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Antrag der Verwaltung - 0934/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat für Menschen mit Behinderung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 19.10.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Familie und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Oct 29, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2009
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung vom 01.09.2003, zuletzt geändert durch Beschluss der Ratsversammlung vom 28.10.2004, setzt sich der Beirat zusammen aus je einem Mitglied der im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit vertretenen Ratsfraktionen, aus vier Vertreterinnen/ Vertretern der freien Wohlfahrtspflege, aus zwei Vertreterinnen/Vertretern der Sozialverbände und aus acht Vertreterinnen/Vertretern der Selbsthilfeorganisationen und Vereine mit Sitz im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Frau Hilde-Roswitha Weinhold, die durch die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel als stellvertretendes Mitglied benannt wurde, hat die Wahl zum Mitglied des VIII. Beirats für Menschen mit Behinderung nicht angenommen.
Über die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel ist nunmehr Frau Bettina Wagner vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein aus den Reihen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Nachbesetzung vorgeschlagen worden.
Frau Wagner zeigte bereits im Beirat großes Interesse an einer Mitarbeit. Sie hat die Arbeit des Gremiums in den letzten Monaten aktiv begleitet.
Sowohl das Schreiben des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V. als auch das Schreiben der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Kiel vom 29.09.2009 sind in Kopie als Anlage beigefügt.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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482,4 kB
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