kosten sind nach deren Gründung im Haushalt einzuplanen. Deren voraussichtliche Höhe ist dem Wirtschaftsplan zu entnehmen. Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel der Einlage für die Gesellschaftsgründung i. H. v. 25.000 € können im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets aus der Investitionsnummer 5110050385 "Gesellschaftszuschüsse Stadtbahngesellschaft" zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2025 wird es eine Zeit des Übergangs geben, in der sowohl die Stabsstelle als auch die SPBG an dem Projekt arbeiten. Die im lfd. Haushaltsjahr für die Gesellschaft schon benötigten Mittel können im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Teilplans 511, Kostenstelle 50041 und Kostenträger 51100501 zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber der Annahme aus dem Wirtschaftsplan wird im laufenden Haushaltsjahr nur die Hälfte der veranschlagten Mittel benötigt, da die Gesellschaft nach Beschluss voraussichtlich zu Mitte des Jahres den Betrieb aufnehmen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten und im Wirtschaftsplan der SPBG dargestellten Mittel in der Planung zu den nächsten Haushalten zu berücksichtigen. Alle weiteren für die GmbH notwendigen Kosten sind nach deren Gründung im Haushalt ab 2026 einzuplanen. Deren voraussichtliche Höhe ist dem Wirtschaftsplan zu entnehmen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses. Parallel zum Stellenhochlauf in der GmbH wird es zu Stellenreduktionen im Stellenplan der Landeshauptstadt kommen, aufgrund von Personal aus der Stabsstelle, welches dann in die GmbH überführt wird. Sobald diese Schritte fertig geplant wurden, kann wird auch eine deutliche Reduktion der zusätzlichen Aufwendungen entstehen. Die Zielsetzung ist diese zum Haushaltsbeschluss 2026 vorlegen zu können, nach einer Planung der Unternehmensentwicklung.
Personalaufwuchs „finanzielle Auswirkungen“:
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
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Erträge |
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Aufwendungen |
236.000 |
957.000 |
1.175.000 |
1.753.000 |
3.245.000 |
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Saldo |
- 236.000 |
- 957.000 |
- 1.175.000 |
- 1.753.000 |
- 3.245.000 |
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investive Einzahlungen |
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investive Auszahlungen |
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investives Saldo |
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Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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270,2 kB
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547,2 kB
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3
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227,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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537,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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