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ALLRIS - Drucksache

Antrag der AfD-Ratsfraktion - 0343/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

1.Die Stadtbahnplanung wird im Rahmen der integrierten Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für die erste Inbetriebnahmestufe des Kieler Stadtbahnsystems fortgeführt, zudem werden erforderliche Begleitmaßnahmen umgesetzt.

 

2.Parallel zur Stadtbahnplanung erfolgt eine möglichst enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung mit den Versorgern, insbesondere mit den Stadtwerken Kiel.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des Stadtbahn-Betriebshofes (bis zum Abschluss der Leistungsphase 4) vorzubereiten und in Gaarden-Süd auf den Flächen des heutigen Busbetriebshofes an der Diedrichstraße einzuleiten sowie erforderliche Begleitmaßnahmen umzusetzen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den intensiven Informations- und Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit im Rahmen der Stadtbahnplanung auch in den kommenden Planungsphasen (bis zum Abschluss der Leistungsphase 4) fortzusetzen.

 

5. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr wird mit der Entwurfsplanung fortgesetzt, um die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fortlaufend sicherstellen zu können.

 

6. Auf Basis der vorliegenden Planung wird die Verwaltung beauftragt, die Anmeldung beim Fördermittelgeber für das GVFG-Bundesprogramm vorzunehmen.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Realisierungszeitplan der Stadtbahn für die erste Inbetriebnahmestufe im Sinne der Planungsbeschleunigung fortzusetzen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Ziel einer Betriebsaufnahme schnellstmöglich erreichen zu können.

 

8. Bei den benötigten Flächen entlang der Stadtbahntrasse, für die eine Einigung mit den Eigentümer*innen vorliegt, wird der erforderliche Grunderwerb eingeleitet.

 

9. Für die weiteren Planungs- und Realisierungsphasen wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen einzuleiten sowie den erforderlichen Personalhochlauf durchzuführen.

 

10. Die Verwaltung wird beauftragt, eine mögliche Anbindung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Rahmen der weiteren Inbetriebnahmestufen in das Gesamtnetz der Stadtbahn verkehrstechnisch und volkswirtschaftlich vertieft zu prüfen.

 

11. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Umsetzung der Punkte 1-10 einen Bürgerentscheid zur Stadtbahn durchzuführen. Nur, wenn die Kieler sich hierbei explizit für die Stadtbahn ausgesprochen haben, werden die Punkte 1-10 umgesetzt.

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Sachverhalt/Begründung

Das geplante Stadtbahnprojekt ist mit enormen Kosten verbunden. Diese Kosten stellen eine erhebliche Belastung für den Kieler Haushalt und somit für die Bürger Kiels dar.

Die Belastungen für die deutschen Steuerzahler durch die Fördermittel vom Land Schleswig-Holstein und dem Bund sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Fördermittel sind Steuergelder, die dem Bürger im Allgemeinen fehlen, z.B. für Schulen oder Straßensanierungen. Zudem sind die negativen Auswirkungen während der Bauphase auf den innerstädtischen Verkehr und auf die ansässige Geschäftswelt erheblich.

Die AfD-Ratsfraktion lehnt dieses Projekt ab und ist der Auffassung, dass es, wenn überhaupt, aufgrund seiner Tragweite und mit solch weitreichenden finanziellen und infrastrukturellen Folgen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kieler Bürger umgesetzt werden sollte.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Durchführung eines Bürgerentscheides verursacht einmalige Kosten, die jedoch im Verhältnis zu den langfristigen finanziellen Verpflichtungen, die durch das Stadtbahnprojekt entstehen würden, als vertretbar anzusehen sind.

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Beschlüsse

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Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - nicht zugelassen