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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0884/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Das Teilstück des Bahnhofskais, das durch Poller abgesichert ist, wird gem. § 8 Abs. 1  StrWg auf einer Länge von ca. 55 m für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Geh- und Radweg) abgestuft.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Bahnhofskai wurde im Jahr 2003 vom Querkai ausgehend auf einer Länge von ca. 70 m als Gemeindestraße gewidmet. Der Querkai ist als Geh- und Radweg eingestuft. Der übrige Bahnhofskai wurde mit Datum 26.11.2008 ebenfalls als beschränkt öffentliche Straße zum Geh- und Radweg gewidmet.

 

Durch die Widmung des Teilstücks als Gemeindestraße ist dieser Teil des Bahnhofskais grundsätzlich für alle Verkehrsarten (Kfz, Radfahrer, Fußgänger) zugelassen. Tatsächlich wird jedoch nur ein kleines Teilstück als Zufahrt genutzt, auf dem übrigen Teil ist durch versenkbare Poller eine dauerhafte Nutzung für Kfz nicht mehr möglich, die Beschilderung weist den Weg als Geh- und Radweg aus. Das Teilstück nördlich der Poller ist daher für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und – wie der übrige Bahnhofskai auch – zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) umzustufen.

 

Der Ortsbeirat Mitte hat in der Sitzung am 30.06.2009 Kenntnis genommen.

 

Ein Lageplan der einzuziehenden Fläche ist beigefügt (Anlage 1).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 5, 2009 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen