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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0636/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Auftrag aus Drucksache 0698/2024-01 hinsichtlich die bislang ungenutztenr Dachflächen von kommunalenr Gebäuden (einschließlich Schulen, Verwaltungsgebäuden, Sporthallen etc.)  bereits umgesetzt wurde und welche Planungen für die kommenden Jahre zur Errichtung weiterer  PV-Anlagen bestehen, unter Berücksichtigung der statischen Eignung, anstehender Baumaßnahmen an den Dächern, Eigentumsverhältnissen, Ersparnissen durch Selbstnutzung des erzeugten Stroms, Einnahmen durch Stromeinspeisung ins Netz, CO2 - Einsparungen und Fördermöglichkeiten für folgende Zwecke zur Verfügung stehen.

Im Rahmen dieser Prüfung soll auch dargestellt werden 

  • warum eine Selbstnutzung der bisher nicht genutzten Dachflächen durch die Stadt bisher nicht umgesetzt wurde,
  • ob eine Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden umgesetzt werden könnte und ob dies sinnvoll wäre.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung auch um eine grundsätzliche Einschätzung gebeten, inwiefern

  • eine Verpachtung von Dächern städtischer Gebäude an Dritte zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (einschließlich Bürgerenergiegenossenschaften, Stadtwerke oder andere geeignete Partner), wirtschaftlich, ökologisch und strategisch sinnvoll sein kann (der zeitliche Horizont, bis zu dem eine Selbstnutzung umgesetzt werden würde, ist hier einzubeziehen).
  • Alternative Vermarktungskonzepte, wie z.B. Urban Farming, begrünte Dächer mit Bewirtschaftungsoption oder andere klimarelevante Nutzungen mit wirtschaftlichem Potenzial unter technisch-organisatorischen Aspekten in Frage kommen könnten.

Im Rahmen dieser Prüfung soll zusätzlich dargestellt werden:

 warum eine Selbstnutzung der bisher nicht genutzten Dachflächen durch die Stadt bisher nicht umgesetzt wurde,

ob eine Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden umgesetzt werden könnte und ob dies sinnvoll wäre,

· ob aus Sicht der Verwaltung eine Verpachtung oder eine Selbstnutzung (z. B. durch die Stadt selbst oder städtische Beteiligungen) wirtschaftlich, ökologisch und strategisch vorteilhafter wäre (der zeitliche Horizont, bis zu dem eine Selbstnutzung umgesetzt werden würde, ist hier einzubeziehen),

Die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte beinhalten:

· eine Übersicht über prinzipiell geeignete kommunale Dachflächen, inkl. Größe, baulichem Zustand und Eigentumsverhältnissen,

· die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Verpachtung oder alternative Nutzung,

· eine Abschätzung des wirtschaftlichen Potenzials, inkl. möglicher Einnahmen, CO₂-Einsparungen und Fördermöglichkeiten,

· die Abstimmung mit den Klimazielen und Nachhaltigkeitsstrategien der Stadt Kiel,

· Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere durch Genossenschaftsmodelle.

Die Ergebnisse der Prüfung sowie eine Handlungsempfehlung sind dem Bauausschuss, dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung und (federführend) dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Ratsversammlung spätestens bis September 2025 in Form einer geschäftlichen Mitteilung vorzulegen.

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Sachverhalt/Begründung

Solarenergie muss eine der Antworten der Landeshauptstadt Kiel auf die Frage nach klimaneutraler Energieerzeugung sein. Aus diesem Grund ist der Ausbau von PV-Anlagen durch die Landeshauptstadt – sowohl in Eigenregie als auch über den Rückbau bürokratischer Hürden und den Fokus der Verwaltungsarbeit auf die Ermöglichung privater Ausbauprojekte – entschieden voranzutreiben. Der Ausbau soll dabei nicht nur auf Gebäude beschränkt sein, sondern auch andere bauliche Strukturen sowie auch Freiflächen mit einbeziehen.

Wirtschaftlich sind PV-Anlagen vor allem dann, wenn ein möglichst hoher Anteil des erzeugten Stroms vom Erzeuger im jeweiligen Gebäudekomplex selbst genutzt wird. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob andere Modelle, z. B. bei denen Dritte den Strom auf städtischen Gebäuden erzeugen, überhaupt sinnvoll sein können.

Gleichzeitig sind auch denkmalschutzrechtliche Beschränkungen möglichst wenig restriktiv auszulegen. Wenn beispielsweise auf Industrieanlagen in Friedrichsort wegen Bedenken des Denkmalschutzes nicht für PV-Anlagen freigegeben werden können, sendet das Signale an die Stadtgesellschaft und an private sowie auch wirtschaftlich tätige Vorhabenträger*innen, die die Durchsetzung eigener Projekte hemmen.

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 3, 2025 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 5, 2025 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 10, 2025 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen