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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1074/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Wochenmarktsatzung wird in der im Anhang beigefügten Fassung erlassen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen enthält der Entwurf folgende Neuregelungen:

 

Anpassungen aufgrund der EG-Dienstleistungsrichtlinie

 

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) muss zum 28.12.2009 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

 

Nach Artikel 6 DLR ist den Dienstleistern, d.h. den Gewerbetreibenden, der Verfahrensweg über den einheitlichen Ansprechpartner zu öffnen.

 

Nach Artikel 13 Abs. 3 und 4 EG-DLR ist für Zulassungsverfahren eine Genehmigungsfrist und eine Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung der Frist festzulegen.

 

Dies ist im Entwurf in § 4 Abs. 3 geregelt. Den Besonderheiten der Standvergabe bei den Wochenmärkten wurde Rechnung getragen, indem den Bewerbern/innen, deren Antrag aus Platzmangel abgelehnt werden musste, die Möglichkeit gegeben wird, ihre erfolglose Bewerbung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen.

 

Nach § 7 Abs. 3 Nr. 6 des Entwurfs soll es in Zukunft nicht mehr zulässig sein, auf dem Wochenmarkt mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren.

 

Die Neufassung der Satzung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

Dieter Kurbjuhn

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 8, 2009 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen