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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0525/2009-1

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Ratsversammlung hat am 17.09.2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, bis Oktober 2009 zu prüfen und darzulegen, wie die LH Kiel das Potenzial der Stadt für die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf Kieler Dächern ermitteln und auf der Internetseite www.kiel.de  anhand interaktiver Karten gebäudescharf darstellen kann. Dabei sind finanzielle, organisatorisch-technische sowie datenschutzrechtliche Belange einzubeziehen."

 

Die Prüfung durch das Stadtvermessungsamt hat folgendes ergeben:

 

Die Berechnung und Darstellung des Solarpotentials der Dächer im Kieler Stadtgebiet (Solarkataster) ist  technisch möglich. Es gibt aber datenschutzrechtliche Vorbehalte.

 

Das Solarkataster kann auf Basis von Laserscannerdaten oder auf Basis von Luftbildern erzeugt werden.

 

Nachfolgend werden die beiden technischen Lösungen unter Einbeziehung der Kosten und Belange des Datenschutzes gegenübergestellt:


 

 

Laserscannergestützte Methode

Luftbildgestütze Methode

organisatorisch - technische Aspekte

Berechnung

Zunächst werden Form, Neigung, Ausrichtung und Verschattung von Dachflächen ermittelt. Auf dieser Basis wird das Solarpotential berechnet.

Eingangsdaten

Laserscannerdaten (4 Punkte/m²), Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK), zur Kontrolle Luftbilder

hochauflösende Luftbilder

Verfügbarkeit der Eingangsdaten

Laserscannerdaten: Vergabe
ALK: vorhanden
Luftbilder: vorhanden

Luftbilder (5 cm Bodenauflösung) werden seit 2005 in 2-jährigem Turnus erstellt (aktuell 2009)

Darstellung im Internet

Die gebäudescharfe Darstellung im Internet mit Informationen wie z. B. Eignungsgrad, maximale Modulfläche und Stromertrag kann vom Stadtvermessungsamt geleistet werden (ähnlich wie Baudenkmal- oder Baumfällkataster); die Darstellung von weitergehenden Informationen über Berechnungsmethodik, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Bau von Solaranlagen nicht.

finanzielle Aspekte

Laserscannerdaten

30.000 €

entfällt

Auswertung

48.000 €

91.000 €

datenschutzrechtliche Aspekte

 

Die Datenschutzstelle des Rechtsamtes vertritt folgende Auffassung:

Personenbezogene Daten sind auch Einzelangaben über sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren natürlichen Person (§2(1) LDSG). Die hier in Frage kommenden Daten fallen unter diese Definition.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn die oder der Betroffene vorher eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift diese erlaubt. Eine solche Rechtsvorschrift existiert nicht. Ob eine eventuell zu schaffende Ortssatzung eine ausreichende Rechtsvorschrift sein kann, wäre noch zu prüfen.

Die Einwilligung muss von jeder natürlichen Person vorher separat eingeholt werden. Die Methode der "negativen Einwilligungserklärung" auf Widerspruchsbasis (Veröffentlichung mit Einspruchsfrist, die zunächst das Einverständnis der/des Betroffenen unterstellt), wie sie in Wiesbaden angewendet wurde, ist rechtlich nicht zulässig.

 

Anmerkung: Die Stadt Osnabrück hat ein Solarkataster ohne datenschutzrechtliche Bedenken veröffentlicht.

 

 

Bewertung:

Das luftbildgestützte Verfahren hat gegenüber dem laserscannergestützten Verfahren folgende Vorteile und sollte nach Klärung der datenschutzrechtlichen Belange aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich weiterverfolgt werden:

 

-         Die Messungen sind exakter, da die Auflösung höher ist (400 anstatt 4 Punkte/m²).

 

-         Es besteht aufgrund der hohen Auflösung der Luftbilder die Möglichkeit, nach der ersten groben Analyse ins Detail zu gehen.

 

-         Ein  3D-Stadtmodell ist im Preis enthalten. Dieses würde bei der laserscannergestützten Methode ca. 30.000€ zusätzlich kosten.

 

-         Da sowieso in 2-jährigem Turnus Luftbilder für Kiel erstellt werden, kann daran anschließend eine Aktualisierung des Solarkatasters für ca.10% des Erstpreises erfolgen.  Eine Aktualisierung wäre bei der anderen Methode immer mit eine neuen Laserscannermessung verbunden. Die Berechnung selbst würde ca. 75% des Erstpreises kosten.

 

In Anbetracht der Kosten könnte in Erwägung gezogen werden, das Solarpotential nur für einen Teil des Stadtgebietes, beispielsweise ein Neubaugebiet, zu ermitteln und darzustellen.

 

Alternativ wird zur Zeit ein Angebot eines privaten Unternehmens geprüft, wonach eine unentgeltliche Erzeugung eines Solarkatasters in Aussicht gestellt wird. Hierzu wird auf die nichtöffentliche Vorlage 0968/2009 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 5, 2009 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen