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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1013/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die fünfte Nachtragssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

 

     Änderungen zur Anlage 2 (Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, die nicht satzungsgemäß gegen Gebühr gesäubert werden (§ 6))

Die Anlage 2 der Satzung wird an die Veränderungen der Reinigungsfähigkeit der im Kieler Stadtgebiet befindlichen Straßen angepasst. Die Veränderungen haben ihre Ursache in z. B. der baulichen bzw. der tatsächlichen Beschaffenheit und dem Verschmutzungsgrad. Die Ortsbeiräte werden jeweils entsprechend informiert.

In der Anlage 2 werden der Flötenhalterweg, der Pumpenweg und der Verbindungsweg Elisabeth-von-Thadden-Straße - Elisabeth-Gloeden-Ring neu hinzugefügt.

 

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

 

 

 

 

Gert Meyer

Stadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Nachtragssatzung

 

zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel

(Straßenreinigungssatzung)

 

Vom ..........................

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), durch LVO vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), sowie der §§ 1, 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom .......................... folgende Satzung erlassen:

 

 

 

Artikel 1

 

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel vom 22.12.2004 (veröffentlicht in den Kieler Nachrichten vom 27.12.2004), zuletzt geändert durch die 4. Nachtragssatzung vom 16.12.2008 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 20.12.2008), wird wie folgt geändert:

 

     In der Anlage 2: Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, die nicht satzungsgemäß gegen Gebühr gesäubert werden (§ 6) wird folgender Text neu hinzugefügt:

 

- Flötenhalterweg

- Pumpenweg

- Verbindungsweg Elisabeth-von-Thadden-Straße - Elisabeth-Gloeden-Ring

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

 

Kiel, den .......................

 

Der Oberbürgermeister

Torsten Albig

(Stadtsiegel)

 

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Finanzielle Auswirkungen: (zu der Maßnahme:  „Fünfte Nachtragssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung)“

=>   Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 25, 2009 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen