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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0543/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

 

Sachverhalt

 

Der Küstenabschnitt vor Schilksee war von dem schweren Ostseesturmhochwasser im Oktober 2023 besonders schwer betroffen. Zahlreiche Schäden konnten zügig behoben werden. Die Herstellung der Verkehrssicherheit stand bei diesen Maßnahmen im Vordergrund (Böschungssicherung, Sicherung der Promenade, Verlegung Wanderweg Kahlenberg, Sicherung Zufahrt Jugendheim). Um die Zugänglichkeit zum Strand sicherzustellen, wurden verschiedene Strandzugänge wie die Treppenanlage Klüver Baum und die Rampe am Sporthafen Kiel einschl. der angrenzenden Böschung zeitnah Instand gesetzt. Die Wiederherstellung anderer Strandzugänge, wie über die Slipanlage des Angelvereins im Bereich Stubbek, sowie der Treppenanlage weiter nördlich, erfordert jedoch eine grundlegende Neuplanung und Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden der Unteren Naturschutzbehörde (uNB) und des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN).

Für den Neubau der Slipanlage, die von dem Angelverein Falckensteiner Angelfreunde von 1969 e.V. mit Unterstützung des Grünflächenamtes geplant und hergestellt wird, liegt inzwischen eine Genehmigung der Genehmigungsbehörden vor. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das 2. Quartal 2025 vorbereitet und kann umgesetzt werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Bewilligung der Fördermittel für die Maßnahme von der Investitionsbank SH vorliegt.    

 

Der Sachstand für den Neubau der Treppe stellt sich wie folgt dar:

Für die Planung einer neuen Treppe wurde im 2024 ein externer Fachplaner beauftragt. Für den Neubau einer Treppenanlage im Bereich der geschützten Steilküste bedarf es der Genehmigung durch die uNB und den LKN.

In einem ersten Schritt wurden Varianten zur Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erarbeitet und der Standort für die zukünftige Treppe bestimmt. Des Weiteren wurde im Oktober 2024 für diese Maßnahme ebenfalls ein Förderantrag bei der Investitionsbank SH gestellt.

Die Abstimmungsgespräche mit den Genehmigungsbehörden verliefen konstruktiv und erfolgreich. Zwischenzeitlich konnte der Standort und mögliche Bauweisen mit den Genehmigungsbehörden vereinbart werden.

Nach Prüfung verschiedener Standorte hat sich als am besten geeigneter Standort der Strandabschnitt in Verlängerung des Windjammerweges im Bereich der Pumpstation erwiesen. Der Weg ist mit schweren Baufahrzeugen befahrbar, und auch die Standsicherheit für schweres Gerät ist hier gegeben. Zudem ist das Steilhangbiotop in diesem Bereich durch frühere Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Pumpstation bereits gestört bzw. beeinträchtigt. Ein Eingriff an dieser Stelle wird daher gegenüber bisher in der Entwicklung ungestörter Steiluferabschnitte weniger kritisch bewertet. Die Genehmigungsbehörden LKN und uNB haben eine Genehmigung für diesen Standort (Verlängerung Windjammerweg) in Aussicht gestellt.

 

Die Ergebnisse der beauftragten Baugrunduntersuchung liegen voraussichtlich bis Ende Mai vor, sodass auf Basis dieser Grundlage die Planung der Treppenanlage erfolgen kann.

Auch in der Zukunft sind Küstenabbrüche und Sturmflutereignisse zu erwarten .

Ziel der Planung ist es in Hinblick auf die aktive sich verändernde Steilküste eine möglichst stabile und dennoch wirtschaftlich vertretbare Treppe herzustellen.

 

Finanzierung:

Der Förderantrag wurde fristgerecht am 28.10.2024 gestellt.

Die Förderzusage vom Fördergeldgeber Investitionsbank SH steht noch aus, die ihre Förderzusage unter anderem von dem Ergebnis einer Resilienz-Prüfung für die Wiederherstellungsmaßnahme abhängig macht.

 

Ausblick:

Auf Grundlage der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung erfolgt die Bauwerksplanung der Treppenanlage, die zur Genehmigung bei den Behörden eingereicht wird.

Liegen die Genehmigungen der Behörden und die Förderzusage vor, kann die endgültige Bauwerksplanung fertig- und die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt werden. Unter Einhaltung der Ausschreibungsfristen könnte ab Mitte/ Ende Oktober 2025 ein Ausschreibungsergebnis vorliegen und ein Auftrag für den Bau erteilt werden. In diesem Zeitfenster unterliegt der Bau am Küstenabschnitt jedoch aufgrund des Hochwasserrisikos strengen Auflagen seitens des LKN, sodass eine Ausführung ab dem 15.04.2026 empfohlen wird.

 

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Finanzcheck

 

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen in voller Höhe bei der Investitionsnummer 5510021578 zur Verfügung.

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

202.500

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investive Auszahlungen

250.800

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investives Saldo

48.300

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 3, 2025 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 5, 2025 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen