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ALLRIS - Drucksache

Antrag der FDP-Ratsfraktion - 1037/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Änderungsantrag

 

Die Drs. 0983/2009 („Keine Steuersenkung zu Lasten der Kommunen“) erhält folgende Fassung:

 

1.               Die Kieler Ratsversammlung appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an die Bundesregierung, bei der geplanten Steuerreform die Interessen der Kommunen zu wahren und den Städten, Kreisen und Gemeinden die Finanzierung ihrer kommunalen Aufgaben zu ermöglichen.

 

2.               Die Kieler Ratsversammlung appelliert an die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags und an die Landesregierung, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass im Rahmen der geplanten Steuerreform die Finanzierung der kommunalen Aufgaben sichergestellt wird und Steuersenkungen nicht zu Lasten der Kommunen gehen.

 

3.               Die Kieler Ratsversammlung fordert die Bundesregierung und alle Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, die Gemeindefinanzierung auf eine stabile, konjunkturunabhängige Basis zu stellen. Dazu sollen von einer Kommission, in der Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates und der Gemeinden beteiligt werden, noch im Jahr 2010 Vorschläge erarbeitet werden.

 

4.         Die Kieler Ratsversammlung fordert die Bundesregierung auf, die Reduzierung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU) zurückzunehmen. Der Bundesanteil muss sich an den tatsächlich entstandenen Kosten für die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, etc.) orientieren.

 

5.         Die Ratsversammlung fordert das Land Schleswig-Holstein auf, den von der rot-grünen Landesregierung 2004 eingeführten Deckel in Höhe von 60 Mio. Euro für die Personalkostenförderung der Kindertageseinrichtungen aufzuheben und die Summe den gestiegen Personalkosten und den veränderten Anforderungen an Kindertageseinrichtungen anzupassen.

 

 

Begründung zu 1 - 3:

Zu oft werden den Kommunen vom Landtag oder dem Bundestag Aufgaben zugewiesen, ohne dass die zur Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. So hatten z.B. die Kommunen in Schleswig-Holstein nach dem neuen Schulgesetz neue Schulformen und neue Raumstandards (Oberstufenreform) umzusetzen, ohne dass sich das Land in einer angemessenen Weise an den Kosten beteiligte.

Dieser vielfältige Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip führte bei den Kommunen zu steigenden Schulden. Aber auch die stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuereinnahmen haben zur Folge, dass Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in finanzielle Notlagen geraten. Daher ist es dringend erforderlich, die Finanzierung kommunaler Aufgaben auf eine neue Basis zu stellen. Es sind deshalb gemeinsam mit allen Beteiligten Konzepte zu erarbeiten, wie zukünftig die Finanzierung kommunaler Aufgaben konjunkturunabhängig und aufgabenbezogen sichergestellt werden kann.

 

Begründung zu 4:

Den Kommunen ist nicht zu zumuten, dass eine weitere finanzielle Belastung durch die Absenkung des Bundesanteils bei den KdU entsteht. Der Bund hat seinen Anteil in den Jahren 2007 bis 2010 von 31,2 auf 22,9 Prozent gesenkt. Zielsetzung von Hartz IV war, die Kommunen zu entlasten. Tatsächlich aber können die Kommunen die Belastungen aus Hartz IV nicht mehr tragen. Vertrauen in eine mögliche Neuorganisation des SGB II geht verloren, wenn die Rahmenbedingungen sich für die Kommunen stets verschlechtern. Das Ziel des Bundes, keine Schulden machen zu wollen, darf nicht dazu führen, dass Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden.

 

 

Begründung zu 5:

Seit der Einführung des Deckels im Jahre 2004 durch die damalige rot-grüne Landesregierung hat es keine Anpassung trotz erhöhter Personalaufwendungen für das pädagogische Personal, höhere Qualitätsanforderungen und verstärkte Förderung im kostenaufwendigen U3-Bereich in den Kindertageseinrichtungen gegeben.

 

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP fordert eine Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes dahingehend, dass eine aufgabenbezogene Finanzierung stattfindet. Die Ratsversammlung spricht sich dafür aus, dass in diese Überprüfung die Personalkostenförderung der Kindertageseinrichtungen einbezogen wird, weil sie eine Aufgabe ist, die sich dynamisch entwickelt und somit eine Deckelung des Betrages auf 60 Mio. Euro nicht gerechtfertigt ist.

 

Besonders nach dem nicht ausgeglichenen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich der Großen Koalition dürfen die Kommunen nicht zusätzlich durch „indirekte“ Kürzungen bei Fördermitteln belastet werden.

 

 

Jan Wohlfarth

Sozialpol. Sprecher

 

Stefan Kruber                                                                         

Fraktionsvorsitzender und                                                      f. d. R. Rüdiger Dieck

Finanzpol. Sprecher                                                                     Fraktionsgeschäftsführer

 

 

 

 

gez. Helmut Landsiedel                                                       f. d. R. Peter Helm

Fraktionsvorsitzender                                                             Fraktionsgeschäftsführer

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Beschlüsse

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Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - geändert beschlossen