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Geschäftliche Mitteilung - 0525/2009-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Solarpotenzial der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 10.11.2009
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtvermessungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Anhörung
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Nov 5, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Anhörung
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Nov 19, 2009
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Sachverhalt/Begründung
Die Ratsversammlung hat am 17.09.2009 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Verwaltung wird
gebeten, bis Oktober 2009 zu prüfen und darzulegen, wie die LH Kiel das
Potenzial der Stadt für die Errichtung von Photovoltaik- und
Solarthermie-Anlagen auf Kieler Dächern ermitteln und auf der Internetseite www.kiel.de anhand interaktiver Karten gebäudescharf darstellen kann.
Dabei sind finanzielle, organisatorisch-technische sowie datenschutzrechtliche
Belange einzubeziehen."
Die Prüfung durch das
Stadtvermessungsamt hat folgendes ergeben:
Die Berechnung und Darstellung des
Solarpotentials der Dächer im Kieler Stadtgebiet (Solarkataster) ist technisch möglich. Es gibt aber
datenschutzrechtliche Vorbehalte.
Das Solarkataster kann auf Basis von Laserscannerdaten oder auf Basis von Luftbildern erzeugt werden.
Nachfolgend werden die beiden
technischen Lösungen unter Einbeziehung der Kosten und Belange des Datenschutzes
gegenübergestellt:
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Laserscannergestützte
Methode |
Luftbildgestütze
Methode |
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organisatorisch - technische Aspekte |
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Berechnung |
Zunächst werden Form, Neigung, Ausrichtung und
Verschattung von Dachflächen ermittelt. Auf dieser Basis wird das
Solarpotential berechnet. |
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Eingangsdaten |
Laserscannerdaten (4 Punkte/m²), Automatisierte
Liegenschaftskarte (ALK), zur Kontrolle Luftbilder |
hochauflösende Luftbilder |
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Verfügbarkeit der Eingangsdaten |
Laserscannerdaten: Vergabe |
Luftbilder (5 cm Bodenauflösung) werden seit 2005 in
2-jährigem Turnus erstellt (aktuell 2009) |
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Darstellung im Internet |
Die gebäudescharfe Darstellung im Internet mit
Informationen wie z. B. Eignungsgrad, maximale Modulfläche und Stromertrag
kann vom Stadtvermessungsamt geleistet werden (ähnlich wie Baudenkmal- oder
Baumfällkataster); die Darstellung von weitergehenden Informationen über
Berechnungsmethodik, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Bau von
Solaranlagen nicht. |
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finanzielle Aspekte |
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Laserscannerdaten |
30.000 € |
entfällt |
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Auswertung |
48.000 € |
91.000 € |
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datenschutzrechtliche Aspekte |
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Die Datenschutzstelle des Rechtsamtes vertritt folgende
Auffassung: Anmerkung: Die Stadt Osnabrück hat ein Solarkataster ohne
datenschutzrechtliche Bedenken veröffentlicht. |
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Bewertung:
Das luftbildgestützte Verfahren hat gegenüber dem laserscannergestützten
Verfahren folgende Vorteile und sollte nach Klärung der datenschutzrechtlichen
Belange aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich weiterverfolgt werden:
- Die Messungen sind exakter, da die Auflösung höher ist (400 anstatt 4 Punkte/m²).
- Es besteht aufgrund der hohen Auflösung der Luftbilder die Möglichkeit, nach der ersten groben Analyse ins Detail zu gehen.
- Ein 3D-Stadtmodell ist im Preis enthalten. Dieses würde bei der laserscannergestützten Methode ca. 30.000€ zusätzlich kosten.
- Da sowieso in 2-jährigem Turnus Luftbilder für Kiel erstellt werden, kann daran anschließend eine Aktualisierung des Solarkatasters für ca.10% des Erstpreises erfolgen. Eine Aktualisierung wäre bei der anderen Methode immer mit eine neuen Laserscannermessung verbunden. Die Berechnung selbst würde ca. 75% des Erstpreises kosten.
In Anbetracht der Kosten könnte in Erwägung gezogen werden, das Solarpotential nur für einen Teil des Stadtgebietes, beispielsweise ein Neubaugebiet, zu ermitteln und darzustellen.
Alternativ wird zur Zeit ein
Angebot eines privaten Unternehmens geprüft, wonach eine unentgeltliche
Erzeugung eines Solarkatasters in Aussicht gestellt wird. Hierzu wird auf die
nichtöffentliche Vorlage 0968/2009 verwiesen.
Peter Todeskino
Bürgermeister
