Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0356/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachhaltiges Flächenmanagement (NFK);Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“,Übersicht über das Kieler Potaentialflächenkataster
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 03.11.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 5, 2009
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Nov 10, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2009
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Antrag
Antrag:
1. Die Landeshauptstadt Kiel beschließt das städtebauliche Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zur Umsetzung ihrer Stadtentwicklungsziele mit Flächenbedarfen. Die Verwaltung wird verpflichtet, innerstädtische Flächenpotenziale zu mobilisieren und zu entwickeln sowie Freiflächen zu schützen.
2. Zur Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, das neu entwickelte intranetgestützte Potentialflächenkataster für alle raumbedeutsamen Planungen kontinuierlich fortzuschreiben und als entscheidungsunterstützendes Informationsmedium für eine aktive Flächenhaushaltspolitik in ihre Arbeitsabläufe zu integrieren.
3. Es wird anerkannt, dass ein schwerpunktmäßig auf die Innenentwicklung ausgerichtetes Flächenmanagement dauerhaft größere administrative Anstrengungen, insbesondere im Hinblick auf die Mobilisierung von Nachverdichtungs-, Umnutzungs- und Wiedernutzungspotentialen, erfordert.
4. Dem Innen- und Umweltausschuss sowie dem Bauausschuss ist von der Verwaltung Ende 2010 ein Lagebericht über die Weiterentwicklung und den Einsatz des NFK vorzulegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
A. Das Kieler Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“
I. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Trotz jahrzehntelanger Diskussionen um die negativen
Folgen des Flächennutzungswandels ist – analog zu vielen europäischen Ländern –
auch in Deutschland noch keine Trendwende im Siedlungsflächenwachstum
erkennbar; nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes lag der
Flächenverbrauch 2006 immer noch bei 113 Hektar (ha)
pro Tag[1].
Der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden ist somit nach wie vor
eine der größten Herausforderungen an eine nachhaltige Siedlungsstruktur und
Siedlungsentwicklung. Nur durch eine konsequente Flächeneinsparpolitik ist das
Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung aus 2002, den Flächenverbrauch in Deutschland bis 2020 auf 30 ha pro
Tag zu senken, erreichbar.
Das Deutsche Institut für
Urbanistik hält sehr eindrücklich fest, dass „die nationale Nachhaltigkeitsstrategie
eine große Chance ist, da sie auf die vielfältigen Probleme der Kommunen
reagiert: wachsende Wohnflächenansprüche und demographischer Wandel, steigender
Flächenbedarf von Handels- und Dienstleistungsbetrieben, gestiegene
Mobilitätsbedürfnisse und Freizeitansprüche, wachsende Verkehrsströme zwischen
Kernstadt und Umland, rascher Nutzungswandel, gestreute nach außen gerichtete
Siedlungsentwicklung und Suburbanisierung, Einwohnerverluste in den Kernstädten,
zurückgehende Steuereinnahmen in den Kernstädten u. a. m.“ [2]
II. Innenentwicklung hat Vorrang vor
Außenentwicklung in Kiel
Um die Ressource Boden konkurrieren unterschiedliche Nutzungen: Zum einen ist die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu sichern, zum anderen sind für gewerbliche und infrastrukturelle Nutzungen ausreichend Flächen bereit zu stellen. Gleichzeitig sind die Erhaltung und Entwicklung großräumiger und vernetzter Freiräume für Flora und Fauna, für die Erholung des Menschen, zum Erhalt von Boden, Wasser und Klima unabdingbare Faktoren für eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige Stadtentwicklung.
Diesen vielfältigen Standort- und Nutzungsansprüchen soll das Kieler Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ im Sinne einer nachhaltigen Flächenkreislaufwirtschaft zukunftsorientiert begegnen. Die Flächenkreislaufwirtschaft trägt den gesetzlichen Hauptzielen des vorsorgenden Bodenschutzes[3] Rechnung und hat somit im Kern die vorrangige und systematische Ausschöpfung aller bestehenden Flächenpotentiale sowie eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand zum Ziel und lässt nur unter bestimmten Bedingungen die Inanspruchnahme „neuer“ Flächen zu (Abb. 1). Die dahinter stehende Nutzungsphilosophie lässt sich folgerichtig knapp in der Formel „Vermeiden – Verwerten – Ausgleichen“ ausdrücken. Nur so kann unter den Bedingungen des demographischen, sozialen und wirtschaftsstrukturellen Wandels – aus dem sich ein stetig steigender (ökonomischer) Entwicklungsdruck auch auf die Kieler Flächen ableiten lässt [4] – eine zeitgemäße, flächenschonende Steuerung der Stadtentwicklung gewährleistet werden. Das diesbezügliche Nachhaltigkeitsszenario „kompakt, urban, grün“ basiert auf folgenden Annahmen: Eine zunehmende Kieler Innenentwicklung – etwa durch flächensparende, ressourceneffiziente und emissionsarme Bauformen, durch Schließung von Baulücken und Nutzung u. a. brachliegender Flächen – in Kombination mit vermehrter Sanierung des Gebäudebestandes und einer hohen Wohnumfeldqualität mit ausreichend Grünflächen und guter Infrastruktur führt dazu, dass die Attraktivität der Stadt wächst und infolgedessen weniger auf Flächen neu gebaut wird, die zuvor nicht zum städtischen Siedlungsbereich gehörten.

Abb. 1: Phasen und Potentiale der Flächenkreislaufwirtschaft (Quelle:
Deutsches Institut für Urbanistik)
B. Das Kieler Flächenpotentialkataster
I. Rückblick
Grundsätzlich ist eine Gesamtübersicht über die Innenentwicklungspotentiale/Flächenpotentiale im Bestand – als Fundament eines jeglichen Potentialflächenmanagements – für verwaltungsinterne Entscheidungsprozesse unverzichtbar, da sich nur so die räumlichen Schwerpunkte der Innenentwicklung und die Prioritäten für das planerische und auch investive Eingreifen einer Kommune frühzeitig erkennen lassen. In der Konsequenz standen bisher die Entwicklung und der Einsatz von Strategien und Instrumenten für die flächendeckende Erkundung und Darstellung der Kieler Flächenpotentiale im Vordergrund der Projektgruppenarbeit. Von besonderer Bedeutung hierbei war das Erfolgsmodell „Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart“ (www.stuttgart-bauflaechen.de), welches bereits in 2003 einen anerkanntermaßen richtungsweisenden Beitrag für die bundesweite Diskussion über kommunales Flächen(ressourcen)management leisten konnte. Es stellte sich heraus, dass das kompromisslos pragmatische und effiziente Stuttgarter Verfahren bei der Inventur der Flächenpotentiale sich gut an die hiesigen Verhältnisse anpassen lässt.
Die Kieler Erkundungsstrategie zeigt folgerichtig im Wesentlichen ähnliche Zielvorgaben und Inhalte auf:
- Entwurf der Erkundungs-/Ersterhebungsmaßnahme als fortschreibungsfähige Momentaufnahme
- Räumliche Lokalisierung der Potentiale und Erfassung der jeweils dazugehörigen alphanumerischen Grundstücks-Grundinformation auf Basis verwaltungsinterner Informationen
- Externe unvoreingenommene Potentialüberprüfung, ergänzende Erhebung und Verfestigung beziehungsweise Konsolidierung der Flächenpotentiale
- Überführung der erhobenen Daten in eine städtische EDV-Informationsplattform (GIS- und datenbankgestützt)
Im Unterschied zum Stuttgarter Konzept wurde allerdings der Focus nicht nur auf die Bauflächenpotentiale beschränkt, sondern unter den zu erhebenden Kieler Flächen wurden bewusst auch „grün“ zu entwickelnde Flächen mit einbezogen.

Auf der operativen Ebene konnte die Kieler Erkundungskampagne unter anderem mit
Hilfe des für diesen Zweck eigens stadtintern entwickelten EDV-Katasters
durchgeführt werden (Abb. 2). Innovativ hierbei ist neben der Verlinkung mit
dem städtischen WebGIS und der Multi-Beamer-Projektion insbesondere die
permanente Einbindung der Microsoft Virtual Earth-Technologie, die in dieser
Form voraussichtlich zukünftig auch in Stuttgart zum Einsatz kommen wird. Sie
erlaubt es, Örtlichkeiten aus der Vogelperspektive, in verschieden Zoom-Stufen
und aus allen vier Himmelsrichtungen zu betrachten.
Da die Erkundungsmaßnahme Pilotcharakter für Schleswig-Holstein hatte, wurde der Stadt hierfür vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Unter anderem konnte deswegen, wie auch ursprünglich konzipiert, stadtexterne Fachkompetenz von der Verwaltung in Anspruch genommen werden. Das beauftragte Büro BPW Hamburg – Stadtplanung, Forschung, Beratung – hatte einerseits zur Aufgabe, den Erhebungs- und den damit verbundenen Diskussionsprozess zu moderieren und zielgerichtet voranzubringen. Andererseits wurden unvoreingenommen die Erhebungsergebnisse der Verwaltung überprüft und wenn irgend möglich ergänzt.
II.
Ergebnis: Das Potentialflächenkataster
In
einer ersten Übersicht wurden 647 Potentialflächen im Bestand auf ca. 430 ha
Fläche – davon ca. 50 ha reines Grünpotential – identifiziert (Abb. 3), unter
anderem kategorisiert nach Nutzungsperspektiven (Wohnen, Gewerbe, Grün etc.).
Es kann festgehalten werden, dass in einem weit höheren Maße
Entwicklungspotentiale in Kiel vorhanden sind, als erwartet worden war.
Allerdings muss an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, dass es sich
hierbei um rein theoretische Potentiale handelt. Zum einen gilt es, die
Flächeninformationen in weiteren Arbeitsschritten noch kritisch zu überprüfen
und erforderlichenfalls zu ergänzen, zum anderen hängt die Realisierbarkeit der
Potentiale insbesondere von noch zu erarbeitenden städtischen
Aktivierungsstrategien (vgl. nachfolgende NFK-Agenda) und von kommunal

nicht
beeinflussbaren Faktoren bei Grundstücken im privaten Besitz ab.
Aufgrund der erfolgreichen Erhebungskampagne wird derzeit vom Land
geprüft, inwieweit nicht nur das Kieler Erkundungskonzept, sondern bis zur
Fertigstellung des im Aufbau befindlichen Landeskatasters auch das vorab
beschriebene NFK-EDV-Kataster als Interimslösung den Kommunen in
Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden kann.
C.
Agenda für das Nachhaltige Flächenmanagement Kiel (NFK)
Ein schwerpunktmäßig auf die Innenentwicklung ausgerichtetes
Raumentwicklungskonzept erfordert allerdings deutlich größere administrative
Anstrengungen im Hinblick auf die Entdeckung und Mobilisierung von
Nachverdichtungs-, Umnutzungs- und Wiedernutzungspotentialen. Aufgrund dessen
beschäftigt sich mit den aus diesem Leitbild/aus dieser Handlungsmaxime
resultierenden Fragestellungen und flächenpolitischen Problemkonstellationen
seit September 2007 das aus dem Dezernat II und der Kieler
Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (KiWi)
generierte, ressortübergreifende Projektteam „Nachhaltiges
Flächenmanagement Kiel (NFK)“.
Angesichts der vorliegenden Erhebungsergebnisse ist eine Verstetigung
der NFK-Bearbeitung anzustreben. Konkret bedarf es zur Erledigung der aktuell
und zukünftig anstehenden Aufgaben einer koordinierten und vor allem
dauerhaften Zusammenarbeit der davon innerhalb der Stadtverwaltung unmittelbar
oder mittelbar berührten Stellen auf strategischer und operativer Ebene.
Konkret wird die Überführung der NFK-Projektarbeit in eine ressortübergreifende
NFK-Dauerarbeitsgruppe für erforderlich erachtet. Hierfür wesentliche
Akteure sind die Ämter des Dezernates Stadtentwicklung und Umwelt sowie die
KiWi, wobei die Federführung für die weitere Bearbeitung (Weiterentwicklung
und Gewährleistung des dauerhaften Einsatzes des NFK) dem Stadtplanungsamt zu
übertragen ist. Die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgabe wird kostenneutral
umgesetzt werden können, da eine Besetzung aus dem
Personalvermittlungskontingent möglich ist.
Im Einzelnen gilt es, im Rahmen einer zeitlich abgestuften und modular
aufgebauten Vorgehensweise insbesondere die folgenden Arbeits-/Themenfelder
gerade auch unter Berücksichtigung der REFINA-Forschungsergebnisse („Forschung
für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges
Flächenmanagement“, Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung) kurzfristig ergebnisoffen in Angriff zu nehmen:
·
Einführung des
intranetgestützten NFK-Potentialflächenkatasters in die Verwaltung und
kontinuierliche Fortschreibung/Nacherhebung sowie Pflege des Datenbestandes als
entscheidungsunterstützendes Informationsmedium vor allem für die
Bauleitplanung (vgl. Antragstext).
·
Vertiefte
Bewertung der Potentialflächen auf Grundlage der strategischen Stadtziele mit
Flächenbedarfen. Hierbei ist die Vervollständigung der Potential-Merkmalsliste
mittels informeller Verfahren und die daran anschließende Fertigung von
Flächenpässen erforderlich, um Möglichkeiten/Aktivierungschancen und Konflikte
belastbar abschätzen zu können.
·
Erarbeitung von
Managementstrategien zur zügigen Aktivierung der Entwicklungsareale unter
besonderer Berücksichtigung der privaten Flächenpotentiale (informelle, kooperative
Planungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung, aktive städtische
Bodenwirtschaft mit Hilfe von Bodenfonds für (Altlasten-)Untersuchungen und
Flächenzwischenerwerb etc.).
·
Quantifizierung
und Qualifizierung der aktuellen und zukünftigen Gewerbeflächenbedarfe nach
Marktsegmenten (produzierendes und verarbeitendendes Gewerbe, Dienstleistungen
jeglicher Art).
·
Weiterentwicklung
des Potentialflächenkatasters zu einer umfassenden internetgestützten
öffentlichen Informationsplattform für Bauinteressierte und Investoren in
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume sowie Erarbeitung von Marketingkonzepten.
·
Entwicklung
informatorischer Instrumente zur Schaffung und Verfestigung eines Flächenbewusstseins
in der Öffentlichkeit.
·
Initiierung von
Stadt-Umland-Kooperationen für interkommunale Planungen im Rahmen einer
stadtregionalen Flächenkreislaufwirtschaft.
·
Durchführung
fiskalischer Wirkungsanalysen zur Bilanzierung investiver und langfristig
laufender Infrastrukturkosten (Schattenkosten) im Falle von
Flächen(neu)ausweisungen/Baugebietsplanungen als Beitrag zur jeweiligen
Ausgaben- und Einnahmen-Transparenz.
·
Umsetzung des
Leitbildes in überprüfbare Maßnahmen und anschließende kontinuierliche
Bewertung derselbigen, d. h. Entwicklung eines Indikatorenkataloges – geeignetenfalls
mit Hilfe eines regionalen Bodenschutzkonzeptes – zur vereinfachten, systematischen
Darstellung und Messung der nachhaltigen Innenentwicklung.
Mittel- bis langfristig ist das NFK zu einem Instrumentenbündel
„Nachhaltiges, ressourceneffizientes und emissionsarmes Siedlungsmanagement
Kiel“ weiterzuentwickeln, da das „30-ha-Ziel“ des Nachhaltigkeitsrates auch
eine baukulturelle Herausforderung darstellt. Diesbezügliche Stichworte sind
auszugsweise: ökologisches Bauen, erhöhte Flächenproduktivität und -effizienz
bei Gewerbe- und Wohnbauten (z. B. Alternativen zum flächenineffizienten
Gewerbeflachbau und zur traditionellen Einfamilienhaus-Siedlung,
Dachgeschossausbauten), Energieeffizienz.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsstelle der Maßnahme: entfällt
Bezeichnung der Maßnahme: Nachhaltiges Flächenmanagement Kiel (NFK)
Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
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Investitionskosten |
Städtischer Eigenanteil |
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Haushaltsjahr |
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1. Planjahr |
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2. Planjahr |
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3. Planjahr |
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später |
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Gesamtkosten |
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Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja /
nein
Wenn „nein“, Deckung
(Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten : …..
Sachkosten:
Kapitalkosten 1) :
(Kapitalkosten insgesamt: )
Die Folgekosten sind
im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
Wenn „nein“, Deckung
angeben:
Durch die Maßnahme / die Investitionen
entstehen folgende Einnahmen:
nicht kalkulierbar
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
[1] Deutscher Bundestag, hib-Meldung 14.08.2008
[2] Difu-Berichte 2/2004, Nachhaltiger Umgang mit der Fläche – eine große Chance für die Städte
[3] vgl. § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz und § 1a (2) Baugesetzbuch, „Bodenschutzklausel“
[4] vgl. „Bevölkerungsvorausberechnung bis 2025 für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein“, Innenministerium Schleswig-Holstein, dem Kabinett am 20.11.2007 vorgelegt
