Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0978/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Kleine Anfrage:

 

Lärm- und Geräuschbelästigungen sind im BGB sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Eine Gefährdung der Nachbarschaft durch Lärmbelästigung wird angenommen, wenn die angegebenen Immissionswerte überschritten werden. Für solche Störereignisse – an nicht mehr als maximal 5% der Tage oder Nächte eines Jahres – kann es zu einer Einzelprüfung kommen und die Belastung kann Dritten zugemutet werden. Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit teilte einem Bürger hierzu im Zusammenhang mit der Kieler Woche folgendes mit:

„Das Kieler-Woche-Büro vergibt die Flächen an Veranstalter, die dann eigenverantwortlich die Flächen gestalten. Die Veranstalter der Flächen sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Emissionsrichtwerte einzuhalten. Diese betragen 70 dB von 10.00 - 22.00 Uhr und 55 dB von 22.00 - 24.00 Uhr."

Die genannten dB-Werte würden zumindest bedeuten, dass ab 22.00 Uhr keine Open-Air-Musik zu hören sein dürfte, denn 55 dB entspricht der Lautstärke eines normalen Gesprächs.

 

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Kam es bisher zu Einzelprüfungen wegen der Lärmbelastungen zur Kieler Woche, zum Ducksteinfestival oder einer anderen Veranstaltung?

 

  1. Wird seitens des Ordnungsamtes, der Polizei oder einer anderen Institution die Einhaltung der Emissionsrichtwerte kontrolliert und finden solche Messungen bzw. Kontrollen auch nach 22.00 bzw. 24.00 Uhr statt?

 

  1. Wie und wo werden die Messungen ggf. durchgeführt und gibt es entsprechende Messprotokolle?

 

 

gez. Björn Sander                        f.d.R.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen