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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1059/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Dem Wirtschaftsplan 2010 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Wirtschaftsplan 2010 weist mit einem Jahresüberschuss von 14.400 € wie in den letzten Jahren ein positives geplantes Jahresergebnis aus.

Gegenüber dem Vorjahr, in dem die Gebühren weitestgehend stabil blieben, ändern sich die Gebühren zum 01.01.2010 in verschiedenen Bereichen. Die wichtigsten Gebühren für Restabfall und Bioabfall sinken, für die Entsorgung von Papier wird wieder eine Gebühr eingeführt. In der Summe bleibt die Abfallgebühr für die Kieler Gebührenzahler damit stabil. Ebenso bleibt die Straßenreinigungsgebühr weiterhin stabil.

Die Gesamterträge des ABK sind mit 39.011 T€ gegenüber dem Plan 2009 um 291 T€ niedriger. Die Reduzierung der Erträge ist durch die Senkung der Restabfall- und Bioabfallgebühr verursacht. Dabei ist in 2010 erstmalig eine Gewinnabführung der Müllverbrennungsanlage Kiel GmbH & Co. KG an den ABK in Höhe von 223 T€ eingeplant. Hinzuzurechnen zu den Erträgen sind die Finanzerträge in Höhe von 387 T€ für Kapitalanlagen zur Sicherung der Nachsorgekosten der Deponie Schönwohld.

Den geringeren Erträgen stehen geringfügig niedrigere Aufwendungen in Höhe von 39.383 T€ gegenüber. Die Personalkosten erhöhen sich gegenüber dem Plan 2009 um 817 T€. Bei der Planung der Personalkosten ist eine tarifliche Lohnkostensteigerung von 1,5% zum 01.01.2010 angenommen worden. Die höheren Personalkosten sind jedoch im Wesentlichen auf die beabsichtigte Verlagerung von elf Stellen vom Grünflächenamt zum ABK zurückzuführen. Es ist angedacht, die bereits seit mehreren Jahren beim ABK in der Reinigung der Grünflächen eingesetzten Mitarbeiter dauerhaft zum ABK umzusetzen. Zurzeit sind die betreffenden Beschäftigten noch Mitarbeiter des Grünflächenamtes. Für die entstehenden Personalkosten sind in gleicher Höhe Erlöse eingeplant.

Das Verbrennungsentgelt für Abfälle, das an die Müllverbrennungsanlage Kiel (MVK) gezahlt werden muss, sinkt um 505 T€ auf 10.704 T€. Der Verbrennungspreis für Restabfall und Sperrmüll sinkt leicht, zugleich sind die Abfallmengen aus dem Bereich Restabfall weiterhin rückläufig. Der Anteil des Verbrennungsentgelts an der Restabfallgebühr erhöht sich leicht von 64,3% auf 64,6% des gebührenfähigen Aufwandes in Höhe von 16.574 T€. Der Aufwand für die extern vergebene Abfuhr von Restabfall und der Papierentsorgung steigt um 114 T€ auf 2.001 T€.

Der Betriebszweig Abfalldeponie schließt mit einem negativen Ergebnis von –602 T€ ab. Damit verbessert sich das Ergebnis um 90 T€ gegenüber dem Plan 2009 (-692 T€). Das bessere Ergebnis ist auf geringere Kosten zurückzuführen. Während die Abschreibungen und Personalkosten rückläufig sind, erhöht sich der Aufwand für Material und für die Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr. Gebührenrechtlich werden die Betriebszweige Abfallbeseitigung und Abfalldeponie zusammen betrachtet, so dass der Überschuss der Abfallbeseitigung mit dem Defizit der Abfalldeponie zu verrechnen ist.

Die Gebühren für die Restabfallentsorgung werden zum 01.01.2010 um 4,9% gesenkt. Wesentliche Gründe hierfür sind die Einstellung von Überschüssen aus den Vorjahren, die erhöhten Deckungsbeiträge aus Drittgeschäften sowie die Gewinnabführung der Müllverbrennungsanlage Kiel.

Die Gebühr für die Papierentsorgung wird wieder eingeführt. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise ist der Marktpreis für Altpapier stark gesunken, so dass der Erlös aus der Vermarktung des eingesammelten Altpapiers nicht ausreicht, um die Sammlungskosten zu decken. Zudem sind durch den Preisverfall in 2008 Defizite entstanden, die anteilig in die Gebühr eingestellt sind. Die Gebühr für die Papierentsorgung wird damit auf dem Niveau des 1. Halbjahres 2008 liegen.

Für die Bioabfallentsorgung wird die Gebühr um 7,1% gesenkt. Wesentlicher Grund hierfür sind die geringeren Fehlbeträge aus den Vorjahren, die in die Kalkulation eingestellt werden müssen.

In der Summe aller Abfallgebühren bleiben die Gebühren für den durchschnittlichen Haushalt im Jahr 2010 stabil.

Bei den Kalkulationen der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren werden in Anwendung des § 6 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG) die Gebührenüber- und
-unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt. Bei der Verteilung der Gebührenüber- und
-unterdeckungen auf die nach dem KAG zulässigen drei Jahre wird die zeitliche Entstehung berücksichtigt.


Zum 31.12.2008 bestand gegenüber den Gebührenzahlern ein Überschuss in Höhe von
4.882 T€. Planmäßig sind in 2009 242 T€ Überschüsse eingestellt worden, in 2010 werden
1.225 T€ Überschüsse eingestellt, so dass zum 31.12.2010 ein Überschuss in Höhe von
3.415 T€ besteht.

                        Straßenreinigung                        Abfallwirtschaft

Gebührenüberschuss per 31.12.2008                              1.437 T€                                 3.445 T€

Eingestellt in die Kalkulationen 2009                                        -80 T€                                     -162 T€

Eingestellt in die Kalkulationen 2010                                        -470 T€                                                               -755 T€          

Gebührenüberschuss per 31.12.2010                              887 T€                                    2.528 T€

 

 

Weitere Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht in Anlage 1.

 

 

 

Gert Meyer

Stadtrat

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1            Vorbericht für den Wirtschaftsplan 2009

1a            Zusammenstellung des Wirtschaftsplanes 2009

1b            Erfolgsplan

1c            Vermögensplan

1d            Stellenübersicht

1e            Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen

2            Erfolgsübersicht

3            Finanzplan

 

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Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

·  

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 25, 2009 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen