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ALLRIS - Drucksache

Antrag der AfD-Ratsfraktion - 0338/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Ratsversammlung spricht sich für eine Anpassung des Tanzverbotes an Karfreitag und Karsamstag aus.

Sie empfiehlt an beiden Tagen ein ganztägiges Tanzverbot, welches bis Ostersonntag um 04:00 Uhr dauert.

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Sachverhalt/Begründung

Karfreitag wird zu Ehren der Kreuzigung Christi in Stille und Andacht erinnert. In vielen Regionen unseres Landes wird diese Zeit genutzt, um innezuhalten und der christlichen Bedeutung dieses Ereignisses zu gedenken. Der Karsamstag, der unmittelbar auf den Karfreitag folgt, ist ebenfalls ein Tag der stillen Besinnung und Vorbereitung auf das Fest der Auferstehung.

Der Karsamstag stellt daher wie der Karfreitag einen Tag der Ruhe dar und verdient den gleichen Schutz wie der Karfreitag.

Dieser Schritt soll im Einklang mit der Bedeutung und dem Charakter der stillen Feiertage stehen und den Geist der christlichen Tradition und des respektvollen Gedenkens an das Leiden und den Tod Jesu Christi bewahren.

Das Tanzverbot am Karsamstag sollte als Ausdruck des Respekts vor den christlichen Werten und unserer abendländischen Kultur und der Wahrung des religiösen Gedenkens verstanden werden. Es soll nicht nur die Stille des Tages wahren, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das respektvolle Miteinander fördern.

Das bestehende Tanzverbot am Karfreitag hat sich in der Praxis als ein wertvoller Bestandteil der kulturellen und religiösen Identität unseres Landes erwiesen. Eine Ausweitung auf den Karsamstag würde sicherstellen, dass diese Tradition des stillen Gedenkens und der religiösen Andacht in einer modernen Gesellschaft weiterhin Platz findet und respektiert wird.

Dementsprechend zielt dieser Antrag darauf ab, die religiöse Würde des Karsamstags zu wahren und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich in Besinnung und Einkehr auf die Bedeutung von Tod und Auferstehung Jesu zu konzentrieren.

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Beschlüsse

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Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - abgelehnt