Infosystem Kommunalpolitik
Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0978/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmbelästigung zur Kieler Woche
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 23.11.2009
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
|
Nov 19, 2009
|
Antrag
Kleine Anfrage:
Lärm- und Geräuschbelästigungen
sind im BGB sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Eine Gefährdung der
Nachbarschaft durch Lärmbelästigung wird angenommen, wenn die angegebenen
Immissionswerte überschritten werden. Für solche Störereignisse – an nicht mehr
als maximal 5% der Tage oder Nächte eines Jahres – kann es zu einer
Einzelprüfung kommen und die Belastung kann Dritten zugemutet werden. Das
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit teilte einem Bürger hierzu im
Zusammenhang mit der Kieler Woche folgendes mit:
„Das Kieler-Woche-Büro vergibt die
Flächen an Veranstalter, die dann eigenverantwortlich die Flächen gestalten.
Die Veranstalter der Flächen sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen
Emissionsrichtwerte einzuhalten. Diese betragen 70 dB von 10.00 - 22.00 Uhr und
55 dB von 22.00 - 24.00 Uhr."
Die genannten dB-Werte würden
zumindest bedeuten, dass ab 22.00 Uhr keine Open-Air-Musik zu hören sein
dürfte, denn 55 dB entspricht der Lautstärke eines normalen Gesprächs.
Vor diesem Hintergrund stelle ich
folgende Fragen:
- Kam
es bisher zu Einzelprüfungen wegen der Lärmbelastungen zur Kieler Woche,
zum Ducksteinfestival oder einer anderen Veranstaltung?
- Wird
seitens des Ordnungsamtes, der Polizei oder einer anderen Institution die
Einhaltung der Emissionsrichtwerte kontrolliert und finden solche
Messungen bzw. Kontrollen auch nach 22.00 bzw. 24.00 Uhr statt?
- Wie
und wo werden die Messungen ggf. durchgeführt und gibt es entsprechende
Messprotokolle?
gez. Björn Sander f.d.R.
