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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 1096/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu TOP 11.2 "Keine Steuersenkung zu Lasten der Kommunen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 19.11.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Vorberatung
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Nov 19, 2009
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Antrag
Antrag:
Die Dr. 0983/2009 wird wie folgt ergänzt:
4.) Die Kieler Ratsversammlung appelliert an die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags und die neue Landesregierung, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass die vom Bundeskabinett in seiner Sitzung am 7.Oktober 2009 beschlossene Absenkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft von 26 auf 23,6 Prozent keine Gesetzesform erhält und mithin Entwurf bleibt.
5.) Die Kieler Ratsversammlung appelliert an die Abgeordneten des Schleswig-holsteinischen Landtags und die neue Landesregierung, bei Aufgabenübertragung auf die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu achten.
6.) Die Kieler Ratsversammlung appelliert an die Abgeordneten des Bundestages, an die neue Bundesregierung, an die Abgeordneten des Schleswig-holsteinischen Landtags sowie die neue Landesregierung, sich mit einer grundsätzlichen Reform der Kommunalen Steuereinnahmen zu befassen. Dabei müssen die Kommunen bzw. ihre Spitzenverbände als gleichberechtigte Gesprächspartner akzeptiert werden. Ziel ist eine aufgabengerechte und angemessene Finanzierung der Kommunen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Es ist dringend erforderlich, die Finanzierung kommunaler Aufgaben auf eine sichere Basis zu stellen. Die gerade im Gesetzgebungsprozess befindliche Absenkung des KdU-Bundesanteils sowie die geplanten Steuersenkungen der neuen Bundesregierung lassen befürchten, dass dort Entscheidungen getroffen werden, die die Landeshauptstadt Kiel sowie deren Finanzen nachhaltig schädigen.
Gerade das von kommunaler Seite immer wieder angemahnte strikte Konnexitätsprinzip wird weder eingehalten, noch wurde es bisher einschlägig normiert. Während der Vertrag zu Lasten Dritter im Privatrecht schlicht nicht möglich ist, wird er im öffentlichen Recht zur bequemen Handlungsoption von Bund und Land.
Die Kommune ist der unmittelbarste und erste Berührungspunkt zwischen Bürger und Staat. Gerade hier müssen Gestaltungsspielräume vorhanden sein, denn Kommunalpolitik darf nicht auf Pflichtaufgabenerfüllung und Schuldenverwaltung reduziert werden.
gez. Ratsherr Stefan Rudau f.d.R. Dr. Ulrich Erdmann
Fraktionsgeschäftsführer
