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Antrag der Verwaltung - 0940/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel / Prüfauftrag Zentralbad
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 22.10.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 3, 2009
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 5, 2009
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 12, 2009
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Dec 1, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2009
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Dec 10, 2009
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Antrag
Antrag:
- Auf Basis der Geschäftlichen Mitteilung vom 03. Juni 2009 (Drs. 0513/2009) und des Ratsbeschlusses vom 11. Juni 2009 (Drs. 0526/2009) wird die Verwaltung beauftragt, ein Zentralbad an der Hörn auf dem Gelände zwischen der Adolf-Westphal-Straße und Gablenzbrücke zu bauen. Voraussetzungen hierfür sind:
1.1 Vor der Umsetzung
des Bauvorhabens ist ein Architektenwettbewerb durchzuführen, in dem auf die
festgesetzte max. Bruttobausumme in Höhe von 17 Mio. € verwiesen wird.
1.2
Die in der Bausumme enthaltenen Kosten für die Herrichtung des
Grundstücks als Bauland sowie die notwendige Baugrunduntersuchung werden als
erste investive Mittel im Haushaltsplan 2010 in Höhe von 120.000,00 € im
Produktbereich 42400201 zur Verfügung gestellt.
1.3
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung am
genannten Standort sind zu schaffen (Bauleitverfahren).
1.4
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Zentralbades sind die
Betriebsstandorte Schwimmhalle Gaarden und Sommerbad Katzheide aufzugeben. Der
Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird
entsprechend geändert. Das Grundstück der Schwimmhalle Gaarden wird nach
Schließung der Halle einer anderen Nutzung zugeführt.
1.5
Nach Beschluss über den Bau eines Zentralbades wird über die
künftige Nutzung des Geländes des Sommerbades Katzheide entschieden. Eine
Option ist, dass die Liegenschaft nach seiner Außerbetriebnahme in die
Verwaltung des Sport- und Begegnungsparks auf dem Kieler Ostufer übergeht.
1.6 Die Lessinghalle wird als Schwimmbad aufgegeben. Der Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird entsprechend geändert. Eine Entscheidung über die Zukunft dieser Liegenschaft erfolgt separat nach intensiver Überprüfung.
- Die
Schwimmhalle Schilksee bleibt erhalten.
- Der maximale Zuschussbetrag des Eigenbetriebs Beteiligungen in Höhe von 2,4 Mio. € wird mit Inbetriebnahme des neuen Zentralbades festgeschrieben. Aufwandssteigerungen sind z. B. durch Entgelterhöhungen auszugleichen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1. – 1.4
Die Beschlusslage zur Neugestaltung der Bäderlandschaft in Kiel vom 18. September 2008 (Drucksache 0661/2008) wurde durch Ratsbeschluss vom 11. Juni 2009 (Drucksache 0526/2009) wie folgt geändert:
Die Verwaltung wurde unter anderem gebeten, als alternative Variante zur bisherigen Beschlusslage die Errichtung eines Zentralbades an der Hörn im Hinblick auf die Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit für die Anforderungen an Angebote in den Bereichen Schulschwimmen, Vereinsschwimmen und Freizeit zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Es war sicherzustellen, dass der Schwimmunterricht für die Kieler Schulen mindestens in dem Umfang wie bei dem laufenden Betrieb der Bäder Schilksee, Lessinghalle und Gaarden gewährleistet werden kann. Ergänzend waren die pädagogischen Auswirkungen darzustellen, die bei der Konzentration des Schwimmunterrichts auf eine 20-Bahnen-Halle entstehen. Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte der Zuschussbetrag für die Kieler Bäder GmbH des Haushaltes 2009 sein.
Das infragekommende Grundstück ist im Rahmen der Doppik derzeit der Immobilienwirtschaft zugeordnet und soll künftig vom Betrieb gewerblicher Art Bäder des Amtes für Sportförderung (BgA Bäder) verwaltet werden, wie die jetzigen Grundstücke der Bäderimmobilien auch. Der Wechsel der Verwaltungshoheit für das Grundstück erfolgt haushaltsneutral. Die Überführung des Grundstücks vom Amt für Immobilienwirtschaft in den BgA Bäder hat lt. Überprüfung durch einen Steuerberater keine steuerlichen Auswirkungen; d.h., es entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt. Die Kieler Bäder GmbH wird nach Inbetriebnahme des Zentralbades – wie für die anderen Immobilien auch – eine Pacht für das Grundstück auf der Basis einer Grundstücksbewertung durch das Stadtvermessungsamt zahlen.
Die Untersuchung der Verwaltung zur Realisierbarkeit eines Zentralbades am Standort Hörn zeigt, dass die Konzentration des Schwimmsports an einem zentralen Standort in der Landeshauptstadt Kiel die Wirtschaftlichkeit des Bäderbetriebes deutlich verbessern kann. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die geforderten Angebote für Schul- und Vereinsschwimmen sowie eine attraktive Freizeitgestaltungsmöglichkeit bei Realisierung eines konzentrierten Angebotes besser erfüllt werden können, als bei Beibehaltung der dezentralen Verteilung der Betriebsstätten. Dies ist in erster Linie auf die Größe des neuen Planungsobjektes zurück zu führen.
Die Aufgabe der Standorte Katzheide, Gaarden und Lessinghalle bei gleichzeitiger Neuerrichtung des Zentralbades senkt den betrieblichen Fixkostenanteil der Kieler Bäder GmbH signifikant. Die Auswirkungen einer entsprechenden Neuausrichtung der Kieler Bäderlandschaft auf den Zuschussbedarf der Kieler Bäder GmbH (KBG) werden in den als Anlage 1.1 bis 1.4 beigefügten Szenarien dargestellt. Bei den verschiedenen Szenarien wurde als eine wichtige Variable für die Berechnung des Zuschussbedarfs für die Kieler Bäder GmbH die in der Vergangenheit mehrfach geäußerte Kritik des Landesrechnungshofes an den zu geringen Eintrittspreisen der Kieler Bäder GmbH berücksichtigt. Zuletzt wurde bei einer überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte in den Jahren 2006/2007 empfohlen, die Standard-Einzelpreise für Erwachsene von derzeit 2,70 € auf 3,50 € zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die überproportionale Ermäßigung der Preise für Kinder und Jugendliche zurückgeführt werden; derzeit 1,20 € pro Besuch. Alle vorgenannten Preise beziehen sich auf Schwimmen ohne Zeitbegrenzung. Die zugrunde gelegte neue Preisstruktur ist als Anlage 2.1 dieser Vorlage beigefügt. Hierbei ist zu beachten, dass das Angebot "Schwimmen" künftig einer zeitlichen Staffelung unterliegt. Zum Vergleich liegt die derzeit gültige Gebührenordnung als Anlage 2.2 bei.
In Bezug auf die Nutzungsentgelte der Vereine für die zur Verfügung gestellten Bahnen wurde in Anbetracht ihrer knappen finanziellen Mittel die aktuelle Preisstruktur beibehalten.
Ergänzend zum Zuschussbedarf der KBG durch den Eigenbetrieb Beteiligungen ist der vom BgA Bäder über das Amt für Sportförderung jährlich für die Verwaltung der Bäder im Haushalt einzubringende Betrag zu berücksichtigen. Der für 2009 im Ergebnishaushalt für den Bäderbereich des Amtes für Sportförderung angesetzte Betrag in Höhe von insgesamt 767.169,00 € (Kostenträger 42400201, Kostenstelle 40200) setzt sich derzeit maßgeblich aus Bauunterhaltungskosten für die verbleibenden Schwimmhallen sowie aus den Wettbewerbskosten für die Lessinghalle zusammen. Diese Kosten werden sich durch die vorgenannten Veränderungen nach Inbetriebnahme eines Zentralbades im Bereich der durch die KBG bewirtschafteten Bäder deutlich verringern.
Im Gebäude der Schwimmhalle Gaarden befindet sich die Einrichtung einer Kindertagesstätte. Sollte aus wirtschaftlichen Gründen nach Schließung der Halle die Entscheidung für den Abriss der Schwimmhalle Gaarden getroffen werden, wird damit auch der Kita der Raum genommen. Nach Aussage des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen ist ein Neubau der Einrichtung in unmittelbarer Nähe des jetzigen Geländes möglich, sofern die Information über den Abriss des Gebäudes ca. 1,5 Jahre im Voraus erfolgt. Die anteilige Rückzahlung der Fördergelder für die jetzige Kita ist dabei zu vermeiden.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Mitgliederzahlen der im Kreisschwimmverband organisierten Schwimmvereine waren mit Stand 31.12.2008 im Bereich Kiel insgesamt 2.201 Schwimmsportler/innen organisiert. Demgegenüber steht eine Zahl von ca. 2.000 Schülerinnen/Schülern pro Jahrgang im Bereich Kiels südlich des Kanals, die in der Regel jeweils für ein Schulhalbjahr in der 3. und 5. Klasse Schwimmunterricht erhalten. Der zahlenmäßig größte Anteil an Schwimmsportler/innen rekrutiert sich aus den nicht in Vereinen organisierten Freizeitsportlerinnen/Sportlern mit einer Zahl von ca. 22.000. Diese Zahl wurde auf der Basis der Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft ermittelt. Die Analyse des letzten 12 Monatszeitraums, in dem sowohl die Schwimmhalle Gaarden, Schwimmhalle am Lessingplatz als auch das Sommerbad Katzheide geöffnet waren, führt zu folgender Nutzungsverteilung:
· öffentliche Besucher/innen 65,7 %
· Schulen 19,2 %
· Vereine 15,1 %
Die Planungen für ein Zentralbad wurden unter Berücksichtigung des Wasserflächenbedarfs der Kieler Schulen südlich des Kanals, der ortsansässigen Schwimmvereine und des Freizeitsports durchgeführt. Dabei wurde aus dem Bedarf die Größe einer entsprechenden Halle abgeleitet. Diese fällt mit insgesamt 1.000 m² reiner Schwimmwasserfläche im Vergleich zu den bisherigen Wasserflächen der Lessinghalle und der Schwimmhalle Gaarden (635 m² Schwimmfläche) deutlich größer aus. Unter Hinzuziehung der Freizeitwasserflächen ergibt sich nahezu eine Verdoppelung der Gesamtwasserfläche. Die Ausweitung der Wasserflächen, die exklusiv dem Schwimmsport zur Verfügung stehen, wurde notwendig, da durch das bisherige Angebot nicht alle Bedürfnisse der Vereine und Schulen befriedigt werden konnten. Besonders die Parallelnutzung von unterschiedlichen Nutzergruppen führte in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden.
Der für den architektonischen Wettbewerb mögliche Funktionsrahmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den maximalen Zuschussbetrag der Kieler Bäder GmbH ist in den Anlagen 1.1 bis 1.3 dargestellt. Die Gegenüberstellung berücksichtigt die Variante eines 50 x 25 m-Beckens, eines 50 x 20 m-Beckens und die Ausstattung mit zwei 25 x 20 m-Becken und soll der Selbstverwaltung als Diskussionsgrundlage für die abschließende Entscheidung über die Wahl der Größe des Schwimmbeckens dienen. Diese Entscheidung ist bis spätestens Ende März 2010 zu treffen, um die notwendigen Voraussetzungen für die europaweite Ausschreibung des Architektenwettbewerbs und die Beantragung von Fördergeldern beim Land zu schaffen. Bei der Dimensionierung des Zentralbades wird die für die Bewilligung von Fördermitteln relevante Ausrichtung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung (Freizeitbad) berücksichtigt. Als Anlage 1.4 ist ein Vergleich der in den Anlagen 1.1 bis 1.3 dargestellten Ausführungsvarianten bezüglich ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile beigefügt.
Zur Prüfung der grundsätzlichen Nutzbarkeit des vorgesehenen Standortes wurde durch das Stadtplanungsamt unter Einbeziehung der verkehrlichen Planungen der betreffenden Ämter ein Testentwurf entwickelt. Dieser zeigt, dass eine Umsetzung der Planungen an diesem Standort realisierbar ist.
Weitere Prüfungen haben ergeben, dass der vorgesehene Standort ist im Gegensatz zu den Standorten Lessinghalle und Katzheide, sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch für Nutzer/innen des ÖPNV sehr gut zu erreichen ist. Dabei werden Wohngebiete im Gegensatz zu den alternativen Standorten nicht beeinträchtigt. Aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks ist wie bei den umliegenden Bauten davon auszugehen, dass für das künftige Bad eine Pfahlgründung notwendig sein wird. Zudem gibt es bereits Hinweise auf zumindest teilweise kontaminiertes Erdreich, so dass mit erhöhten Entsorgungskosten für den Bodenaushub zu rechnen ist.
Zu 1.5
Die Fläche des Sommerbades Katzheide liegt zentral im Sport- und Begegnungspark auf dem Kieler Ostufer (Sportpark Gaarden). Sie ist mit insgesamt ca. 30.000 m² eine der Kernflächen des Parkareals und bietet bei Einbeziehung in die weitere Entwicklung entsprechende Möglichkeiten zur Verbesserung der dort vorgehaltenen Angebote. Dies gilt insbesondere für den Platzbedarf der angrenzenden Sportvereine. Nachdem die Grundsatzentscheidung für ein Zentralbad gefallen ist, beabsichtigt die Verwaltung, das Gelände Katzheide mit Mitteln des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt zu überplanen und einer neuen Nutzung im Sportpark zuzuführen. Die Weiterentwicklung des Areals nach Beendigung der Nutzung durch die KBG ist kooperativ mit den Beteiligten zu planen; die weitere Nutzung als Freibad ist hierbei ausgeschlossen.
Durch die Überführung des Sommerbades vom BgA Bäder des Amtes für Sportförderung in ein anderes städtisches Amt entstehen steuerliche Belastungen. Durch den Umwandlungsvorgang werden sogenannte stille Reserven des BgA aufgedeckt, die zur Fälligkeit von Ertrags- und Körperschaftssteuer führen. Im Gegenzug können jedoch im BgA Bäder Verlustvorträge aus den vorangegangenen Jahren berücksichtigt werden.
Zu 1.6
Für die Lessinghalle sollten durch den eingangs genannten Ratsbeschluss vom 11. Juni 2009 alternative Lösungen dahingehend geprüft werden, ob die Halle z. B. als Wellnessbad wirtschaftlich betrieben werden kann. Auf der Basis dieses Beschlusses ist die im Bäderbereich erfahrene Firma Wenzel Consulting AG beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel zu erstellen, Nutzungsmöglichkeiten der Halle im Bereich Wellness und Sauna durch einen privaten Betreiber zu prüfen. Aus den im Aufsichtsrat der KBG Mitte Oktober 2009 vorgestellten ersten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie wurde ersichtlich, dass es einem privaten Betreiber ohne städtischen Zuschuss nicht möglich sein wird, die Lessinghalle als Wellness- und Saunaeinrichtung wirtschaftlich zu nutzen. Mit der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist Anfang November 2009 zu rechnen.
Weitere Nutzungsmöglichkeiten der Lessinghalle auf der Basis des Gutachtens der Firma Wenzel Consulting AG können z. B. durch einen Ideenwettbewerb eruiert werden. Die dafür entstehenden Kosten wären aus Haushaltsmitteln bereitzustellen. Durch die Aufgabe der Lessinghalle als Schwimmbad ist für diese Liegenschaft das Pachtverhältnis zwischen der KBG und BgA Bäder zum 01. Januar 2010 zu beenden. Der Pachtvertrag ist entsprechend zu ändern.
Zu 2.
Die Schwimmhalle Schilksee ist fest im Leistungszentrum Schilksee integriert und versorgt den Kieler Norden, die umliegenden Gemeinden und die Touristinnen und Touristen mit Angeboten aus dem Segment Schwimmsport. Eine Aufgabe des Standortes scheidet damit aus. Zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Halle für die kommenden Dekaden ist der Zustand des Gebäudes und der Technik kontinuierlich aus dem Haushalt der Verpächterin (BgA Bäder) bzw. dem Budget der Kieler Bäder GmbH weiter zu entwickeln.
Zu 3.
Die in den Anlagen 1.1 bis 1.4 dargestellten Szenarien möglicher Ausgestaltungen eines Zentralbades berücksichtigen auch jeweils zwei Varianten der Kreditfinanzierung. Der max. Zuschussbetrag des Eigenbetriebs Beteiligungen in Höhe von 2,4 Mio. € kann gemäß Anlage 1.1 bei Realisierung eines 50 x 25 m-Sportbeckens nicht eingehalten werden. In den 1.000 m²-Schwimmwasserfläche-Szenarien (Anlagen 1.2 und 1.3) hingegen ist die Einhaltung des festgesetzten Maximalzuschusses für die KBG möglich.
Sollte sich die Einhaltung des max. Zuschussbetrages langfristig nicht beibehalten lassen, sind seitens der KBG Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine der Möglichkeiten ist hierbei die Veränderung der Preisstruktur der Einrichtungen des Zentralbades.
Der Vergleich mit in der jüngsten Vergangenheit realisierten oder begonnenen Vergleichsprojekten lässt die Annahme zu, dass für einen Betrag in Höhe von 17 Mio. € ein Freizeitbad, wie in den Anlagen 1.1 bis 1.4 dargestellt, zu errichten ist. Die Durchführung eines hochbaulichen Architekturwettbewerbs dient dabei zur Erzielung der höchstmöglichen Qualität des Entwurfes. Darüber hinaus ist die Durchführung eines entsprechenden Wettbewerbs grundlegende Forderung des Landes Schleswig-Holstein für die Zahlung von Fördermitteln. Des weiteren ist für die Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet (Satzung) Voraussetzung; das bereits existierende Sanierungsgebiet Hörn müsste nach Beschlussfassung zu dieser Vorlage um das unter Punkt 1 genannte Gelände erweitert werden.
In Bezug auf die Bewilligung von Fördermitteln durch das Land ist zu beachten, dass im Rahmen der Bewilligung keine tatsächlichen Gelder fließen werden. Nach Aussage des Innenministeriums beschränkt sich die mögliche Fördergeldsumme auf den vorhandenen Überschuss der Sanierungsmaßnahme "Hörnbereich", der ohne die Fördermaßnahme "Zentralbad" seitens der Landeshauptstadt Kiel an das Land zurückzuzahlen wäre. Dieser Überschuss beläuft sich auf max. 4,7 Mio. €, davon wäre ein Betrag in Höhe von rd. 3,13 Mio. € als Fördergeld zu erwarten (= 2/3 der Überschusssumme). Des weiteren ist zu beachten, dass der genannte Überschuss von 4,7 Mio. € nur erzielbar ist, wenn die restlichen Grund-stücke in der Hörn tatsächlich zügig vermarktet werden und dabei der veranschlagte Verkehrswert erzielt wird.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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