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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1053/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Einer Zuwendung bis zur Höhe von 30.000 € (Personal- u. Sachkostenzuschuss) für das Jahr 2010 (Mai bis Dezember) an den Kinder- u. Jugendhilfeverbund gGmbH Kiel (KJHV) für die Aufrechterhaltung der Anlaufstelle „Flex-Werk“ in der Johan­nesstr. 55 wird zugestimmt.

 

Die Mittel für das Haushaltsjahr 2010 werden im Teilplan 331 (Förderung von Trägern der Wohl­fahrtspflege und anderen Trägern) bereitgestellt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In Fortführung der aufsuchenden Arbeit (Streetwork) im Bereich des Vinetaplatzes wurde im September 2007 die Anlaufstelle „Flex-Werk“ vom Kinder- u. Jugendhilfeverbund gGmbH Kiel (KJHV) in enger Verzahnung mit dem Amt für Familie und Soziales und dem Jobcenter eröffnet. Die Zielsetzung war ein niedrigschwelliges Beratungsangebot verbunden mit einem Mittagstischangebot als sogenannter „Türöffner“, um auf diesem Wege Gaardener Bür­ger/innen, insbesondere Mitglieder der unterschiedlichen Szenen aus dem Bereich Vine­taplatz, zu erreichen. Über diesen Weg sollte dann nach Möglichkeit eine Überleitung in eine psychosoziale Betreuung und in weitergehende Beschäftigung- und Qualifizierungsmaß­nahmen erfolgen. Für aktive und ehemalige Teilnehmer/innen sollte die Anlaufstelle eine Alternative zu den Szenetreffs um den Vinetaplatz herum werden.

 

Die Kosten für die Anlaufstelle werden seit 2007 und zunächst noch bis zum 30.04.2010 aus den kommunalen Mitteln für die psychosoziale Betreuung im Rahmen des § 16 a SGB II finanziert (Beschluss des Sozialausschusses v. 22.03.2007; Drs. 0297/2007). Im Rahmen des jährlichen Verwendungsnachweises wurde festgestellt, dass diese Finanzierungsart nicht sachgerecht ist, da es sich zum großen Teil um offene Angebote und nicht um zielge­richtete Hilfen zum Abbau individueller Vermitt­lungshemmnisse und die Integration in den Arbeitsmarkt handelt. Aus diesem Grund hat der KJHV nunmehr zwei getrennte Kostenkal­kulationen (siehe Anlage II) vorgelegt. Es ist geplant, dass der Anteil für die psy­chosoziale Betreuung wie bisher im vol­len Umfang aus den ent­sprechenden Mitteln des Jobcenters finanziert (kommunaler Anteil) wird. Für den Mittags­tisch und die offenen Ange­bote müssen zusätzliche Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 44.000 € p.a. bzw. bis zu 30.000 € für den Zeitraum Mai bis Dezember 2010 (siehe Antrag) bereitgestellt werden. Der Erfolg der Arbeit ist weiterhin zu eva­luieren. Aus diesem Grund soll die Zuwendung mit einem jähr­lichen Zuwendungsbescheid gewährt werden.

 

Die Anlaufstelle besteht im Prinzip aus vier unterschiedlichen Angebotsmodulen (siehe bei­gefügtes Kon­zept, Anlage I). Diese unterschiedlichen Angebote sind aus Kosten- und methodischen Gründen personell eng miteinander verzahnt und an einem Ort gebündelt. Der offenkundige „Türöffner“ ist das Essensangebot, das neben einem preiswerten Mittagstisch auch Snacks und alkoholfreie Getränke bietet. Die freundlichen und hellen Räume mit einer Bücherecke verleiten zu einem Verweilen, zumal es keinen Verzehr­zwang gibt. Die Anlauf­stelle ist werktäglich von 9:00 bis 14:00 geöffnet. Ab Mai 2010 wird auch an einem Tag am Wochenende und nach Möglichkeit an Feiertagen geöffnet. Die Öffnungszeiten und der Preis für den Mittagstisch werden künf­tig mit dem Angebot des „Trinkraumes“ abgestimmt, um „Wanderungsbewegungen“ zu vermeiden.

 

Im Rahmen dieses „informellen“ Kontaktes fällt es vielen Menschen leichter, um Rat zu fra­gen und das allgemeine Beratungsangebot anzunehmen, das Unterstützung in „allen Lebenslagen“ anbietet. Gezielte frauenspezifische Angebote, eine „Bücherbörse“, und wei­tere themenspezifische Angebote, die in Zusammenarbeit mit anderen Beratungsangeboten durchgeführt werden sollen, runden das offene Angebot ab. Zielsetzung dieser Angebote ist der Abbau von Schwellenängsten, um Ratsuchende mittelfristig an vorhandene Regelange­bote „anzubinden“. Aus diesen eher unverbindlichen Einzelkontakten heraus sollen zielge­richtet Überleitungen in eine individuelle psychosoziale Betreuung nach § 16 a SGB II erfol­gen.

 

Seit den ersten Maßnahmen des KJHV mit Mitgliedern der sogen. Randgruppen aus dem Bereich Vinetaplatz haben 78 Personen (davon 22 Frauen und 56 Männer) an unterschied­lichen Maßnahmen teilgenommen. Davon haben sich 10 Personen so stabilisiert, dass sie durchgängig an allen Maßnahmen teilgenommen haben. Die Mehrzahl dieses Personenkrei­ses hält noch Kontakt zur Anlaufstelle. Täglich werden durchschnittlich 25 bis 30 Mittags­mahlzeiten ausgegeben. In den letzten 5 Monaten haben monatlich im Durchschnitt 16 Per­sonen (davon 7 Frauen und 9 Männer) die allgemeine Beratung und 4 Personen (davon 1 Frau und 3 Männer) die psychosoziale Betreuung (durch die Umstellung im System erfolgten nur wenig Zuweisungen) in Anspruch genommen.

 

Die Sozialverwaltung hält den Erhalt der Anlaufstelle des KJHV für erforderlich, da dieses Ange­bot bereits im Stadtteil akzeptiert ist und es Verbindungen zu den ehemaligen Teilneh­mer/innen der unterschiedlichen Beschäftigungsmaßnahmen wie aber auch zu Mit­gliedern der Szene gibt. Außerdem stellt sie eine sinnvolle Ergänzung zu der beabsichtigten Einrich­tung des sogenannten „Trinkraumes“ dar. Die Anlaufstelle ist ein wichtiger Baustein bei der Neuausrichtung der Beratungsangebote in Gaarden und wird künftig u.a. auch mit dem „Trinkraum“ zusammenarbeiten. Zur Abgrenzung/Ergänzung zu dem letztgenannten Angebot wird auf das ebenfalls beigefügte Konzeptpapier für die zukünftigen Beratungsstrukturen in Gaarden (Anlage III) verwiesen. Beide Angebote sind Bestandteil des Nutzungskonzeptes Vinetaplatz (siehe auch GM „Sachstand zum Nutzungskonzept Vinetaplatz“ Drs.Nr. 1054/2009     ), mit dem versucht werden soll, durch eine Vielzahl unterschiedlicher und vernetzter Maßnahmen die Situation im Bereich Vinetaplatz nachhaltig zu verändern.

 

Um die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes nach Möglichkeit an einer Stelle zu bündeln, besteht zwischen dem Amt für Familie und Soziales und dem Amt für Wohnen und Grundsicherung Einigkeit darüber, dass die Verantwortung für die Anlaufstelle des KJHV ab sofort ebenfalls bei der Abteilung 55.2 liegt.

 

 

Adolf Martin Möller

Stadtrat

 

Anlage

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilplan mit Bezeichnung:

331

-

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

Anlaufstelle „Flex-Werk“ des KJHV in Gaarden

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

21.000

EUR (Teilplan

331

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

9.000

EUR (Teilplan

331

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

X

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 26, 2009 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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Dec 3, 2009 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen