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Interfraktioneller Antrag - 0738/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0582/2025 "Erhöhung der Abgabepreise für das Schulessen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksache freigegeben:
- 01.07.2025
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jul 10, 2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 17, 2025
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Antrag
Der Punkt 4 wird folgendermaßen geändert:
4. Es wird eine jährliche Preiserhöhung von 3,63% zum 1. August eines jeden Jahres beginnend ab für den 01.08.2026, 01.08.2027 und 01.08.2028 festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die tatsächliche Kostensteigerung sowie Erhöhung des Elternbeitrages dem Ausschuss für Schule und Sport und dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung zur Abstimmung vorgelegt.
Sachverhalt/Begründung
Die Kostenermittlung des KiTa-Essens wurde in der DRS 0577/2025 dargelegt. Diese setzt sich aus den Lebensmittelkosten sowie den Personal- und Betriebskosten zusammen. Es wurde bei der Dynamisierung vorgeschlagen, dass aufgrund der vergangenen Werte der durchschnittlichen Preissteigerung bei den Produktionskosten sowie den Gehalts- und Mindestlohnentwicklung ein Pauschalbetrag erhoben werden sollte. Diese Dynamisierung ist auf drei Jahre begrenzt.
In Anlehnung dieser Kostensteigerung wurde auch der Preis für das Schulessen berechnet.
Da die Kostensteigerung bzgl. des Schulessens von denen der KiTa aufgrund einer anderen Kostenzusammensetzung abweichen kann, soll explizit der Ausschuss Schule und Sport auch über diese Kostensteigerung für das Schulessen abstimmen. Aufgrund der Umstellung des Menü-Angebots in den Schulen (siehe DRS 0581/2025) kann es auch dazu kommen, dass aufgrund neuerer Erkenntnisse weitere Anpassungen erfolgen müssen, die sich auch preislich auswirken können.
Da die moderate Anpassung des jetzigen Elternbeitrages zum Schulessen 2025 bedeutet, dass die öffentliche Hand durch die Stadt Kiel einen größeren Beitrag übernimmt, soll geprüft werden, welchen Beitrag die Stadt bzw. die Eltern übernehmen sollen. Basis dieser Erhöhung soll die Anpassung an die jeweilige Kostenentwicklung sowie die aktuellen Rahmenbedingungen durch die Landes-/Bundespolitik sein. Es soll damit die erforderliche Erhöhung für die Eltern sowie der Stadt Kiel geprüft werden.
