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Antrag der Verwaltung - 1014/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erster Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 13.11.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 25, 2009
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2009
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der vorgelegte Nachtrag enthält im Wesentlichen folgende Änderungen
(die Änderungen des Textes der
Entgeltordnung sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):
Städtische
Wertstoffhöfe (§ 1 / § 2)
Die Entgelte auf den städtischen Wertstoffhöfen sind aufgrund der aktuellen Entgeltkalkulation teilweise anzupassen. Zusätzlich werden einige Texte in der Tabelle eindeutiger formuliert.
Weiterhin wird die Maßeinheit Mg (Megagramm = Tonne) als Bemessungsgrundlage neu eingeführt, weil sich in der Praxis ein Bedarf dafür gezeigt hat.
Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.
Gert Meyer
Stadtrat
1.
Nachtrag
zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)
Vom ......................
Aufgrund § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom ................................ die folgende Entgeltordnung erlassen:
Artikel 1
Die Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) vom 20.03.2009 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 28.03.2009), wird wie folgt geändert:
§ 1
Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen
Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen
Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:
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Abfallart |
Beispiele |
Entgelt / Netto |
|
Aktenvernichtung |
gemäß Bundesdatenschutzgesetz |
0,20 € / kg Akten + 6,00 € Anlieferungspauschale |
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Altholz, belastet (A IV) |
behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen |
50,00 € / m³ |
|
Altholz, unbelastet (AI – AIII) |
Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung |
17,00 € / m³ |
|
Bauschutt, unbelastet |
Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand |
15,00 € / m³ 22,50 € / Mg |
|
Bau- und Abbruchabfälle, gemischt |
Kunststofffenster und -türen |
50,00 € / m³ 125,00 € / Mg |
|
Folien |
frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen |
0,00 € |
|
Grünabfall |
Grünschnitt |
14,00 € / m³ 80,00 € / Mg |
|
Baumstubben: ab 40 cm Durchmesser |
|
10,00 / Stck. |
|
ab 60 cm Durchmesser |
|
16,00 € / Stck. |
|
Baumstämme: > 20 cm Durchmesser |
|
4,00 € / lfd. Meter |
|
Glas |
Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser |
0,00 € |
|
Elektrogroßgeräte |
Waschmaschine, Wäschetrockner |
0,00 € |
|
elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte * |
Fön, Rasierapparat |
0,00 € |
|
IT-Geräte, Unterhaltungselektronik * |
Fernseher, Computer |
0,00 € |
|
Kühlgeräte * |
Kühlschrank |
0,00 € |
|
Metallschrott |
Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile |
0,00 € |
|
Papier, Pappe, Kartonagen |
|
0,00 € |
|
Reifen PKW |
|
2,00 € / Reifen o. Felge 2,50 € / Reifen m. Felge |
|
Reifen LKW |
|
13,00 €/Reifen o. Felge 15,00 €/Reifen m. Felge |
Sperrgut |
|
21,00 € / m³ 120,00 € / Mg |
* Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.
§ 2
(1) Anlieferungen über 10 m³ je Abfallfraktion können abgewiesen werden.
(2) Den Entgelten gemäß § 1 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.
(3) Bei einem nicht vollständigen m3, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.
(4) Bei Anlieferungen aus anderen Kreisen wird zusätzlich eine Pauschale von 3,00 € pro Anlieferung erhoben.
Artikel 2
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Kiel, den .............................
Der Oberbürgermeister
Torsten Albig
(Stadtsiegel)
Gegenüberstellung der Änderungen der
Entgeltordnung Wertstoffhöfe aufgrund des
1. Nachtrages zum
01.01.2010
bisheriger Text geänderter Text
(fett und kursiv)
|
§ 1 Bei
Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die
Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als
aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:
* Nur Geräte,
die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten
Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden. |
§ 1 Bei
Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die
Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als
aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:
* Nur
Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten
Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
§ 2 (3) Bei
einem nicht vollständigen m3 oder lfd. Meter wird das Entgelt nur
anteilig berechnet. |
§ 2 (3) Bei
einem nicht vollständigen m3, Mg oder lfd. Meter
wird das Entgelt nur anteilig berechnet. |
Finanzielle Auswirkungen: (zu der Maßnahme: „Erster Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)“
ð
Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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Teilplan mit Bezeichnung: |
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- |
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|
Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.: |
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- |
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Bezeichnung der Maßnahme: |
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Auszahlungen im
Teilfinanzplan für Investitionen
Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:
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|
Investitionskosten |
Städtischer Eigenanteil |
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|
Haushaltsjahr |
|
EUR |
|
EUR |
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1. Planjahr |
|
EUR |
|
EUR |
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2. Planjahr |
|
EUR |
|
EUR |
|
3. Planjahr |
|
EUR |
|
EUR |
|
später |
|
EUR |
|
EUR |
|
Gesamtkosten |
|
EUR |
|
EUR |
Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:
(Bitte
entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)
|
|
ja (Teilplan |
|
, Pos.-Nr. |
|
) |
|
|
nein |
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Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:
|
|
Aufwendungen im
Teilergebnisplan (pro Jahr)
|
Personalkosten: |
|
EUR (Teilplan |
|
, Pos.-Nr. |
|
) |
|
Sachkosten: |
|
EUR (Teilplan |
|
, Pos.-Nr. |
|
) |
|
Kapitalkosten 1): |
|
EUR (Teilplan |
612 |
, Pos.-Nr. |
20 |
) |
|
(Kapitalkosten insgesamt: |
|
EUR) |
||||
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.
Die Folgekosten sind im
Teilergebnisplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)
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|
ja |
|
|
nein |
Wenn „nein“, Deckung angeben:
|
|
Durch die Maßnahme
entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):
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· |
|
EUR - |
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|
(Teilplan |
|
, Pos.-Nr. |
|
) |
|
|
|
· |
|
EUR - |
|
||||
|
|
(Teilplan |
|
, Pos.-Nr. |
|
) |
|
|
|
· |
|
EUR - |
|
||||
|
|
(Teilplan |
|
, Pos.-Nr. |
|
) |
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