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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0920/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Kinder- und Jugendhilfe Verbund gGmbH (KJHV) wird von 10/2010 bis 09/2013 eine Zuwendung (Personalkostenzuschuss) in Höhe von bis zu 24.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.
Die Mittel werden für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 im Teilplan 331 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern) bereit gestellt.

 

Begründung:

 

Die Ratsversammlung hat am 21.09.2006 den Bau und die Nutzung des Bürgerhauses Mettenhof beschlossen. Am 01.11.2008 ist es – zusammen mit der Offenen Ganztagsschule/Mensa des BZM –  eingeweiht worden. Eigentümerin und Trägerin ist die Landeshauptstadt Kiel. Sie lässt sich in inhaltlichen und sonstigen wesentlichen Fragen von einem Kuratorium beraten, in dem Institutionen des Stadtteils vertreten sind.

Das Management vor Ort wird von drei Kooperationspartnern wahrgenommen (KJHV, Migration e.V. und AWO Kreisverband Kiel e.V.). Sie wurden vertraglich verpflichtet, an drei Tagen in der Woche das Bürgerhaus-Büro für drei Stunden zu öffnen und während dieser Zeit die Vermietungsgeschäfte wahrzunehmen. Im Gegenzug überlässt ihnen die Stadt zwei andere Büroräume für eigene Zwecke mietfrei.

Der KJHV hat zum 01.10.2008 für ein Jahr eine Person über § 16 e SGB II eingestellt, die nicht nur die drei Pflichtstunden abdeckt, sondern knapp weitere 30 Wochenstunden für die Arbeit im Bürgerhaus zur Verfügung steht. Zunächst war davon ausgegangen worden, dass diese zusätzlichen Stunden lediglich in der Aufbauphase erforderlich sind. Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass sie dauerhaft benötigt werden. Der KJHV hat daher bei der ARGE einen Antrag auf Verlängerung der Maßnahme um ein weiteres Jahr gestellt. Die mündliche Zusage für die Fortführung bis September 2010 liegt vor. Eine Förderung darüber hinaus ist nicht möglich.

Es bestand bei den Kooperationspartnern, im Kuratorium und bei der Verwaltung Übereinstimmung darüber, dass angesichts der vielen Aufgaben versucht werden soll, die bewährte Kraft weiter zu beschäftigen statt über weitere Maßnahmen immer wieder neue Personen einzuarbeiten. Der KJHV ist hierzu bereit, sofern er hierfür einen entsprechenden Personalkostenzuschuss erhält. Bei einer vermuteten kalkulierten Steigerung in Höhe von 2 % p.a. fallen nach Berechnung des KJHV bei einer Beschäftigung mit 30 Stunden je Woche folgende Personalkosten an:

10 – 12/2010:   6.645,60 € (mit Jahressonderzahlung)
01 – 12/2011: 22.542,49 €
01 – 12/2012: 22.993,34 €
01 – 09/2013: 16.400,85 € (ohne Jahressonderzahlung)

Die Kosten können teilweise durch Mehreinnahmen und Minderausgaben gedeckt werden. Durch die hohe Auslastung ist davon auszugehen, dass die jährlichen Einnahmen durch Entgelte dauerhaft höher sind als zunächst kalkuliert. Zudem soll die Person zusätzlich mit  Aufgaben betraut werden, die bei einer Fremdvergabe nicht nur weitere zusätzliche Ausgaben, sondern auch einen extrem hohen Verwaltungsaufwand – auch bei der Stadt – bedeuten. Dazu zählen vor allem Sonderleistungen, die nach Bedarf anfallen oder untypisch sind und für Firmen einen hohen Aufwand bedeuten. Sie sind jedoch für den ordnungsgemäßen Betrieb und eine weiterhin gute Auslastung unverzichtbar, etwa gelegentliche Grundreinigungen in der Küche, ein Absaugen der Stühle, das Sauberhalten von Vorplatz und Innenhof oder kleine Malerarbeiten. Angebote von Firmen für solche Spezialaufgaben waren sehr teuer und wurden – wenn überhaupt – schlecht ausgeführt, so dass der Zeitaufwand für die Kontrolle, die Aufforderung zur Nachbesserung usw. fast so groß war wie für die Ausführung selbst. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, wenn Auffälligkeiten sofort erledigt werden, so dass das Haus stets sauber und ordentlich ist und dadurch auch die Mieterinnen und Mieter zu einem pfleglichen Umgang veranlasst.

Es ergibt sich folgende Gegenfinanzierung:

5.000 € voraussichtliche jährliche Mehreinnahmen durch höhere Auslastung als gedacht
   800 € jährliche Einsparung zusätzlicher Kosten für Küchengrundreinigung
   500 € jährliche Einsparung zusätzlicher Kosten für Außenanlagen_________________

6.300 € SUMME Gegenfinanzierung im Jahr

Damit sind jährlich noch durchschnittlich knapp 17.000 € zu finanzieren.

Wie viel Arbeit liegen bleibt und welch fatale Auswirkungen die fehlende Präsenz vor Ort hat, wurde  immer wieder festgestellt, wenn der Mitarbeiter Urlaub hatte oder zu Fortbildungen war. Dann häuften sich nicht nur die Überstunden der übrigen Kooperationspartner, sondern auch die Beschwerden sowie die Arbeitsstunden, die vom Amt für Wohnen und Grundsicherung zu leisten waren, um den Betrieb auf Minimalniveau aufrecht zu erhalten.

In der Anlage werden die Aufgaben, die vor Ort anfallen, näher beschrieben.

Es ist ein Zuwendungsbescheid vorgesehen.

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 29, 2009 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen