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Antrag der Verwaltung - 0980/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2010
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 26.11.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Nov 10, 2009
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Dec 8, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2009
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Antrag
Antrag:
Den in der Anlage 1 zusammengefassten Vorschlägen zur Einrichtung neuer Planstellen, zu Stellenstreichungen, zu Anhebungen der wöchentlichen Arbeitszeit sowie zur Aufhebung von KW-Vermerken sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2009 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Für die Aufstellung des Stellenplanes gelten die von der Ratsversammlung am 21./22. Dezember 1992 beschlossenen Grundsätze über die Aufstellung des Stellenplanes.
Danach dürfen neue, unabweisbar notwendige Planstellen grundsätzlich nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder tariflicher Vereinbarungen, für neue, von der Ratsversammlung konkret beschlossene Aufgaben und Aufgabenerweiterungen oder bei erheblicher Arbeitsvermehrung, die durch andere Maßnahmen nicht mehr aufgefangen werden können, eingerichtet werden.
Voraussetzung für die Einrichtung neuer Planstellen ist, dass entweder in gleichem Umfang andere Planstellen gestrichen werden oder eine überwiegende Kostenneutralität auf andere Weise nachgewiesen wird.
Die von den Ämtern und Betrieben vorgelegten Stellenplananträge sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Wie bereits im Vorjahr kann von den Ämtern in der überwiegenden Zahl der Fälle keine Kostendeckung angeboten werden. In der Anlage 1 wird im Einzelfall darauf hingewiesen.
Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss des Personalausschusses vom 19.11.1984 erteilten Befugnisse getroffen hat:
· Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit,
· Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des BAT / TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
· Anbringen von KU- und KW-Vermerken.
Die Anlage 2 enthält außerdem Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege).
Die Anpassung der Planstellen im Sozial- und Erziehungsdienst an den neuen Tarifvertrag erfolgt nach den tariflichen Regelungen und wird aufgrund des erforderlichen Prüfungsaufwandes erst im Stellenplan 2011 eingearbeitet.
Die finanziellen Auswirkungen aller Veränderungen zum Stellenplan sind, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, in der Anlage 3 dargestellt. Für alle Berechnungen wurden Personalkostenmittelwerte verwendet, die für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ermittelt wurden. Planstellen, für die Kosten erstattet werden, sind unberücksichtigt geblieben.
Diese Berechnung vergleicht die Soll-Werte der Stellenpläne 2009 und 2010 unabhängig von der aktuellen Besetzung. Dass zu streichende Planstellen ggf. bereits längerfristig frei waren oder neue Stellen erst im Laufe des kommenden Haushaltsjahres besetzt werden können, bleibt dabei ebenso unberücksichtigt wie die persönlichen Belange der Stelleninhaber/innen (z.B. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Zahlungseinstellung wg. Erkrankung, Altersteilzeit). Ein direkter Vergleich mit den Werten der Personalkostenplanung kann daher nicht angestellt werden.
In der Anlage 4 wird die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.
Die Vorlage sieht für den Stellenplan 2010 (ohne nachrichtlich geführte Planstellen) eine Steigerung um rd. 25 Planstellen vor. Nach Personalkostenmittelwerten ist, einschließlich der sonstigen Veränderungen durch Stellenneubewertung oder -umwandlung und Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, eine Steigerung der stellenplanrelevanten Personalkosten um 1,8 Mio. € zu erwarten.
Wesentliche Veränderungen im Stellenplan 2010:
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Im Personalvermittlungskontingent und im Personalpool
der Betreuungs- und Pflegedienste konnten 26 Planstellen gestrichen werden. 0,5
Planstellen sind neu hinzugekommen (Einsparung nach Mittelwerten: 1,3 Mio. €).
- Allein im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Teilplan 3650) werden durch die Neuberechnung des Personalbedarfs sowie durch zusätzliche Verwaltungsstellen 17,8 zusätzliche Planstellen bzw. Planstellenanteile mit einem Personalkostenbedarf von 868.000 € nach Mittelwerten erforderlich.
-
Darüber hinaus beantragt das Amt für Schule, Kinder-
und Jugendeinrichtungen in verschiedenen Bereichen weitere 17,1 Planstellen
bzw. Planstellenanteile
(883.000 €).
-
Im Amt für Wohnen und Grundsicherung erhöht sich der
Personalbedarf durch Mehrarbeit um 6,4 Planstellen (344.000 €).
-
Zur Umsetzung der Neuordnung der Beruflichen Schulen
sowie für Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II benötigt die
Immobilienwirtschaft 5 neue Planstellen (373.000 €).
Für den Stellenplan 2010 (ohne nachrichtlich geführte Planstellen) ergeben sich folgende Veränderungen:
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volle Planstellen |
Mittelwerte |
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neue Planstellen |
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66,1 |
3.863.000 |
€ |
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gestrichene Planstellen |
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-14,3 |
-685.000 |
€ |
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entfallene KW-Planstellen |
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-32,0 |
-1.607.000 |
€ |
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sonstige Veränderungen[1] |
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5,5 |
204.000 |
€ |
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Ergebnis
2010 |
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25,3 |
1.775.000 |
€ |
Dieter Kurbjuhn
Stadtrat
[1] Auf- und Abwertung von Planstellen, Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Umwandlung von Planstellen (siehe Anlage 2)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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41,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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50,3 kB
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