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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1014/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der erste Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) wird beschlossen (siehe Anlage 1).

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der vorgelegte Nachtrag enthält im Wesentlichen folgende Änderungen

(die Änderungen des Textes der Entgeltordnung sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

      Städtische Wertstoffhöfe (§ 1 / § 2)

Die Entgelte auf den städtischen Wertstoffhöfen sind aufgrund der aktuellen Entgeltkalkulation teilweise anzupassen. Zusätzlich werden einige Texte in der Tabelle eindeutiger formuliert.

Weiterhin wird die Maßeinheit Mg (Megagramm = Tonne) als Bemessungsgrundlage neu eingeführt, weil sich in der Praxis ein Bedarf dafür gezeigt hat.

 

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Gert Meyer

Stadtrat

 

 

1. Nachtrag

 

zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)

 

Vom ......................

 

 

Aufgrund § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom ................................ die folgende Entgeltordnung erlassen:

 

 

 

Artikel 1

 

Die Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) vom 20.03.2009 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 28.03.2009), wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:

 

Abfallart

Beispiele

Entgelt / Netto

Aktenvernichtung

gemäß Bundesdatenschutzgesetz

0,20 € / kg Akten

+ 6,00 € Anlieferungspauschale

Altholz, belastet (A IV)

behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen

50,00 € / m³

Altholz, unbelastet

(AI – AIII)

Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung

17,00 € / m³

Bauschutt, unbelastet

Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand

15,00 € / m³

22,50 € / Mg

Bau- und Abbruchabfälle, gemischt

Kunststofffenster und -türen

50,00 € / m³

125,00 € / Mg

Folien

frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen

0,00 €

Grünabfall

Grünschnitt

14,00 € / m³

80,00 € / Mg

Baumstubben:

ab 40 cm Durchmesser

 

 

10,00 / Stck.

ab 60 cm Durchmesser

 

16,00 € / Stck.

Baumstämme:

> 20 cm Durchmesser

 

4,00 € / lfd. Meter

Glas

 

Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser

0,00 €

Elektrogroßgeräte

Waschmaschine, Wäschetrockner

0,00 €

elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte *

Fön, Rasierapparat

0,00 €

IT-Geräte, Unterhaltungselektronik *

Fernseher, Computer

0,00 €

Kühlgeräte *

Kühlschrank

0,00 €

Metallschrott

Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile

0,00 €

Papier, Pappe, Kartonagen

 

0,00 €

Reifen PKW

 

2,00 € / Reifen o. Felge

2,50 € / Reifen m. Felge

Reifen LKW

 

13,00 €/Reifen o. Felge

15,00 €/Reifen m. Felge


Sperrgut

 

21,00 € / m³

120,00 € / Mg

* Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.

 

 

§ 2

 

(1) Anlieferungen über 10 m³ je Abfallfraktion können abgewiesen werden.

 

(2) Den Entgelten gemäß § 1 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.

 

(3) Bei einem nicht vollständigen m3, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.

 

(4) Bei Anlieferungen aus anderen Kreisen wird zusätzlich eine Pauschale von 3,00 € pro Anlieferung erhoben.

 

 

 

Artikel 2

 

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

Kiel, den .............................

 

Der Oberbürgermeister

Torsten Albig

(Stadtsiegel)

 

 

Gegenüberstellung der Änderungen der Entgeltordnung Wertstoffhöfe aufgrund des

1. Nachtrages zum 01.01.2010

 

bisheriger Text geänderter Text

(fett und kursiv)

§ 1

 

Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:

 

Abfallart

Beispiele

Entgelt / Netto

Aktenvernichtung

gemäß Bundesdatenschutzgesetz

0,20 € / kg Akten

+ 6,00 €

Anlieferungspauschale

Altholz, belastet (A IV)

behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen

50,00 € / m³

Altholz, unbelastet

(AI – AIII)

Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten ohne Beschichtung

17,00 € / m³

Bauschutt, unbelastet

Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand

15,00 € / m³

Bau- und Abbruchabfälle, gemischt

Mit Kunststofffenster und -türen, Laminat

50,00 € / m³

Folien

frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen

0,00 €

Grünabfall

Grünschnitt

15,00 € / m³

 

Baumstubben:

ab 40 cm Durchmesser

 

 

10,00 / Stck.

ab 60 cm Durchmesser

 

16,00 € / Stck.

Baumstämme:

> 20 cm Durchmesser

 

4,00 € / lfd. Meter

Glas

 

Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser

0,00 €

Elektrogroßgeräte

Waschmaschine, Wäschetrockner

0,00 €

elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte *

Fön, Rasierapparat

0,00 €

IT-Geräte, Unterhaltungselektronik *

Fernseher, Computer

0,00 €

Kühlgeräte *

Kühlschrank

0,00 €

Metallschrott

Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile

0,00 €

Papier, Pappe, Kartonagen

 

0,00 €

Reifen PKW

 

2,00 € / Reifen o. Felge

2,50 € / Reifen m. Felge

Reifen LKW

 

13,00 €/Reifen o. Felge

15,00 €/Reifen m. Felge


Sperrgut

 

21,00 € / m³

 

*  Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.

 

§ 1

 

Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:

 

Abfallart

Beispiele

Entgelt / Netto

Aktenvernichtung

gemäß Bundesdatenschutzgesetz

0,20 € / kg Akten

+ 6,00 €

Anlieferungspauschale

Altholz, belastet (A IV)

behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen

50,00 € / m³

Altholz, unbelastet

(AI – AIII)

Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung

17,00 € / m³

Bauschutt, unbelastet

Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand

15,00 € / m³

22,50 € /  Mg

Bau- und Abbruchabfälle, gemischt

Mit Kunststofffenster und -türen, Laminat

50,00 € / m³

125,00 € / Mg

Folien

frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen

0,00 €

Grünabfall

Grünschnitt

14,00 € / m³

80,00 € / Mg

Baumstubben:

ab 40 cm Durchmesser

 

 

10,00 / Stck.

ab 60 cm Durchmesser

 

16,00 € / Stck.

Baumstämme:

> 20 cm Durchmesser

 

4,00 € / lfd. Meter

Glas

 

Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser

0,00 €

Elektrogroßgeräte

Waschmaschine, Wäschetrockner

0,00 €

elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte *

Fön, Rasierapparat

0,00 €

IT-Geräte, Unterhaltungselektronik *

Fernseher, Computer

0,00 €

Kühlgeräte *

Kühlschrank

0,00 €

Metallschrott

Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile

0,00 €

Papier, Pappe, Kartonagen

 

0,00 €

Reifen PKW

 

2,00 € / Reifen o. Felge

2,50 € / Reifen m. Felge

Reifen LKW

 

13,00 €/Reifen o. Felge

15,00 €/Reifen m. Felge


Sperrgut

 

21,00 € / m³

120,00 € / Mg

*  Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.

 

§ 2

 

 (3) Bei einem nicht vollständigen m3 oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.

 

§ 2

 

 (3) Bei einem nicht vollständigen m3, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: (zu der Maßnahme:  „Erster Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)“

ð     Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

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Beschlüsse

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Nov 25, 2009 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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