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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage Direkte Demokratie - 1044/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Geschwindigkeitsbegrenzung Helmholtzstraße

 

 

1. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten Karlstal und Helmholtzstr. vollständig oder in Teilbereichen als Tempo- 30- Zone zu gestalten?

 

2. Kann zur Abwehr von Unfällen der Bereich Kaiserstr./ Helmholtzstr. verkehrsberuhigt oder durch bauliche Maßnahmen (Spiegel, Schwellen...) für die Überquerung von Fußgängerinnen, Radfahrerinnen usw. sicherer gemacht werden.

 

 

 

 

Gez. Ingrid Zimmermann

Ingrid Zimmermann

 


 

 

Stadtrat Kurbjuhn Kiel, 17.11.2009

Dezernent für Bürgerangelegenheiten,

Inneres und Ordnung

 

Antwort auf die Kleine Anfrage

 

Drucksache 

Geschwindigkeitsbegrenzung Helmholtzstraße

 

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 09.11.2009 zur Ratsversammlung am 21.01.2010

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 21.01.2010 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1:

Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten Karlstal und Helmholtzstr. vollständig oder in Teilbereichen als Tempo- 30- Zone zu gestalten?

 

 

Antwort:

Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone ist rechtlich nicht möglich. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dürfen keine Straßen einbezogen werden, die zum Vorfahrtstraßennetz gehören, über benutzungspflichtige Radwege, ampelgesicherte Einmündungen oder Fahrstreifenmarkierungen verfügen. Grundsätzlich muss an Einmündungen eine Rechts- vor- Links- Regelung gelten. Der Durchgangsverkehr muss von geringer Bedeutung sein.

Die Anordnung einer punktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung ist ebenfalls nicht möglich. Für Fußgänger und Radfahrer sind beidseitig baulich angelegte Geh- und Radwege vorhanden. Ein Überqueren der Fahrbahn wird durch mehrere Ampelanlagen gesichert. Aus der Unfallstatistik der Polizeidirektion Kiel ergibt sich keine auffällige Häufung von Verkehrsunfällen, die auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind.

 

 

Frage 2:

Kann zur Abwehr von Unfällen der Bereich Kaiserstr./ Helmholtzstr. verkehrsberuhigt oder durch bauliche Maßnahmen (Spiegel, Schwellen...) für die Überquerung von Fußgängerinnen, Radfahrerinnen usw. sicherer gemacht werden.

 

 

Antwort:

Im Kreuzungsbereich Helmholtzstr./ Kaiserstr. hat sich gem. der Unfallstatistik der Polizeidirektion Kiel im Jahr 2009 lediglich ein Verkehrsunfall ereignet. Damit liegt kein auffälliges Unfallgeschehen vor, das Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zum Beispiel durch bauliche Veränderungen rechtfertigen und erfordern würde.

 

 

 

 

Dieter Kurbjuhn

Stadtrat

 

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Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - vertagt

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Jan 21, 2010 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen