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Antrag der Verwaltung - 0985/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf eine baufachliche Prüfung im Bereich der Förderprogramme Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" und Konjunkturprogramm II
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 02.11.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Nov 5, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2009
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Antrag
Antrag:
Für Bauvorhaben aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
und dem Konjunkturprogramm II wird bei Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von unter 100.000 € sowie bei energetischer Sanierung unter 250.000 € analog zur Landesregelung auf eine baufachliche Prüfung verzichtet.
Begründung:
Durch die beiden Förderprogramme des Bundes, dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und dem Konjunkturprogramm II, ist in den Bauämtern der Kreise und kreisfreien Städte eine extreme Überlastungssituation entstanden, so dass die Gefahr bestand, dass nicht abgerufene Mittel aus diesen Programmen verfallen würden.
Für das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hatte das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein bereits im August 2009 mitgeteilt, dass künftig bei Maßnahmen, deren Investitionskosten 100.000 € nicht überschreiten, auf die bisher vorgesehene baufachliche Prüfung verzichtet werden kann.
Ebenso konnte auch für die Abwicklung des sog. Konjunkturprogramms II nach der Änderung der entsprechenden Rahmenrichtlinie zur Umsetzung der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes gewährten Finanzhilfen für Maßnahmen der Kommunen und von Dritten in Schleswig-Holstein Erleichterung erreicht werden.
Durch die Änderung der Rahmenrichtlinie des Konjunkturprogramms II ist die baufachliche Prüfung bei Maßnahmen, deren Investitionskosten 100.000 € nicht überschreiten und Baumaßnahmen der energetischen Sanierung, deren Investitionskosten 250.000 € nicht überschreiten, nicht mehr erforderlich.
Allerdings muss sich die Stadt an dem Gesamtvolumen der Programme mit einem Eigenanteil beteiligen, so dass die städtische Vergaberichtlinie vom 05.12.2007 sowie die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit anzuwenden ist.
Zurzeit liegen der Immobilienwirtschaft insgesamt 43 ungeprüfte Anträge sowohl städtischer Einrichtungen als auch freier Träger für das Konjunkturprogramm II und das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ vor, deren baufachliche Prüfung sich aller Voraussicht nach noch Monate hinziehen würde.
30 dieser Maßnahmen befinden in dem genannten Bereich (100.000 € bis 250.00 €), so dass die Verwaltung vorschlägt, für diese Maßnahmen auf die baufachliche Prüfung für die Dauer der beiden Förderprogramme zu verzichten.
Eine mit dieser Entscheidung ermöglichte zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen entspräche dem Ziel des Programms, die Investitionsimpulse möglichst schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen zu lassen.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,2 kB
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(wie Dokument)
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48,7 kB
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